Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Handlungswissenschaft §. 294. Entfernte, jenseits dem Meere §. 295. Desgleichen wohnt der Kaufmann Tausch- K
Handlungswiſſenſchaft §. 294. Entfernte, jenſeits dem Meere §. 295. Desgleichen wohnt der Kaufmann Tauſch- K
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Handlungswiſſenſchaft
§. 294. Entfernte, jenſeits dem Meere
gelegene Laͤnder, oder ſolche, wohin man
auf einem Strome kommen kann, enthalten
ſehr oft oͤkonomiſche Guͤter, woran man vie-
len Vortheil haben kann: daher iſt der
Handelsmann bemuͤht, dieſe Guͤter dort
ſelbſt einzukaufen, daſelbſt abzuholen, in
ſein eigenes Waarenlager zu bringen, und
mit Nuzen wieder zu verkaufen.
§. 295. Desgleichen wohnt der Kaufmann
oft an einem Orte, wo viele oͤkonomiſchen
Guͤter uͤbrig ſind, die in entfernten Laͤndern
theuer bezahlt werden: daher wuͤnſcht er ſie
dorthin bringen zu koͤnnen, folglich denkt er
darauf, einen Tauſch anzuſtellen, damit ſei-
ne Verſendungswerkzeuge doppelten Nuzen
abwerfen moͤgen. Er laͤßt ſich alſo in die
Schiffsrhederei ein. Das iſt: er baut
entweder allein, welches gefaͤhrlich iſt, oder
in Geſellſchaft anderer, ein oder mehrere
Schiffe, ſie ruͤſten ſelbige aus, verſenden
ihre Waaren gemeinſchaftlich, und theilen
ſich zuſammen in den daher entſpringenden
Nuzen der Frachtgelder. Dieſe Gattung des
Tauſch-
K
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