Der Frauenbewegung, die die Frauen auf allen Gebieten zu ernster Arbeit heranziehen will, war es vorbehalten, auch diese alten Rechte ans Tages- licht zu ziehen und die Frauen auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen. Tatsächlich haben infolgedessen auch in den letzten Jahren an manchen dieser Orte Frauen hiervon Gebrauch gemacht, so beispielsweise auf dem Landgebiet Bremen, wo Frauen zu den Gemeindeausschuß- und Kreistags- Wahlen ein Wahlrecht zur I. Klasse haben und es persönlich ausüben dürfen, und in der Provinz Hessen-Nassau. Selbstverständlich sind auch die wenigen Frauen, die ein beschränktes Wahlrecht besitzen, in der Lage, den Fähigkeitsnachweis für das Frauen-Gemeindewahlrecht zu erbringen, wenn sie regen und guten Gebrauch davon machen. Vor allem aber haben die Frauen es unternommen, durch Mitarbeit an der Gemeindearbeit allerorts, auch wo ein Frauenwahlrecht absolut nicht besteht, ihre Nützlichkeit, ja Notwendigkeit zu erweisen.
Der "Allgemeine Deutsche Frauenverein", der diesen Standpunkt energisch vertritt, äußert sich in seinem vorzüglichen fünften Flugblatt zur Frage, was die Mitarbeit der Frauen den Gemeindever- waltungen nützen würde, folgendermaßen:
"Durch die Mitarbeit der Frauen würde zu- nächst die Zahl der urteilsfähigen Persönlichkeiten und der leistungsfähigen Kräfte, die für den Dienst
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Der Frauenbewegung, die die Frauen auf allen Gebieten zu ernster Arbeit heranziehen will, war es vorbehalten, auch diese alten Rechte ans Tages- licht zu ziehen und die Frauen auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen. Tatsächlich haben infolgedessen auch in den letzten Jahren an manchen dieser Orte Frauen hiervon Gebrauch gemacht, so beispielsweise auf dem Landgebiet Bremen, wo Frauen zu den Gemeindeausschuß- und Kreistags- Wahlen ein Wahlrecht zur I. Klasse haben und es persönlich ausüben dürfen, und in der Provinz Hessen-Nassau. Selbstverständlich sind auch die wenigen Frauen, die ein beschränktes Wahlrecht besitzen, in der Lage, den Fähigkeitsnachweis für das Frauen-Gemeindewahlrecht zu erbringen, wenn sie regen und guten Gebrauch davon machen. Vor allem aber haben die Frauen es unternommen, durch Mitarbeit an der Gemeindearbeit allerorts, auch wo ein Frauenwahlrecht absolut nicht besteht, ihre Nützlichkeit, ja Notwendigkeit zu erweisen.
Der „Allgemeine Deutsche Frauenverein“, der diesen Standpunkt energisch vertritt, äußert sich in seinem vorzüglichen fünften Flugblatt zur Frage, was die Mitarbeit der Frauen den Gemeindever- waltungen nützen würde, folgendermaßen:
„Durch die Mitarbeit der Frauen würde zu- nächst die Zahl der urteilsfähigen Persönlichkeiten und der leistungsfähigen Kräfte, die für den Dienst
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Der Frauenbewegung, die die Frauen auf allen
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es vorbehalten, auch diese alten Rechte ans Tages-
licht zu ziehen und die Frauen auf ihre Rechte und
Pflichten aufmerksam zu machen. Tatsächlich haben
infolgedessen auch in den letzten Jahren an manchen
dieser Orte Frauen hiervon Gebrauch gemacht, so
beispielsweise auf dem Landgebiet Bremen, wo
Frauen zu den Gemeindeausschuß- und Kreistags-
Wahlen ein Wahlrecht zur I. Klasse haben und es
persönlich ausüben dürfen, und in der Provinz
Hessen-Nassau. Selbstverständlich sind auch die
wenigen Frauen, die ein beschränktes Wahlrecht
besitzen, in der Lage, den Fähigkeitsnachweis für
das Frauen-Gemeindewahlrecht zu erbringen,
wenn sie regen und guten Gebrauch davon machen.
Vor allem aber haben die Frauen es unternommen,
durch Mitarbeit an der Gemeindearbeit allerorts,
auch wo ein Frauenwahlrecht absolut nicht besteht,
ihre Nützlichkeit, ja Notwendigkeit zu erweisen.
Der „Allgemeine Deutsche Frauenverein“, der
diesen Standpunkt energisch vertritt, äußert sich in
seinem vorzüglichen fünften Flugblatt zur Frage,
was die Mitarbeit der Frauen den Gemeindever-
waltungen nützen würde, folgendermaßen:
„Durch die Mitarbeit der Frauen würde zu-
nächst die Zahl der urteilsfähigen Persönlichkeiten und der
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 307. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/311>, abgerufen am 16.07.2024.
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