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Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898.

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Eliza Ichenhaeuser.
sein solle. In Westaustralien ist das Frauenwahlrecht im
Jahre 1893 nur mit einer Stimme verworfen worden. In
Tasmanien wurde es vom Unterhaus wiederholt an-
genommen; zuletzt am 22. September 1896. In Neu-
Süd-Wales wurde es vom Unterhaus mit einer Majorität
von fünfunddreissig Stimmen am 12. August 1897 an-
genommen.

Ist auch das Oberhaus in all diesen Colonien stets
das Hinderniss, an dem die Durchführung der politischen
Gleichberechtigung von Mann und Weib scheitert, so ist
sie, wie das Beispiel von Neuseeland und Süd-Australien
gezeigt hat, doch nur eine Festung, zu der zwar ver-
schiedene wiederholte Anläufe nöthig sind, die alsdann
aber um so sicherer genommen wird.

So wie die australische Föderationsconvention sich
nicht entschliessen konnte, das Frauenwahlrecht der
künftigen Verfassung einzuverleiben, weil es in der
Majorität der staatenbildenden Colonien noch nicht Fuss
gefasst hatte, also war der Gang der Dinge in Nord-
amerika. Dort traten dem Anstürmen der Frauenrecht-
lerinnen, im Bundesstaat Sitz und Stimme zu erhalten,
zwei wichtige Factoren entgegen. Die blosse authentische
Interpretation des berühmten 14. Amendements, mit denen
die Frauen operiren wollten, wurde vom obersten Bundes-
gericht mittelst Entscheidung vom Jahre 1874 als un-
richtig zurückgewiesen und an eine Verfassungsänderung,
derzufolge weibliche Personen den männlichen gleich-
gestellt werden sollten, wagte man sich nicht, da eine

Eliza Ichenhaeuser.
sein solle. In Westaustralien ist das Frauenwahlrecht im
Jahre 1893 nur mit einer Stimme verworfen worden. In
Tasmanien wurde es vom Unterhaus wiederholt an-
genommen; zuletzt am 22. September 1896. In Neu-
Süd-Wales wurde es vom Unterhaus mit einer Majorität
von fünfunddreissig Stimmen am 12. August 1897 an-
genommen.

Ist auch das Oberhaus in all diesen Colonien stets
das Hinderniss, an dem die Durchführung der politischen
Gleichberechtigung von Mann und Weib scheitert, so ist
sie, wie das Beispiel von Neuseeland und Süd-Australien
gezeigt hat, doch nur eine Festung, zu der zwar ver-
schiedene wiederholte Anläufe nöthig sind, die alsdann
aber um so sicherer genommen wird.

So wie die australische Föderationsconvention sich
nicht entschliessen konnte, das Frauenwahlrecht der
künftigen Verfassung einzuverleiben, weil es in der
Majorität der staatenbildenden Colonien noch nicht Fuss
gefasst hatte, also war der Gang der Dinge in Nord-
amerika. Dort traten dem Anstürmen der Frauenrecht-
lerinnen, im Bundesstaat Sitz und Stimme zu erhalten,
zwei wichtige Factoren entgegen. Die blosse authentische
Interpretation des berühmten 14. Amendements, mit denen
die Frauen operiren wollten, wurde vom obersten Bundes-
gericht mittelst Entscheidung vom Jahre 1874 als un-
richtig zurückgewiesen und an eine Verfassungsänderung,
derzufolge weibliche Personen den männlichen gleich-
gestellt werden sollten, wagte man sich nicht, da eine

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[56/0069] Eliza Ichenhaeuser. sein solle. In Westaustralien ist das Frauenwahlrecht im Jahre 1893 nur mit einer Stimme verworfen worden. In Tasmanien wurde es vom Unterhaus wiederholt an- genommen; zuletzt am 22. September 1896. In Neu- Süd-Wales wurde es vom Unterhaus mit einer Majorität von fünfunddreissig Stimmen am 12. August 1897 an- genommen. Ist auch das Oberhaus in all diesen Colonien stets das Hinderniss, an dem die Durchführung der politischen Gleichberechtigung von Mann und Weib scheitert, so ist sie, wie das Beispiel von Neuseeland und Süd-Australien gezeigt hat, doch nur eine Festung, zu der zwar ver- schiedene wiederholte Anläufe nöthig sind, die alsdann aber um so sicherer genommen wird. So wie die australische Föderationsconvention sich nicht entschliessen konnte, das Frauenwahlrecht der künftigen Verfassung einzuverleiben, weil es in der Majorität der staatenbildenden Colonien noch nicht Fuss gefasst hatte, also war der Gang der Dinge in Nord- amerika. Dort traten dem Anstürmen der Frauenrecht- lerinnen, im Bundesstaat Sitz und Stimme zu erhalten, zwei wichtige Factoren entgegen. Die blosse authentische Interpretation des berühmten 14. Amendements, mit denen die Frauen operiren wollten, wurde vom obersten Bundes- gericht mittelst Entscheidung vom Jahre 1874 als un- richtig zurückgewiesen und an eine Verfassungsänderung, derzufolge weibliche Personen den männlichen gleich- gestellt werden sollten, wagte man sich nicht, da eine  

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Zitationshilfe: Ichenhaeuser, Eliza: Die politische Gleichberechtigung der Frau. Berlin, 1898, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ichenhaeuser_gleichberechtigung_1898/69>, abgerufen am 21.11.2024.