"Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt, dass sie folgende Qualification hat:
Männliche Personen, unverheirathete weibliche Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno."
Von einschneidenderer Wirkung als die politischen Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla- mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens. Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf- blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie, in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen, erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen 11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr. des gleichen Jahres unter dem Titel "the Electoral Act 1893" bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner- halb der englischen Besitzungen wurde. Englischer
Eliza Ichenhaeuser.
»Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt, dass sie folgende Qualification hat:
Männliche Personen, unverheirathete weibliche Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno.«
Von einschneidenderer Wirkung als die politischen Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla- mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens. Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf- blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie, in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen, erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen 11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr. des gleichen Jahres unter dem Titel »the Electoral Act 1893« bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner- halb der englischen Besitzungen wurde. Englischer
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[48/0061]
Eliza Ichenhaeuser.
»Vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes wird
jede volljährige Person, die keiner gerichtlichen Incapacität
unterliegt, als Wähler eingeschrieben, und ist alsdann
berechtigt, das active Wahlrecht auszuüben, vorausgesetzt,
dass sie folgende Qualification hat:
Männliche Personen, unverheirathete weibliche
Personen oder Wittwen, die Grundeigenthümer oder
Miether, Pächter (Occupiers) innerhalb des Wahldistrikts
sind, im Werth von mindestens 4 Pfund pro Anno.«
Von einschneidenderer Wirkung als die politischen
Errungenschaften auf der nur 60 000 Einwohner zählenden
Insel Man, sind diejenigen der nicht nur allein parla-
mentarisch autonomen, sondern überhaupt nur äusserst
lose mit dem Mutterland verknüpften Colonien Australiens.
Dort hat die Doppelinsel Neuseeland, diese mächtig auf-
blühende, siebenhunderttausend Seelen zählende Colonie,
in der Parlamentssitzung vom 5. August 1890 zuerst die
Frage des Frauenwahlrechts angeschnitten. Der Antrag
von Sir Hall, auf alle Frauen das Wahlrecht auszudehnen,
erregte eine lebhafte Discussion, als deren Resultat das
Unterhaus den Hall'sehen Vorschlag mit 37 gegen
11 Stimmen annahm. Das Oberhaus jedoch verwarf den
Antrag, und dieses Ergebniss wiederholte sich mehrere
Male, bis endlich am 19. September 1893 ein Wahlgesetz
zu Stande kam, das mit den Amendirungen vom 6. Octbr.
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1893« bahnbrechend für die Frauenwahlrechtsfrage inner-
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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/61>, abgerufen am 16.02.2025.
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