die ledigen Frauens-Personen rar gemacht. Hieraus aber folget diese grosse Unordnung, daß viele sich zu anderer Männer Weiber nahen, und Ehebruch treiben. Daß sel- biger unter dem jüdischen Volcke zu Zeiten sehr häuffig gewesen, scheinet aus den gar scharffen Gesetzen, so der HErr 3. B. Mos. Cap. 20. v. 4. 10. und 5. B. Mos. Cap. 22. v. 22. gegeben, zu erhellen, indem es nöthig gewesen, diesem Laster durch eine Lebens- Strafe Einhalt zu thun.
§. 7.
Ausserdem hat die Ehe mit vielen Wei-Dem Schöpffer ist die Vielwei- berey ent- gegen. bern selber viele Unbequemlichkeiten mit sich verknüpft, welche sich bey den Ehen zwi- schen einem Mann und einer Frau nicht fin- den. Die Eiffersucht der verschiedenen Weiber lässet nicht leicht zu, daß eine recht vertraute Freundschafft unter ihnen sollte obwalten. Man lese, was zwischen den beiden Schwestern der Lea und Rahel vor-
gegan-
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die ledigen Frauens-Perſonen rar gemacht. Hieraus aber folget dieſe groſſe Unordnung, daß viele ſich zu anderer Maͤnner Weiber nahen, und Ehebruch treiben. Daß ſel- biger unter dem juͤdiſchen Volcke zu Zeiten ſehr haͤuffig geweſen, ſcheinet aus den gar ſcharffen Geſetzen, ſo der HErr 3. B. Moſ. Cap. 20. v. 4. 10. und 5. B. Moſ. Cap. 22. v. 22. gegeben, zu erhellen, indem es noͤthig geweſen, dieſem Laſter durch eine Lebens- Strafe Einhalt zu thun.
§. 7.
Auſſerdem hat die Ehe mit vielen Wei-Dem Schoͤpffer iſt die Vielwei- berey ent- gegen. bern ſelber viele Unbequemlichkeiten mit ſich verknuͤpft, welche ſich bey den Ehen zwi- ſchen einem Mann und einer Frau nicht fin- den. Die Eifferſucht der verſchiedenen Weiber laͤſſet nicht leicht zu, daß eine recht vertraute Freundſchafft unter ihnen ſollte obwalten. Man leſe, was zwiſchen den beiden Schweſtern der Lea und Rahel vor-
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die ledigen Frauens-Perſonen rar gemacht.
Hieraus aber folget dieſe groſſe Unordnung,
daß viele ſich zu anderer Maͤnner Weiber
nahen, und Ehebruch treiben. Daß ſel-
biger unter dem juͤdiſchen Volcke zu Zeiten
ſehr haͤuffig geweſen, ſcheinet aus den gar
ſcharffen Geſetzen, ſo der HErr 3. B. Moſ.
Cap. 20. v. 4. 10. und 5. B. Moſ. Cap. 22.
v. 22. gegeben, zu erhellen, indem es noͤthig
geweſen, dieſem Laſter durch eine Lebens-
Strafe Einhalt zu thun.
§. 7.
Auſſerdem hat die Ehe mit vielen Wei-
bern ſelber viele Unbequemlichkeiten mit ſich
verknuͤpft, welche ſich bey den Ehen zwi-
ſchen einem Mann und einer Frau nicht fin-
den. Die Eifferſucht der verſchiedenen
Weiber laͤſſet nicht leicht zu, daß eine recht
vertraute Freundſchafft unter ihnen ſollte
obwalten. Man leſe, was zwiſchen den
beiden Schweſtern der Lea und Rahel vor-
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbahrung antreffen. Bd. 2. Göttingen, 1745, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen02_1745/183>, abgerufen am 16.02.2025.
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