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Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810.

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wenn sie es nur nicht gar zu grob anfangen.
"Wo kein Kläger ist, ist kein Richter", und oft
auch dann noch nicht!

v. Arnim Bruchstücke über Verbrechen und Stra¬
fen. 1803.

Krause Skizzen über das Mangelhafte der Ver¬
fahrungsart bei Criminaluntersuchungen. Os¬
nabrück 1804.

Es ist allgemeiner Deutscher Volks¬
glaube
, daß die niedern Gerichte den Dieben
Vorschub leisten, und gewisse Arten wie die
Weiskäufer gegen Erlegung von Schutzge¬
bühren zu dem schamlosen Gewerbe berechtigen.
Fiat justitia, et pereat mundus! Das heißt
nach Kant: "Es herrsche Gerechtigkeit, die
Schelme in der Welt mögen immer darüber zu
Grunde gehen."

Kreisrichter und Beisitzer müssen in den
Kreisstädten wohnen. Jn jeder Markstadt ein
tüchtiges Aufbewahrungsgefängniß, und bewaff¬
nete Gerichtsdiener; außerdem ein Armenwalt.
Angestellte Sachwalter.

Ramdohr über die Organisation des Advokaten¬
standes in monarchischen Staaten. Hanno¬
ver b. Hahn 1801.

wenn ſie es nur nicht gar zu grob anfangen.
„Wo kein Kläger iſt, iſt kein Richter“, und oft
auch dann noch nicht!

v. Arnim Bruchſtücke über Verbrechen und Stra¬
fen. 1803.

Krauſe Skizzen über das Mangelhafte der Ver¬
fahrungsart bei Criminalunterſuchungen. Os¬
nabrück 1804.

Es iſt allgemeiner Deutſcher Volks¬
glaube
, daß die niedern Gerichte den Dieben
Vorſchub leiſten, und gewiſſe Arten wie die
Weiskäufer gegen Erlegung von Schutzge¬
bühren zu dem ſchamloſen Gewerbe berechtigen.
Fiat justitia, et pereat mundus! Das heißt
nach Kant: „Es herrſche Gerechtigkeit, die
Schelme in der Welt mögen immer darüber zu
Grunde gehen.“

Kreisrichter und Beiſitzer müſſen in den
Kreisſtädten wohnen. Jn jeder Markſtadt ein
tüchtiges Aufbewahrungsgefängniß, und bewaff¬
nete Gerichtsdiener; außerdem ein Armenwalt.
Angeſtellte Sachwalter.

Ramdohr über die Organiſation des Advokaten¬
ſtandes in monarchiſchen Staaten. Hanno¬
ver b. Hahn 1801.

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[59/0089] 59 wenn ſie es nur nicht gar zu grob anfangen. „Wo kein Kläger iſt, iſt kein Richter“, und oft auch dann noch nicht! v. Arnim Bruchſtücke über Verbrechen und Stra¬ fen. 1803. Krauſe Skizzen über das Mangelhafte der Ver¬ fahrungsart bei Criminalunterſuchungen. Os¬ nabrück 1804. Es iſt allgemeiner Deutſcher Volks¬ glaube, daß die niedern Gerichte den Dieben Vorſchub leiſten, und gewiſſe Arten wie die Weiskäufer gegen Erlegung von Schutzge¬ bühren zu dem ſchamloſen Gewerbe berechtigen. Fiat justitia, et pereat mundus! Das heißt nach Kant: „Es herrſche Gerechtigkeit, die Schelme in der Welt mögen immer darüber zu Grunde gehen.“ Kreisrichter und Beiſitzer müſſen in den Kreisſtädten wohnen. Jn jeder Markſtadt ein tüchtiges Aufbewahrungsgefängniß, und bewaff¬ nete Gerichtsdiener; außerdem ein Armenwalt. Angeſtellte Sachwalter. Ramdohr über die Organiſation des Advokaten¬ ſtandes in monarchiſchen Staaten. Hanno¬ ver b. Hahn 1801.

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Zitationshilfe: Jahn, Friedrich Ludwig: Deutsches Volksthum. Lübeck, 1810, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jahn_volksthum_1810/89>, abgerufen am 14.05.2024.