aus denen die Männer flüchten, auch hier den Hauptanteil bilden, 312889 weiblichen Heimar- beitern stehen nur 147159 männliche Heimarbeiter gegenüber. Die Anzahl der selbständigen Heimar- beiterinnen ist also mehr als doppelt so groß als die der Heimarbeiter, daß sie aber auch als Frauen der letzteren in Mitleidenschaft gezogen sind, unter- liegt keinem Zweifel.
Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911 nimmt einen Anlauf zu einer Besserstellung des Heimarbeiters. Wenn man aber bedenkt, daß dieses Gesetz die Frucht einer 12jährigen, öffent- lichen Tätigkeit ist, daß bereits 1899 auf der Generalversammlung des Vereins für Sozial- politik die gesetzliche Lohnregelung als einzig wirklicher Schutz der Heimarbeiter erkannt worden ist, dann muß das Ergebnis des Hausarbeitsge- setzes recht mager genannt werden.
Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters unter die Gewerbeaufsicht und sind die sanitären Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter, sowohl wie der öffentlichen Gesundheit mit Freuden zu be- grüßen; aber erstens sind sie noch immer unge- nügend, - der einfache Grundsatz: genügendes Licht, ausreichender Luftraum und Luftwechsel, wird sehr verschieden ausgelegt werden, gingen doch selbst im Reichstag die Ansichten darüber, was genügender Luftraum sei, auseinander. Die so-
aus denen die Männer flüchten, auch hier den Hauptanteil bilden, 312889 weiblichen Heimar- beitern stehen nur 147159 männliche Heimarbeiter gegenüber. Die Anzahl der selbständigen Heimar- beiterinnen ist also mehr als doppelt so groß als die der Heimarbeiter, daß sie aber auch als Frauen der letzteren in Mitleidenschaft gezogen sind, unter- liegt keinem Zweifel.
Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911 nimmt einen Anlauf zu einer Besserstellung des Heimarbeiters. Wenn man aber bedenkt, daß dieses Gesetz die Frucht einer 12jährigen, öffent- lichen Tätigkeit ist, daß bereits 1899 auf der Generalversammlung des Vereins für Sozial- politik die gesetzliche Lohnregelung als einzig wirklicher Schutz der Heimarbeiter erkannt worden ist, dann muß das Ergebnis des Hausarbeitsge- setzes recht mager genannt werden.
Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters unter die Gewerbeaufsicht und sind die sanitären Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter, sowohl wie der öffentlichen Gesundheit mit Freuden zu be- grüßen; aber erstens sind sie noch immer unge- nügend, – der einfache Grundsatz: genügendes Licht, ausreichender Luftraum und Luftwechsel, wird sehr verschieden ausgelegt werden, gingen doch selbst im Reichstag die Ansichten darüber, was genügender Luftraum sei, auseinander. Die so-
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aus denen die Männer flüchten, auch hier den
Hauptanteil bilden, 312889 weiblichen Heimar-
beitern stehen nur 147159 männliche Heimarbeiter
gegenüber. Die Anzahl der selbständigen Heimar-
beiterinnen ist also mehr als doppelt so groß als
die der Heimarbeiter, daß sie aber auch als Frauen
der letzteren in Mitleidenschaft gezogen sind, unter-
liegt keinem Zweifel.
Das Hausarbeitsgesetz vom 20. Dezember 1911
nimmt einen Anlauf zu einer Besserstellung des
Heimarbeiters. Wenn man aber bedenkt, daß
dieses Gesetz die Frucht einer 12jährigen, öffent-
lichen Tätigkeit ist, daß bereits 1899 auf der
Generalversammlung des Vereins für Sozial-
politik die gesetzliche Lohnregelung als einzig
wirklicher Schutz der Heimarbeiter erkannt worden
ist, dann muß das Ergebnis des Hausarbeitsge-
setzes recht mager genannt werden.
Gewiß ist die Unterstellung des Heimarbeiters
unter die Gewerbeaufsicht und sind die sanitären
Maßnahmen zum Schutze der Arbeiter, sowohl wie
der öffentlichen Gesundheit mit Freuden zu be-
grüßen; aber erstens sind sie noch immer unge-
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Ichenhaeuser, Eliza: Frauenziele. Berlin, 1913, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_frauenziele_1913/72>, abgerufen am 11.02.2025.
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