Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine die aus dem Thier- und Pflanzenreiche ent-stehen, lezteres aber bezieht sich auf Metall- arbeiten. Jm gemeinen Leben wird der Un- terschied dieser Wörter sehr wenig geschäzt. Fabrique nimmt man für beides. Doch weil es die Gelehrten einmal so haben wollen, so will ich auch diese Wörter bestimmen. Ma- nufaktur soll Werkgewerb, Fabrique aber Metallgewerb bedeuten; beide zusammen will ich unter dem Namen des Werkhandels zur zweiten Klasse der Tauschgewerbe machen. §. 293. Wenn jemand ökonomische Güter §. 294.
Allgemeine die aus dem Thier- und Pflanzenreiche ent-ſtehen, lezteres aber bezieht ſich auf Metall- arbeiten. Jm gemeinen Leben wird der Un- terſchied dieſer Woͤrter ſehr wenig geſchaͤzt. Fabrique nimmt man fuͤr beides. Doch weil es die Gelehrten einmal ſo haben wollen, ſo will ich auch dieſe Woͤrter beſtimmen. Ma- nufaktur ſoll Werkgewerb, Fabrique aber Metallgewerb bedeuten; beide zuſammen will ich unter dem Namen des Werkhandels zur zweiten Klaſſe der Tauſchgewerbe machen. §. 293. Wenn jemand oͤkonomiſche Guͤter §. 294.
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Allgemeine
die aus dem Thier- und Pflanzenreiche ent-
ſtehen, lezteres aber bezieht ſich auf Metall-
arbeiten. Jm gemeinen Leben wird der Un-
terſchied dieſer Woͤrter ſehr wenig geſchaͤzt.
Fabrique nimmt man fuͤr beides. Doch weil
es die Gelehrten einmal ſo haben wollen, ſo
will ich auch dieſe Woͤrter beſtimmen. Ma-
nufaktur ſoll Werkgewerb, Fabrique aber
Metallgewerb bedeuten; beide zuſammen
will ich unter dem Namen des Werkhandels
zur zweiten Klaſſe der Tauſchgewerbe machen.
§. 293. Wenn jemand oͤkonomiſche Guͤter
einkauft, ſie in ſein Waarenlager oder Pack-
haus ordnet, hernach wieder zu ganzen Stuͤ-
cken oder Ballen, oder ſonſt ins Groſe ver-
kauft, ſo nennt man dieſes kaufmaͤnniſch:
Handlung ins Groſe (en gros). Dieſe be-
greift nun zwar alle uͤbrige Tauſchgewerbe in
ſich, in ſo weit ſie betraͤchtlich ſind, doch ent-
halten folgende noch beſondere Umſtaͤnde,
vermoͤg welcher ſie ſich von allen andern un-
terſcheiden. So entſteht die dritte Klaſſe
der Tauſchgewerbe.
§. 294.
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