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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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"Rang nach dem Stande ihrer Männer, son¬
"dern nach dem Tage ihrer Verehlichung ein¬
"räumt; wo eine Bürgerin über eine Bürger¬
"meistersfrau sitzet, wenn jene vor dieser sich in
"den Ehestand begeben hat." (Krünitz Ency¬
klop. 10ter Theil. S. 149.) Deutsche Reichs¬
städte sind lange erhaltene Hallen Deutscher Al¬
terthümer. Dort, und bei dem gemeinen Mann
sind noch Altdeutsche Sitten in Ursprünglichkeit
und Reinheit zu finden. Sitte ist gesellschaftli¬
che eingewohnte Bill. Wer sich ihr entzieht ist
ein Sonderling. Sitten vertreten Gesetzes Stelle,
äußern Gesetzes Kraft, und überleben selbst Ge¬
setzbücher. Stehende Sitten schützen ein Volk
mächtiger als stehende Heere, jedes Einzelwesen
hält über den Übertreter Kriegsgericht.

"Nach Freiheit strebt der Mann, das Weib nach Sitte."
Göthe im Tasso.


7. Huldigung des weiblichen Geschlechts.

Je menschheitlicher ein Volk, je größer die Hul¬
digung des weiblichen Geschlechts. "Deutsch"
müßte das dritte heilige Wort sein, was in allen

Spra¬

„Rang nach dem Stande ihrer Männer, ſon¬
„dern nach dem Tage ihrer Verehlichung ein¬
„räumt; wo eine Bürgerin über eine Bürger¬
„meiſtersfrau ſitzet, wenn jene vor dieſer ſich in
„den Eheſtand begeben hat.″ (Krünitz Ency¬
klop. 10ter Theil. S. 149.) Deutſche Reichs¬
ſtädte ſind lange erhaltene Hallen Deutſcher Al¬
terthümer. Dort, und bei dem gemeinen Mann
ſind noch Altdeutſche Sitten in Urſprünglichkeit
und Reinheit zu finden. Sitte iſt geſellſchaftli¬
che eingewohnte Bill. Wer ſich ihr entzieht iſt
ein Sonderling. Sitten vertreten Geſetzes Stelle,
äußern Geſetzes Kraft, und überleben ſelbſt Ge¬
ſetzbücher. Stehende Sitten ſchützen ein Volk
mächtiger als ſtehende Heere, jedes Einzelweſen
hält über den Übertreter Kriegsgericht.

„Nach Freiheit ſtrebt der Mann, das Weib nach Sitte.″
Göthe im Taſſo.


7. Huldigung des weiblichen Geſchlechts.

Je menſchheitlicher ein Volk, je größer die Hul¬
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[432/0462] 432 „Rang nach dem Stande ihrer Männer, ſon¬ „dern nach dem Tage ihrer Verehlichung ein¬ „räumt; wo eine Bürgerin über eine Bürger¬ „meiſtersfrau ſitzet, wenn jene vor dieſer ſich in „den Eheſtand begeben hat.″ (Krünitz Ency¬ klop. 10ter Theil. S. 149.) Deutſche Reichs¬ ſtädte ſind lange erhaltene Hallen Deutſcher Al¬ terthümer. Dort, und bei dem gemeinen Mann ſind noch Altdeutſche Sitten in Urſprünglichkeit und Reinheit zu finden. Sitte iſt geſellſchaftli¬ che eingewohnte Bill. Wer ſich ihr entzieht iſt ein Sonderling. Sitten vertreten Geſetzes Stelle, äußern Geſetzes Kraft, und überleben ſelbſt Ge¬ ſetzbücher. Stehende Sitten ſchützen ein Volk mächtiger als ſtehende Heere, jedes Einzelweſen hält über den Übertreter Kriegsgericht. „Nach Freiheit ſtrebt der Mann, das Weib nach Sitte.″ Göthe im Taſſo. 7. Huldigung des weiblichen Geſchlechts. Je menſchheitlicher ein Volk, je größer die Hul¬ digung des weiblichen Geſchlechts. „Deutſch″ müßte das dritte heilige Wort ſein, was in allen Spra¬

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/462>, abgerufen am 15.05.2024.