Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.§. 4. Die Wirksamkeit der Landesrepräsentanten erstreckt sich auf die Berathung über alle Gegenstände der Gesezgebung -- --, mit Einschluß der Besteuerung. §. 5. Es ist ohne Zeitverlust eine Comission in Ber- lin niederzusetzen, die aus einsichtsvollen Staatsbeam- ten und Eingesessenen der Provinzen bestehen soll. §. 6. Diese Commission soll sich beschäftigen: a) mit der Organisation der Provinzialstände; b) mit der Organisation der Landesrepräsen- tanten; c) mit der Ausarbeitung einer Verfassungsur- kunde nach den aufgestellten Grundsätzen. -- §. 7. Sie soll den 1. September d. Jahres zusam- mentreten. Man beachte es wohl! nicht ein bloßes Versprechen Auf den 22. Mai 1815 folgen trübe Jahre, über §. 4. Die Wirkſamkeit der Landesrepraͤſentanten erſtreckt ſich auf die Berathung uͤber alle Gegenſtaͤnde der Geſezgebung — —, mit Einſchluß der Beſteuerung. §. 5. Es iſt ohne Zeitverluſt eine Comiſſion in Ber- lin niederzuſetzen, die aus einſichtsvollen Staatsbeam- ten und Eingeſeſſenen der Provinzen beſtehen ſoll. §. 6. Dieſe Commiſſion ſoll ſich beſchaͤftigen: a) mit der Organiſation der Provinzialſtaͤnde; b) mit der Organiſation der Landesrepraͤſen- tanten; c) mit der Ausarbeitung einer Verfaſſungsur- kunde nach den aufgeſtellten Grundſaͤtzen. — §. 7. Sie ſoll den 1. September d. Jahres zuſam- mentreten. Man beachte es wohl! nicht ein bloßes Verſprechen Auf den 22. Mai 1815 folgen truͤbe Jahre, uͤber <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <list> <pb facs="#f0040" n="34"/> <item>§. 4. Die Wirkſamkeit der Landesrepraͤſentanten erſtreckt<lb/> ſich auf die Berathung <hi rendition="#g">uͤber alle Gegenſtaͤnde der<lb/> Geſezgebung</hi> — —, mit Einſchluß der <hi rendition="#g">Beſteuerung</hi>.</item><lb/> <item>§. 5. Es iſt <hi rendition="#g">ohne Zeitverluſt</hi> eine Comiſſion in Ber-<lb/> lin niederzuſetzen, die aus einſichtsvollen Staatsbeam-<lb/> ten und <hi rendition="#g">Eingeſeſſenen</hi> der Provinzen beſtehen ſoll.</item><lb/> <item>§. 6. Dieſe Commiſſion ſoll ſich beſchaͤftigen:<lb/><list><item>a) mit der Organiſation der Provinzialſtaͤnde;</item><lb/><item>b) mit der Organiſation der <hi rendition="#g">Landesrepraͤſen-<lb/> tanten</hi>;</item><lb/><item>c) mit der Ausarbeitung einer <hi rendition="#g">Verfaſſungsur-<lb/> kunde</hi> nach den aufgeſtellten Grundſaͤtzen. —</item></list></item><lb/> <item>§. 7. Sie ſoll den 1. <hi rendition="#g">September</hi> d. Jahres zuſam-<lb/> mentreten.</item> </list><lb/> <p>Man beachte es wohl! nicht ein bloßes Verſprechen<lb/> liegt uns hier vor, ſondern ein nicht umzudeutentes Koͤ-<lb/> nigswort, — ein <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Geſez</hi></hi>. —</p><lb/> <p>Auf den 22. Mai 1815 folgen truͤbe Jahre, uͤber<lb/> welche wir ſo ſchnell als moͤglich hinwegeilen. Im Mi-<lb/> niſterio entſtand — man ſagt, das Oeſtrereich ſeine Be-<lb/> ſorgniß vor zu kraͤftiger Geiſtesbewegung geltend machte<lb/> — eine Reactionsparthei; die Deputirten, welche ſich am<lb/> 1. September in Berlin verſammeln ſollten, wurden nicht<lb/> einberufen; das Verfaſſungswerk ruhte trotz der dem<lb/> Bundestage uͤbergebenen Note v. 5. Febr. 1818, und die<lb/> von <hi rendition="#g">Goͤrres</hi> uͤberreichte Mahn-Adreſſe der rheiniſchen<lb/> Landſchaft (12. Januar 1818) ward bei Hofe ſehr miß-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [34/0040]
§. 4. Die Wirkſamkeit der Landesrepraͤſentanten erſtreckt
ſich auf die Berathung uͤber alle Gegenſtaͤnde der
Geſezgebung — —, mit Einſchluß der Beſteuerung.
§. 5. Es iſt ohne Zeitverluſt eine Comiſſion in Ber-
lin niederzuſetzen, die aus einſichtsvollen Staatsbeam-
ten und Eingeſeſſenen der Provinzen beſtehen ſoll.
§. 6. Dieſe Commiſſion ſoll ſich beſchaͤftigen:
a) mit der Organiſation der Provinzialſtaͤnde;
b) mit der Organiſation der Landesrepraͤſen-
tanten;
c) mit der Ausarbeitung einer Verfaſſungsur-
kunde nach den aufgeſtellten Grundſaͤtzen. —
§. 7. Sie ſoll den 1. September d. Jahres zuſam-
mentreten.
Man beachte es wohl! nicht ein bloßes Verſprechen
liegt uns hier vor, ſondern ein nicht umzudeutentes Koͤ-
nigswort, — ein Geſez. —
Auf den 22. Mai 1815 folgen truͤbe Jahre, uͤber
welche wir ſo ſchnell als moͤglich hinwegeilen. Im Mi-
niſterio entſtand — man ſagt, das Oeſtrereich ſeine Be-
ſorgniß vor zu kraͤftiger Geiſtesbewegung geltend machte
— eine Reactionsparthei; die Deputirten, welche ſich am
1. September in Berlin verſammeln ſollten, wurden nicht
einberufen; das Verfaſſungswerk ruhte trotz der dem
Bundestage uͤbergebenen Note v. 5. Febr. 1818, und die
von Goͤrres uͤberreichte Mahn-Adreſſe der rheiniſchen
Landſchaft (12. Januar 1818) ward bei Hofe ſehr miß-
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