Armen-, Waisen- und Schulaufsichtsbehörden). Jn 115 Städten gehören Frauen den Schulaufsichts- behörden an. Jn 47 Städten sind Frauen an städtischen Arbeitsnachweisen angestellt.
Diese Zahlen haben sich inzwischen bedeutend vermehrt. So ist beispielsweise die Zahl der Ber- liner Armenpflegerinnen, die in dem oben zitierten Buche noch mit 72 angegeben ist, inzwischen auf 157 gestiegen. Daneben sind in Berlin über 500 Waisenhelferinnen tätig. Jn Breslau sind jüngst, in Anbetracht der guten Erfahrungen, die man dort mit der kommunalen Arbeit der Frau ge- macht hat, zwei Frauen zu Mitgliedern des Kura- toriums eines städtischen Krankenhauses gewählt worden.
Jm Großherzogtum Baden kann durch Orts- statut bestimmt werden, daß den Kommissionen für das Armenwesen, für Unterrichts- und Er- ziehungsangelegenheiten, für das öffentliche Ge- sundheitswesen und für sonstige Aufgaben, bei denen nach Art des Gegenstandes die Mitwirkung von Frauen wünschenswert ist, bis zu einem Viertel der Mitglieder Frauen mit Sitz und Stimme angehören sollen und können. Ueber diese Mitarbeit berichtete Frau Alice Bensheimer ge- legentlich der Jahresversammlung des Badischen Verbandes für Frauenbestrebungen, daß in 43 ba- dischen Städten Frauen Mitglieder städtischer
Armen-, Waisen- und Schulaufsichtsbehörden). Jn 115 Städten gehören Frauen den Schulaufsichts- behörden an. Jn 47 Städten sind Frauen an städtischen Arbeitsnachweisen angestellt.
Diese Zahlen haben sich inzwischen bedeutend vermehrt. So ist beispielsweise die Zahl der Ber- liner Armenpflegerinnen, die in dem oben zitierten Buche noch mit 72 angegeben ist, inzwischen auf 157 gestiegen. Daneben sind in Berlin über 500 Waisenhelferinnen tätig. Jn Breslau sind jüngst, in Anbetracht der guten Erfahrungen, die man dort mit der kommunalen Arbeit der Frau ge- macht hat, zwei Frauen zu Mitgliedern des Kura- toriums eines städtischen Krankenhauses gewählt worden.
Jm Großherzogtum Baden kann durch Orts- statut bestimmt werden, daß den Kommissionen für das Armenwesen, für Unterrichts- und Er- ziehungsangelegenheiten, für das öffentliche Ge- sundheitswesen und für sonstige Aufgaben, bei denen nach Art des Gegenstandes die Mitwirkung von Frauen wünschenswert ist, bis zu einem Viertel der Mitglieder Frauen mit Sitz und Stimme angehören sollen und können. Ueber diese Mitarbeit berichtete Frau Alice Bensheimer ge- legentlich der Jahresversammlung des Badischen Verbandes für Frauenbestrebungen, daß in 43 ba- dischen Städten Frauen Mitglieder städtischer
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Armen-, Waisen- und Schulaufsichtsbehörden). Jn
115 Städten gehören Frauen den Schulaufsichts-
behörden an. Jn 47 Städten sind Frauen an
städtischen Arbeitsnachweisen angestellt.
Diese Zahlen haben sich inzwischen bedeutend
vermehrt. So ist beispielsweise die Zahl der Ber-
liner Armenpflegerinnen, die in dem oben zitierten
Buche noch mit 72 angegeben ist, inzwischen auf
157 gestiegen. Daneben sind in Berlin über 500
Waisenhelferinnen tätig. Jn Breslau sind jüngst,
in Anbetracht der guten Erfahrungen, die man
dort mit der kommunalen Arbeit der Frau ge-
macht hat, zwei Frauen zu Mitgliedern des Kura-
toriums eines städtischen Krankenhauses gewählt
worden.
Jm Großherzogtum Baden kann durch Orts-
statut bestimmt werden, daß den Kommissionen für
das Armenwesen, für Unterrichts- und Er-
ziehungsangelegenheiten, für das öffentliche Ge-
sundheitswesen und für sonstige Aufgaben, bei
denen nach Art des Gegenstandes die Mitwirkung
von Frauen wünschenswert ist, bis zu einem
Viertel der Mitglieder Frauen mit Sitz und
Stimme angehören sollen und können. Ueber diese
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 311. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/315>, abgerufen am 16.07.2024.
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