Schon diese Gründe wären hinreichend, den Judeneiden jeden Schatten von Glaubwürdigkeit zu entreißen; allein es treten noch mehrere hinzu.
Am großen Versöhnungsfeste der Jsraeliten wird in ihren Synagogen ein langes Gebet abgesungen, welches mit den Aufangsworten Col niddre vae- stare uschebhue (Alle Gelübde, Bündnisse und Eide etc.) beginnt, und daher den Namen Col niddre führt. Durch dies Gebet werden alle Ge- lübde, Bündnisse, Eide, Verheißungen und andere Verpflichtungsarten des verflossenen Jahres, in so ferne sie einen Juden gereuen, für erlassen, auf- gehoben, nicht geschehen und ungültig erklärt. Auf- ferdem kann sich Jeder von der Verbindlichkeit und Strafbarkeit eines, ihn gereuenden Eides oder Ge- lübdes zu allen Zeiten durch einen Rabbiner, oder in Ermangelung dessen, durch drei andere Juden frei sprechen lassen.
Dohm sucht zwar die deshalb angefochtene Glaubwürdigkeit der Judeneide durch die Versiche- rung mehrerer rabbinischen Schriftsteller zu retten: "daß die Freisprechung durch das Col niddre nur hinsichtlich der Gelübde statt finde, welche Jemand für sich selbst leistet, um seine Seele gegen Gott zu verpflichten; keineswegs aber in Betreff der Ei- de, wodurch man sich gegen seinen Nächsten ver- bindet. Dies ist eine lächerliche Ausrede jener Rabbiner, die dadurch blos die Zuverläßigkeit der
Schon dieſe Gruͤnde waͤren hinreichend, den Judeneiden jeden Schatten von Glaubwuͤrdigkeit zu entreißen; allein es treten noch mehrere hinzu.
Am großen Verſoͤhnungsfeſte der Jſraeliten wird in ihren Synagogen ein langes Gebet abgeſungen, welches mit den Aufangsworten Col niddre vae- ſtare uſchebhue (Alle Geluͤbde, Buͤndniſſe und Eide ꝛc.) beginnt, und daher den Namen Col niddre fuͤhrt. Durch dies Gebet werden alle Ge- luͤbde, Buͤndniſſe, Eide, Verheißungen und andere Verpflichtungsarten des verfloſſenen Jahres, in ſo ferne ſie einen Juden gereuen, fuͤr erlaſſen, auf- gehoben, nicht geſchehen und unguͤltig erklaͤrt. Auf- ferdem kann ſich Jeder von der Verbindlichkeit und Strafbarkeit eines, ihn gereuenden Eides oder Ge- luͤbdes zu allen Zeiten durch einen Rabbiner, oder in Ermangelung deſſen, durch drei andere Juden frei ſprechen laſſen.
Dohm ſucht zwar die deshalb angefochtene Glaubwuͤrdigkeit der Judeneide durch die Verſiche- rung mehrerer rabbiniſchen Schriftſteller zu retten: »daß die Freiſprechung durch das Col niddre nur hinſichtlich der Geluͤbde ſtatt finde, welche Jemand fuͤr ſich ſelbſt leiſtet, um ſeine Seele gegen Gott zu verpflichten; keineswegs aber in Betreff der Ei- de, wodurch man ſich gegen ſeinen Naͤchſten ver- bindet. Dies iſt eine laͤcherliche Ausrede jener Rabbiner, die dadurch blos die Zuverlaͤßigkeit der
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Schon dieſe Gruͤnde waͤren hinreichend, den
Judeneiden jeden Schatten von Glaubwuͤrdigkeit zu
entreißen; allein es treten noch mehrere hinzu.
Am großen Verſoͤhnungsfeſte der Jſraeliten wird
in ihren Synagogen ein langes Gebet abgeſungen,
welches mit den Aufangsworten Col niddre vae-
ſtare uſchebhue (Alle Geluͤbde, Buͤndniſſe und
Eide ꝛc.) beginnt, und daher den Namen Col
niddre fuͤhrt. Durch dies Gebet werden alle Ge-
luͤbde, Buͤndniſſe, Eide, Verheißungen und andere
Verpflichtungsarten des verfloſſenen Jahres, in ſo
ferne ſie einen Juden gereuen, fuͤr erlaſſen, auf-
gehoben, nicht geſchehen und unguͤltig erklaͤrt. Auf-
ferdem kann ſich Jeder von der Verbindlichkeit und
Strafbarkeit eines, ihn gereuenden Eides oder Ge-
luͤbdes zu allen Zeiten durch einen Rabbiner, oder
in Ermangelung deſſen, durch drei andere Juden
frei ſprechen laſſen.
Dohm ſucht zwar die deshalb angefochtene
Glaubwuͤrdigkeit der Judeneide durch die Verſiche-
rung mehrerer rabbiniſchen Schriftſteller zu retten:
»daß die Freiſprechung durch das Col niddre nur
hinſichtlich der Geluͤbde ſtatt finde, welche Jemand
fuͤr ſich ſelbſt leiſtet, um ſeine Seele gegen Gott
zu verpflichten; keineswegs aber in Betreff der Ei-
de, wodurch man ſich gegen ſeinen Naͤchſten ver-
bindet. Dies iſt eine laͤcherliche Ausrede jener
Rabbiner, die dadurch blos die Zuverlaͤßigkeit der
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/69>, abgerufen am 21.11.2024.
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