Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.verdanken. Vor allen Staaten Deutschlands war Preu- Und dieses Wort ward in Preußen zur That. Sie lautet: §. 1. Es soll eine Repräsentation des Volkes gebildet werden. §. 2. Zu diesem Zwecke sind die Provinzialstände u. s. w. §. 3. Aus den Provinzialständen wird die Versamm- lung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll. 3
verdanken. Vor allen Staaten Deutſchlands war Preu- Und dieſes Wort ward in Preußen zur That. Sie lautet: §. 1. Es ſoll eine Repraͤſentation des Volkes gebildet werden. §. 2. Zu dieſem Zwecke ſind die Provinzialſtaͤnde u. ſ. w. §. 3. Aus den Provinzialſtaͤnden wird die Verſamm- lung der Landesrepraͤſentanten gewaͤhlt, die in Berlin ihren Sitz haben ſoll. 3
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verdanken. Vor allen Staaten Deutſchlands war Preu-
ßen in ſeiner inneren Entwickelung am weiteſten vorge-
ſchritten, vor allen Staaten Deutſchlands ſtellte Preußen
auf dem Wiener Congreſſe die freiſinnigſten Antraͤge und
drang am eifrigſten auf Volksrepraͤſentation. In dem
am 13. September 1814 dem Fuͤrſten Metternich von
Hardenberg mitgetheilten Entwurfe einer deutſchen
Verfaſſung heißt es (Art. 7.) von den Landſtaͤnden: „ihre
Befugniſſe ſollen zugleich ſein ein naͤher zu beſtimmender
Antheil an der Geſetzgebung, Verwilligung der Landes-
abgaben, Vertretung der Verfaſſung bei den Landesherrn
und bei dem Bunde“ (!). —
Und dieſes Wort ward in Preußen zur That.
Friedrich Wilhelm der Gerechte, eingedenk ſeines Verſpre-
chens von 1810, eingedenk der Verſammlung interemiſti-
ſcher Repraͤſentanten von 1811, gab
unterm 22. Mai 1815 die allbekannte Ver-
ordnung uͤber die zu bildende Repraͤſentation
des Volks.
Sie lautet:
§. 1. Es ſoll eine Repraͤſentation des Volkes gebildet
werden.
§. 2. Zu dieſem Zwecke ſind die Provinzialſtaͤnde u. ſ. w.
§. 3. Aus den Provinzialſtaͤnden wird die Verſamm-
lung der Landesrepraͤſentanten gewaͤhlt, die in
Berlin ihren Sitz haben ſoll.
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