Jacoby, Johann: Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen. Mannheim, 1841.sagt werden, daß sie, -- durch außerordentliche Ereignisse Die Unbestimmtheit des königlichen Bescheides mußte ſagt werden, daß ſie, — durch außerordentliche Ereigniſſe Die Unbeſtimmtheit des koͤniglichen Beſcheides mußte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0049" n="43"/> ſagt werden, daß ſie, — durch außerordentliche Ereigniſſe<lb/> vom Ganzen getrennt — ſich als ein von ſeinem Koͤrper<lb/> losgeriſſenes Glied empfinden wuͤrde; eine ſolche Gliederung<lb/> giebt es bei uns von Saarlouis bis Memel nicht. Jede<lb/> einſeitige Ausbildung der Provinzial-Verfaſſung <hi rendition="#g">ohne<lb/> Reichsſtaͤnde</hi> waͤre daher eine Gefahr fuͤr die Zukunft;<lb/> ſtatt eines organiſch gegliederten Staates wuͤrden wir<lb/> nach wie vor ein Aggregat von Provinzen ausmachen,<lb/> deren jede nur ihr Sonderintereſſe im Auge haͤtte; an un-<lb/> ſerm theuern Vaterlande wuͤrde ſich im Kleinen wieder-<lb/> holen, was wir im Großen an Deutſchland erfahren.<lb/> Untergang der Einheit, mit ihr Verluſt der buͤrgerlichen<lb/> Freiheit und auslaͤndiſche Unterjochung. — — Wir fuͤr<lb/> unſer Theil kennen nur Eine erſprießliche und volksthuͤm-<lb/> liche Entwickelung der zeitigen Provinzialſtaͤnde, — die<lb/><hi rendition="#g">durch Koͤnigswort und Geſez verbuͤrgte Ent-<lb/> wickelung zu</hi> <hi rendition="#b">Reichsſtänden.</hi> — —</p><lb/> <p>Die Unbeſtimmtheit des koͤniglichen Beſcheides mußte<lb/> nothwendig mehrfache Deutung veranlaſſen: einige fanden<lb/> darin eine abweiſende „Berichtigung der in der ſtaͤndiſchen<lb/> Denkſchrift ausgeſprochenen Anſichten; die meiſten aber,<lb/> die geiſt- und gemuͤthvollen Worte des Koͤnigs fuͤr eine<lb/> — nur noch nicht deutlich ausgedruͤckte Gewaͤhrung hal-<lb/> tend, gaben ſich einem patriotiſchen Enthuſiasmus hin, wie<lb/> er, „in der Geſchichte unſerer Landtage nicht nachzuweiſen<lb/> iſt.“ Dadurch wurde die erlaͤuternde <hi rendition="#g">Cabinets</hi>-<hi rendition="#g">Ordre<lb/> vom</hi> 4. <hi rendition="#g">October 1840</hi> erforderlich. In Folge eines<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [43/0049]
ſagt werden, daß ſie, — durch außerordentliche Ereigniſſe
vom Ganzen getrennt — ſich als ein von ſeinem Koͤrper
losgeriſſenes Glied empfinden wuͤrde; eine ſolche Gliederung
giebt es bei uns von Saarlouis bis Memel nicht. Jede
einſeitige Ausbildung der Provinzial-Verfaſſung ohne
Reichsſtaͤnde waͤre daher eine Gefahr fuͤr die Zukunft;
ſtatt eines organiſch gegliederten Staates wuͤrden wir
nach wie vor ein Aggregat von Provinzen ausmachen,
deren jede nur ihr Sonderintereſſe im Auge haͤtte; an un-
ſerm theuern Vaterlande wuͤrde ſich im Kleinen wieder-
holen, was wir im Großen an Deutſchland erfahren.
Untergang der Einheit, mit ihr Verluſt der buͤrgerlichen
Freiheit und auslaͤndiſche Unterjochung. — — Wir fuͤr
unſer Theil kennen nur Eine erſprießliche und volksthuͤm-
liche Entwickelung der zeitigen Provinzialſtaͤnde, — die
durch Koͤnigswort und Geſez verbuͤrgte Ent-
wickelung zu Reichsſtänden. — —
Die Unbeſtimmtheit des koͤniglichen Beſcheides mußte
nothwendig mehrfache Deutung veranlaſſen: einige fanden
darin eine abweiſende „Berichtigung der in der ſtaͤndiſchen
Denkſchrift ausgeſprochenen Anſichten; die meiſten aber,
die geiſt- und gemuͤthvollen Worte des Koͤnigs fuͤr eine
— nur noch nicht deutlich ausgedruͤckte Gewaͤhrung hal-
tend, gaben ſich einem patriotiſchen Enthuſiasmus hin, wie
er, „in der Geſchichte unſerer Landtage nicht nachzuweiſen
iſt.“ Dadurch wurde die erlaͤuternde Cabinets-Ordre
vom 4. October 1840 erforderlich. In Folge eines
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