Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine mer, dahin Sorge zu tragen, damit dieForsten der einzelnen und allgemeinen Glückseligkeit unbeschadet, auf die ein- träglichste Weise benuzt werden. §. 438. Die wilden Thiere gehören eben- §. 439. Die unterirdischen Güter haben nen
Allgemeine mer, dahin Sorge zu tragen, damit dieForſten der einzelnen und allgemeinen Gluͤckſeligkeit unbeſchadet, auf die ein- traͤglichſte Weiſe benuzt werden. §. 438. Die wilden Thiere gehoͤren eben- §. 439. Die unterirdiſchen Guͤter haben nen
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Allgemeine
mer, dahin Sorge zu tragen, damit die
Forſten der einzelnen und allgemeinen
Gluͤckſeligkeit unbeſchadet, auf die ein-
traͤglichſte Weiſe benuzt werden.
§. 438. Die wilden Thiere gehoͤren eben-
falls dem Landesherrn, weil ſie niemand an-
ders zugehoͤren koͤnnen, wenn ſie nicht je-
mand zur Belohnung geſchenkt, oder durch
andere Rechte zuerkannt worden. Sie ſind
alſo ein Regale. Wie die wilden Thiere
vermittelſt der Jagd, der einzelnen und
allgemeinen Gluͤckſeligkeit unbeſchadet,
am beßten zu benuzen ſeien, lehrt die
Jagdwiſſenſchaft, ſie wird gemeiniglich
mit den Forſtbedienungen verbunden.
Auch fuͤr die Einkuͤnfte der Jagd hat die
Kammer Sorge zu tragen.
§. 439. Die unterirdiſchen Guͤter haben
mit denen auf der Erdoberflaͤche keine Ver-
bindung: ſie gehoͤren nicht zu den Landguͤ-
tern, ſie ſind alſo Regalien, und gehoͤren
der geſezgebenden Gewalt: daher iſt es der
Kammer ihre Pflicht, die Bergwerke und
Mineralien, der einzelnen und allgemei-
nen
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