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Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.

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den Reichsstände) noch später betrafen. Welchen Mißbrauch
auch immerhin "in andern Ländern" das Repräsentativ-
system erfahren, in Preußen war die Regierung zu weit
vorgeschritten, um die Stimme freier Diskussion zu scheuen,
in Preußen war der König von der Treue seines
Volkes zu fest überzeugt, um durch irgend welche Befürch-
tung sich von der Erfüllung seines Versprechens abhalten
zu lassen. --

2. Schwieriger noch ist die Aufgabe, "die Mißdeu-
tung, welche mit den königlichen Worten verbunden wurde",
nachzuweisen. Oeffentliche Mißdeutung durch die Presse
ist uns nicht bekannt, eben so wenig eine berichtigende
Erklärung die von Seiten des Staatsoberhaupts gegen
solchen Frevel nöthig geworden. Wo überhaupt mit dem
Worte zugleich die Sache so scharf und bestimmt ge-
geben ist, wie in §. 3 und 4 des genannten Edicts:
-- "Aus den Provinzialständen wird die Versammlung
der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren
Sitz haben soll und deren Wirksamkeit sich auf die Be-
rathung über alle Gegenstände der Gesetzgebung u. s. w.
erstreckt" -- ;

da muß wohl jede Deutung -- sie mag ein Mehr oder
Weniger erzielen -- nothwendig fortfallen. Den einzig
möglichen Sinn jener Worte findet man wiederholentlich
in dem Finanz-Edict vom 17. Januar 1820, in der
Verordnung über die zu errichtenden Provinzialstände (v.

den Reichsſtaͤnde) noch ſpaͤter betrafen. Welchen Mißbrauch
auch immerhin „in andern Laͤndern“ das Repraͤſentativ-
ſyſtem erfahren, in Preußen war die Regierung zu weit
vorgeſchritten, um die Stimme freier Diskuſſion zu ſcheuen,
in Preußen war der Koͤnig von der Treue ſeines
Volkes zu feſt uͤberzeugt, um durch irgend welche Befuͤrch-
tung ſich von der Erfuͤllung ſeines Verſprechens abhalten
zu laſſen. —

2. Schwieriger noch iſt die Aufgabe, „die Mißdeu-
tung, welche mit den koͤniglichen Worten verbunden wurde“,
nachzuweiſen. Oeffentliche Mißdeutung durch die Preſſe
iſt uns nicht bekannt, eben ſo wenig eine berichtigende
Erklaͤrung die von Seiten des Staatsoberhaupts gegen
ſolchen Frevel noͤthig geworden. Wo uͤberhaupt mit dem
Worte zugleich die Sache ſo ſcharf und beſtimmt ge-
geben iſt, wie in §. 3 und 4 des genannten Edicts:
— „Aus den Provinzialſtaͤnden wird die Verſammlung
der Landesrepraͤſentanten gewaͤhlt, die in Berlin ihren
Sitz haben ſoll und deren Wirkſamkeit ſich auf die Be-
rathung uͤber alle Gegenſtaͤnde der Geſetzgebung u. ſ. w.
erſtreckt“ — ;

da muß wohl jede Deutung — ſie mag ein Mehr oder
Weniger erzielen — nothwendig fortfallen. Den einzig
moͤglichen Sinn jener Worte findet man wiederholentlich
in dem Finanz-Edict vom 17. Januar 1820, in der
Verordnung uͤber die zu errichtenden Provinzialſtaͤnde (v.

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[39/0045] den Reichsſtaͤnde) noch ſpaͤter betrafen. Welchen Mißbrauch auch immerhin „in andern Laͤndern“ das Repraͤſentativ- ſyſtem erfahren, in Preußen war die Regierung zu weit vorgeſchritten, um die Stimme freier Diskuſſion zu ſcheuen, in Preußen war der Koͤnig von der Treue ſeines Volkes zu feſt uͤberzeugt, um durch irgend welche Befuͤrch- tung ſich von der Erfuͤllung ſeines Verſprechens abhalten zu laſſen. — 2. Schwieriger noch iſt die Aufgabe, „die Mißdeu- tung, welche mit den koͤniglichen Worten verbunden wurde“, nachzuweiſen. Oeffentliche Mißdeutung durch die Preſſe iſt uns nicht bekannt, eben ſo wenig eine berichtigende Erklaͤrung die von Seiten des Staatsoberhaupts gegen ſolchen Frevel noͤthig geworden. Wo uͤberhaupt mit dem Worte zugleich die Sache ſo ſcharf und beſtimmt ge- geben iſt, wie in §. 3 und 4 des genannten Edicts: — „Aus den Provinzialſtaͤnden wird die Verſammlung der Landesrepraͤſentanten gewaͤhlt, die in Berlin ihren Sitz haben ſoll und deren Wirkſamkeit ſich auf die Be- rathung uͤber alle Gegenſtaͤnde der Geſetzgebung u. ſ. w. erſtreckt“ — ; da muß wohl jede Deutung — ſie mag ein Mehr oder Weniger erzielen — nothwendig fortfallen. Den einzig moͤglichen Sinn jener Worte findet man wiederholentlich in dem Finanz-Edict vom 17. Januar 1820, in der Verordnung uͤber die zu errichtenden Provinzialſtaͤnde (v.

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Zitationshilfe: Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jacoby_fragen_1841/45>, abgerufen am 21.11.2024.