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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913.

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Drittel dem männlichen und ein Drittel dem
weiblichen Geschlecht an. Das Gesamtergeb-
nis bei der Entlassung mit der Großjährigkeit
lautet: Gerettet 75 Prozent, zweifelhaft 16 Pro-
zent, ungebessert 9 Prozent. Man sieht also, daß
die 9 Millionen Mark, die der Preußische Staat
für die Fürsorgeerziehung ausgibt, wohl ange-
wandt sind, und daß es sich verlohnt, an der Aus-
merzung der ihr noch anhaftenden Fehler und an
ihrer Vervollkommnung weiter zu arbeiten.

Daß man sich dieser Pflicht immer bewußter
wird, bewiesen kürzlich die Verhandlungen in der
Gemeindekommission des Preußischen Abgeord-
netenhauses, gelegentlich des Antrages des Abge-
ordneten Schmedding, der eine authentische Aus-
legung des § 1 Nr. 1 des Fürsorgeerziehungs-
gesetzes von 1900 forderte, die dahin zielt, noch
nicht verwahrloste Kinder unter 14 Jahren, die der
Verwahrlosung anheimzufallen drohen, der Für-
sorgeerziehung zu überweisen, d. h. zur richtigen
Zeit zu retten. Der Antragsteller und seine
Freunde mußten für diese einzig richtige Anwen-
dung des Gesetzes allerdings heftig kämpfen, aber
schließlich wurde ihr Antrag in der Kommission
angenommen.

Es ist ganz selbstverständlich, daß die vor-
beugende Hilfe mehr Wert ist, als die zu spät
kommende.

Drittel dem männlichen und ein Drittel dem
weiblichen Geschlecht an. Das Gesamtergeb-
nis bei der Entlassung mit der Großjährigkeit
lautet: Gerettet 75 Prozent, zweifelhaft 16 Pro-
zent, ungebessert 9 Prozent. Man sieht also, daß
die 9 Millionen Mark, die der Preußische Staat
für die Fürsorgeerziehung ausgibt, wohl ange-
wandt sind, und daß es sich verlohnt, an der Aus-
merzung der ihr noch anhaftenden Fehler und an
ihrer Vervollkommnung weiter zu arbeiten.

Daß man sich dieser Pflicht immer bewußter
wird, bewiesen kürzlich die Verhandlungen in der
Gemeindekommission des Preußischen Abgeord-
netenhauses, gelegentlich des Antrages des Abge-
ordneten Schmedding, der eine authentische Aus-
legung des § 1 Nr. 1 des Fürsorgeerziehungs-
gesetzes von 1900 forderte, die dahin zielt, noch
nicht verwahrloste Kinder unter 14 Jahren, die der
Verwahrlosung anheimzufallen drohen, der Für-
sorgeerziehung zu überweisen, d. h. zur richtigen
Zeit zu retten. Der Antragsteller und seine
Freunde mußten für diese einzig richtige Anwen-
dung des Gesetzes allerdings heftig kämpfen, aber
schließlich wurde ihr Antrag in der Kommission
angenommen.

Es ist ganz selbstverständlich, daß die vor-
beugende Hilfe mehr Wert ist, als die zu spät
kommende.

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[213/0217] Drittel dem männlichen und ein Drittel dem weiblichen Geschlecht an. Das Gesamtergeb- nis bei der Entlassung mit der Großjährigkeit lautet: Gerettet 75 Prozent, zweifelhaft 16 Pro- zent, ungebessert 9 Prozent. Man sieht also, daß die 9 Millionen Mark, die der Preußische Staat für die Fürsorgeerziehung ausgibt, wohl ange- wandt sind, und daß es sich verlohnt, an der Aus- merzung der ihr noch anhaftenden Fehler und an ihrer Vervollkommnung weiter zu arbeiten. Daß man sich dieser Pflicht immer bewußter wird, bewiesen kürzlich die Verhandlungen in der Gemeindekommission des Preußischen Abgeord- netenhauses, gelegentlich des Antrages des Abge- ordneten Schmedding, der eine authentische Aus- legung des § 1 Nr. 1 des Fürsorgeerziehungs- gesetzes von 1900 forderte, die dahin zielt, noch nicht verwahrloste Kinder unter 14 Jahren, die der Verwahrlosung anheimzufallen drohen, der Für- sorgeerziehung zu überweisen, d. h. zur richtigen Zeit zu retten. Der Antragsteller und seine Freunde mußten für diese einzig richtige Anwen- dung des Gesetzes allerdings heftig kämpfen, aber schließlich wurde ihr Antrag in der Kommission angenommen. Es ist ganz selbstverständlich, daß die vor- beugende Hilfe mehr Wert ist, als die zu spät kommende.

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/217>, abgerufen am 30.04.2024.