Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.von den Zweigen fallen, so fallen auch die Sün- den und ihre Strafen von Jsraels gottseligen Kin- dern. Ein leichtes und wohlfeiles Mittel, seine Sünden los zu werden! Schade, daß unsere christ- lichen Päbste, Bischöfe, Pfaffen und Mönche nicht längst einen Handel mit so schätzbaren und heilsa- men Weidenzweigen anfiengen. Die Jesuiten van den Wyenberg und C. L. von Haller in Bern würden gleich ein paar tausend Fuder in Commission nehmen! Es wäre ja dabei zu verdie- nen "eppes Moos!" Dieser Tag ist den Juden noch in anderer von den Zweigen fallen, ſo fallen auch die Suͤn- den und ihre Strafen von Jſraels gottſeligen Kin- dern. Ein leichtes und wohlfeiles Mittel, ſeine Suͤnden los zu werden! Schade, daß unſere chriſt- lichen Paͤbſte, Biſchoͤfe, Pfaffen und Moͤnche nicht laͤngſt einen Handel mit ſo ſchaͤtzbaren und heilſa- men Weidenzweigen anfiengen. Die Jeſuiten van den Wyenberg und C. L. von Haller in Bern wuͤrden gleich ein paar tauſend Fuder in Commiſſion nehmen! Es waͤre ja dabei zu verdie- nen »eppes Moos!« Dieſer Tag iſt den Juden noch in anderer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0346" n="346"/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> von den Zweigen fallen, ſo fallen auch die Suͤn-<lb/> den und ihre Strafen von Jſraels gottſeligen Kin-<lb/> dern. Ein leichtes und wohlfeiles Mittel, ſeine<lb/> Suͤnden los zu werden! Schade, daß unſere chriſt-<lb/> lichen Paͤbſte, Biſchoͤfe, Pfaffen und Moͤnche nicht<lb/> laͤngſt einen Handel mit ſo ſchaͤtzbaren und heilſa-<lb/> men Weidenzweigen anfiengen. Die <hi rendition="#g">Jeſuiten<lb/> van den Wyenberg</hi> und C. L. <hi rendition="#g">von Haller</hi><lb/> in Bern wuͤrden gleich ein paar tauſend Fuder in<lb/> Commiſſion nehmen! Es waͤre ja dabei zu verdie-<lb/> nen »eppes Moos!«</p><lb/> <p>Dieſer Tag iſt den Juden noch in anderer<lb/> Hinſicht ſehr wichtig. Der heilige, hochgelobte Gott<lb/> haͤlt zwar am Neujahrstage eine Gerichtsſitzung,<lb/> in welcher jedem Juden fuͤr das kommende Jahr<lb/> ſein Urtheil gefaͤllt wird; allein erſt am ſiebenten<lb/> Tage des Laubhuͤttenfeſtes druͤckt der Herr der Welt<lb/> ſein großes Siegel darunter, und bis dahin kann<lb/> er das Urtheil, wenn man gehoͤrig Buße thut, und<lb/> es auch an Geſchenken fuͤr die Cohenim oder Prie-<lb/> ſter nicht fehlen laͤßt, wieder zuruͤcknehmen. Durch<lb/> das Unterſiegeln aber tritt es in Rechtskraft, und<lb/> dann iſt an keine Wiedereinſetzung in den vorigen<lb/> Stand (<hi rendition="#aq">restitutio in integrum</hi>) weiter zu denken.<lb/> Darum muß man ja die Nothfriſt vom Neujahrs-<lb/> tage bis zum Hoſchanna Rabba nicht unbenutzt<lb/> verſtreichen laſſen; denn nachher hilft keine Buße<lb/> mehr.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [346/0346]
von den Zweigen fallen, ſo fallen auch die Suͤn-
den und ihre Strafen von Jſraels gottſeligen Kin-
dern. Ein leichtes und wohlfeiles Mittel, ſeine
Suͤnden los zu werden! Schade, daß unſere chriſt-
lichen Paͤbſte, Biſchoͤfe, Pfaffen und Moͤnche nicht
laͤngſt einen Handel mit ſo ſchaͤtzbaren und heilſa-
men Weidenzweigen anfiengen. Die Jeſuiten
van den Wyenberg und C. L. von Haller
in Bern wuͤrden gleich ein paar tauſend Fuder in
Commiſſion nehmen! Es waͤre ja dabei zu verdie-
nen »eppes Moos!«
Dieſer Tag iſt den Juden noch in anderer
Hinſicht ſehr wichtig. Der heilige, hochgelobte Gott
haͤlt zwar am Neujahrstage eine Gerichtsſitzung,
in welcher jedem Juden fuͤr das kommende Jahr
ſein Urtheil gefaͤllt wird; allein erſt am ſiebenten
Tage des Laubhuͤttenfeſtes druͤckt der Herr der Welt
ſein großes Siegel darunter, und bis dahin kann
er das Urtheil, wenn man gehoͤrig Buße thut, und
es auch an Geſchenken fuͤr die Cohenim oder Prie-
ſter nicht fehlen laͤßt, wieder zuruͤcknehmen. Durch
das Unterſiegeln aber tritt es in Rechtskraft, und
dann iſt an keine Wiedereinſetzung in den vorigen
Stand (restitutio in integrum) weiter zu denken.
Darum muß man ja die Nothfriſt vom Neujahrs-
tage bis zum Hoſchanna Rabba nicht unbenutzt
verſtreichen laſſen; denn nachher hilft keine Buße
mehr.
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