Als die Stadt Kassel im Jahre 1881 zuerst damit anfing, Frauen in der öffentlichen Armen- und Waisenpflege anzustellen, da blieb dieser Versuch zunächst vereinzelt, bis der "Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit" auf seiner Ge- neralversammlung in Straßburg 1896, und der preußische Städtetag 1901 sich für die organisierte Eingliederung der Frauen in den Verwaltungs- apparat aussprachen bezw. die Heranziehung der Frauen zur Armenpflege als dringende Notwen- digkeit bezeichneten. Seither hat die Verwendung von Frauen auf diesem Gebiete rasche Fortschritte gemacht, trotzdem sie durch die Gesetzgebung er- schwert ist, die es den Gemeindeverwaltungen überläßt, die Aufnahme weiblicher Hilfskräfte durch Ortsstatute zu regeln, und trotzdem die Frauen im Anfang auch auf diesem Gebiete großem Mißtrauen begegneten. Gegenwärtig haben, wie Jenny Apolant, die Leiterin der Aus- kunftsstelle für Gemeindeämter in Frankfurt a. M., auf dem Berliner Frauenkongreß mitteilte, 170 Städte von der gesetzlichen Möglichkeit Ge- brauch gemacht und Frauen in die kommunale Armenpflege eingereiht, und es liegen bereits eine Reihe offizieller Gutachten vor, die einstimmig aussagen, daß die Pflegerin den Erfordernissen des Amtes in jeder Beziehung gewachsen sei, daß sie mit den Geldern der Verwaltung haushälterisch
Als die Stadt Kassel im Jahre 1881 zuerst damit anfing, Frauen in der öffentlichen Armen- und Waisenpflege anzustellen, da blieb dieser Versuch zunächst vereinzelt, bis der „Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“ auf seiner Ge- neralversammlung in Straßburg 1896, und der preußische Städtetag 1901 sich für die organisierte Eingliederung der Frauen in den Verwaltungs- apparat aussprachen bezw. die Heranziehung der Frauen zur Armenpflege als dringende Notwen- digkeit bezeichneten. Seither hat die Verwendung von Frauen auf diesem Gebiete rasche Fortschritte gemacht, trotzdem sie durch die Gesetzgebung er- schwert ist, die es den Gemeindeverwaltungen überläßt, die Aufnahme weiblicher Hilfskräfte durch Ortsstatute zu regeln, und trotzdem die Frauen im Anfang auch auf diesem Gebiete großem Mißtrauen begegneten. Gegenwärtig haben, wie Jenny Apolant, die Leiterin der Aus- kunftsstelle für Gemeindeämter in Frankfurt a. M., auf dem Berliner Frauenkongreß mitteilte, 170 Städte von der gesetzlichen Möglichkeit Ge- brauch gemacht und Frauen in die kommunale Armenpflege eingereiht, und es liegen bereits eine Reihe offizieller Gutachten vor, die einstimmig aussagen, daß die Pflegerin den Erfordernissen des Amtes in jeder Beziehung gewachsen sei, daß sie mit den Geldern der Verwaltung haushälterisch
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Als die Stadt Kassel im Jahre 1881 zuerst damit
anfing, Frauen in der öffentlichen Armen- und
Waisenpflege anzustellen, da blieb dieser Versuch
zunächst vereinzelt, bis der „Deutsche Verein für
Armenpflege und Wohltätigkeit“ auf seiner Ge-
neralversammlung in Straßburg 1896, und der
preußische Städtetag 1901 sich für die organisierte
Eingliederung der Frauen in den Verwaltungs-
apparat aussprachen bezw. die Heranziehung der
Frauen zur Armenpflege als dringende Notwen-
digkeit bezeichneten. Seither hat die Verwendung
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durch Ortsstatute zu regeln, und trotzdem die
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großem Mißtrauen begegneten. Gegenwärtig
haben, wie Jenny Apolant, die Leiterin der Aus-
kunftsstelle für Gemeindeämter in Frankfurt
a. M., auf dem Berliner Frauenkongreß mitteilte,
170 Städte von der gesetzlichen Möglichkeit Ge-
brauch gemacht und Frauen in die kommunale
Armenpflege eingereiht, und es liegen bereits eine
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/313>, abgerufen am 22.11.2024.
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