ne Ursache zu vermuthen, daß es den Jsrae- liten überlassen worden, dieses letztere durch einen Schluß als verbothen anzusehen. Man lasse doch nicht aus der Acht, wie genau der Gesetzgeber alles bestimmet, und wie vieles er würde hinweggelassen haben, wenn er hier der Ueberlegung der Jsraeli- ten eine weitere Ausdehnung anvertrauen wollen. Vielmehr ist zu schliessen, daß unter den Jsraeliten bey der Frau oder Wittwe des Vatern Bruders Ursachen eingetreten, welche bey der Frau eines Bruders der Mutter nicht gewesen. Und diese finden sich auch wirklich in der politi- schen Verfassung der Jsraeliten. Das männliche Geschlechte erbete alle Grund- stücke der Familie, so lange Söhne vorhanden waren, 4 B. Mos. C. 27. v. 8. 9. 10. 11. Eine jede Familie aber erhielt ihr Erbtheil bey Austheilung des Landes Canaan in einerley Gegend. Die Mannspersonen, besonders die von Einem Vater, wohneten daher nahe bey einander, und hatten vielen Umgang mit einander. Die reichen Jsraeliten lebeten ferner in der Vielweiberey. Diese macht im höchsten Grade eifersüchtig. Gott such- te aber auf alle mögliche Art Zwiespalt in den Familien zu verhüten. Hätte nun aber eines Brudern Sohn die Erlaubniß gehabt, seines Vatern Brudern Frau zu heirathen; so hätte solches sehr leicht zu
dem
ne Urſache zu vermuthen, daß es den Jſrae- liten uͤberlaſſen worden, dieſes letztere durch einen Schluß als verbothen anzuſehen. Man laſſe doch nicht aus der Acht, wie genau der Geſetzgeber alles beſtimmet, und wie vieles er wuͤrde hinweggelaſſen haben, wenn er hier der Ueberlegung der Jſraeli- ten eine weitere Ausdehnung anvertrauen wollen. Vielmehr iſt zu ſchlieſſen, daß unter den Jſraeliten bey der Frau oder Wittwe des Vatern Bruders Urſachen eingetreten, welche bey der Frau eines Bruders der Mutter nicht geweſen. Und dieſe finden ſich auch wirklich in der politi- ſchen Verfaſſung der Jſraeliten. Das maͤnnliche Geſchlechte erbete alle Grund- ſtuͤcke der Familie, ſo lange Soͤhne vorhanden waren, 4 B. Moſ. C. 27. v. 8. 9. 10. 11. Eine jede Familie aber erhielt ihr Erbtheil bey Austheilung des Landes Canaan in einerley Gegend. Die Mannsperſonen, beſonders die von Einem Vater, wohneten daher nahe bey einander, und hatten vielen Umgang mit einander. Die reichen Jſraeliten lebeten ferner in der Vielweiberey. Dieſe macht im hoͤchſten Grade eiferſuͤchtig. Gott ſuch- te aber auf alle moͤgliche Art Zwieſpalt in den Familien zu verhuͤten. Haͤtte nun aber eines Brudern Sohn die Erlaubniß gehabt, ſeines Vatern Brudern Frau zu heirathen; ſo haͤtte ſolches ſehr leicht zu
dem
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ne Urſache zu vermuthen, daß es den Jſrae-
liten uͤberlaſſen worden, dieſes letztere durch
einen Schluß als verbothen anzuſehen.
Man laſſe doch nicht aus der Acht, wie
genau der Geſetzgeber alles beſtimmet, und
wie vieles er wuͤrde hinweggelaſſen haben,
wenn er hier der Ueberlegung der Jſraeli-
ten eine weitere Ausdehnung anvertrauen
wollen. Vielmehr iſt zu ſchlieſſen, daß
unter den Jſraeliten bey der Frau oder
Wittwe des Vatern Bruders Urſachen
eingetreten, welche bey der Frau eines
Bruders der Mutter nicht geweſen. Und
dieſe finden ſich auch wirklich in der politi-
ſchen Verfaſſung der Jſraeliten. Das
maͤnnliche Geſchlechte erbete alle Grund-
ſtuͤcke der Familie, ſo lange Soͤhne
vorhanden waren, 4 B. Moſ. C. 27.
v. 8. 9. 10. 11. Eine jede Familie
aber erhielt ihr Erbtheil bey Austheilung
des Landes Canaan in einerley Gegend.
Die Mannsperſonen, beſonders die von
Einem Vater, wohneten daher nahe bey
einander, und hatten vielen Umgang mit
einander. Die reichen Jſraeliten lebeten
ferner in der Vielweiberey. Dieſe macht
im hoͤchſten Grade eiferſuͤchtig. Gott ſuch-
te aber auf alle moͤgliche Art Zwieſpalt in
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aber eines Brudern Sohn die Erlaubniß
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Jacobi, Johann Friedrich: Betrachtungen über die Weisen Absichten Gottes, bey denen Dingen, die wir in der menschlichen Gesellschaft und der Offenbarung antreffen. Bd. 4. Hannover, 1766, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacobi_betrachtungen04_1766/404>, abgerufen am 22.11.2024.
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