nicht, um die rohe Menge von Bosheiten und La- stern zurück zu schrecken; ach, nein, sondern blos um sie zu Schenkungen und Vermächtnissen an Pfaf- fen und Mönche und zur Bezahlung vieler Seelen- messen, Ablasse und dergleichen Possen zu bewegen. Hiedurch erstickte das pfäffische Geschmeiß bei den verblendeten Menschen alles Gefühl für Tugend und Rechtlichkeit, und der durch Schreckbilder jeg- licher Art bethörte und geängstigte Sünder erkaufte sein ewiges Seelenheil, indem er betrügerischen und schwelgenden Pfaffen seine ganze Habe zuwandte, und den Seinigen oft kaum ein Strohlager und einen Bettelstab ließ.
Jn den finstern Jahrhunderten der Vorzeit wa- ren die Geistlichen fast ausschließlich im Besitz der Schreibekunst, denn selbst die Ahnherren mancher großer Monarchen konnten wohl rauben, plündern und stehlen, aber ihren Namen oder gar noch et- was mehr zu schreiben, dazu gehörte für sie, wie für die ägyptischen Zauberer, die Alles, nur keine Läuse zu machen verstanden, der Finger Jehovahs. Allzu große Gewissenhaftigkeit war niemals eine Untugend der Pfaffen und Mönche, und man kann also sich vorstellen, daß sie beim Niederschreiben letztwilliger Verordnungen gekrönter und ungekrön- ter Sünder und Einfaltspinsel sich selbst nicht ver- gaßen. Wie manches Testament, wie manche Schenkung, woran der Erblasser oder Schenker
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nicht, um die rohe Menge von Bosheiten und La- ſtern zuruͤck zu ſchrecken; ach, nein, ſondern blos um ſie zu Schenkungen und Vermaͤchtniſſen an Pfaf- fen und Moͤnche und zur Bezahlung vieler Seelen- meſſen, Ablaſſe und dergleichen Poſſen zu bewegen. Hiedurch erſtickte das pfaͤffiſche Geſchmeiß bei den verblendeten Menſchen alles Gefuͤhl fuͤr Tugend und Rechtlichkeit, und der durch Schreckbilder jeg- licher Art bethoͤrte und geaͤngſtigte Suͤnder erkaufte ſein ewiges Seelenheil, indem er betruͤgeriſchen und ſchwelgenden Pfaffen ſeine ganze Habe zuwandte, und den Seinigen oft kaum ein Strohlager und einen Bettelſtab ließ.
Jn den finſtern Jahrhunderten der Vorzeit wa- ren die Geiſtlichen faſt ausſchließlich im Beſitz der Schreibekunſt, denn ſelbſt die Ahnherren mancher großer Monarchen konnten wohl rauben, pluͤndern und ſtehlen, aber ihren Namen oder gar noch et- was mehr zu ſchreiben, dazu gehoͤrte fuͤr ſie, wie fuͤr die aͤgyptiſchen Zauberer, die Alles, nur keine Laͤuſe zu machen verſtanden, der Finger Jehovahs. Allzu große Gewiſſenhaftigkeit war niemals eine Untugend der Pfaffen und Moͤnche, und man kann alſo ſich vorſtellen, daß ſie beim Niederſchreiben letztwilliger Verordnungen gekroͤnter und ungekroͤn- ter Suͤnder und Einfaltspinſel ſich ſelbſt nicht ver- gaßen. Wie manches Teſtament, wie manche Schenkung, woran der Erblaſſer oder Schenker
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nicht, um die rohe Menge von Bosheiten und La-
ſtern zuruͤck zu ſchrecken; ach, nein, ſondern blos
um ſie zu Schenkungen und Vermaͤchtniſſen an Pfaf-
fen und Moͤnche und zur Bezahlung vieler Seelen-
meſſen, Ablaſſe und dergleichen Poſſen zu bewegen.
Hiedurch erſtickte das pfaͤffiſche Geſchmeiß bei den
verblendeten Menſchen alles Gefuͤhl fuͤr Tugend
und Rechtlichkeit, und der durch Schreckbilder jeg-
licher Art bethoͤrte und geaͤngſtigte Suͤnder erkaufte
ſein ewiges Seelenheil, indem er betruͤgeriſchen und
ſchwelgenden Pfaffen ſeine ganze Habe zuwandte,
und den Seinigen oft kaum ein Strohlager und
einen Bettelſtab ließ.
Jn den finſtern Jahrhunderten der Vorzeit wa-
ren die Geiſtlichen faſt ausſchließlich im Beſitz der
Schreibekunſt, denn ſelbſt die Ahnherren mancher
großer Monarchen konnten wohl rauben, pluͤndern
und ſtehlen, aber ihren Namen oder gar noch et-
was mehr zu ſchreiben, dazu gehoͤrte fuͤr ſie, wie
fuͤr die aͤgyptiſchen Zauberer, die Alles, nur keine
Laͤuſe zu machen verſtanden, der Finger Jehovahs.
Allzu große Gewiſſenhaftigkeit war niemals eine
Untugend der Pfaffen und Moͤnche, und man kann
alſo ſich vorſtellen, daß ſie beim Niederſchreiben
letztwilliger Verordnungen gekroͤnter und ungekroͤn-
ter Suͤnder und Einfaltspinſel ſich ſelbſt nicht ver-
gaßen. Wie manches Teſtament, wie manche
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/304>, abgerufen am 21.11.2024.
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