Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine ten, die aber ebenfalls nach| obigen Regelnunterhalten werden müssen. §. 467. Die äuseren Staatsbedürfnisse zu §. 468. Die inneren Staatsbedürfnisse §. 469.
Allgemeine ten, die aber ebenfalls nach| obigen Regelnunterhalten werden muͤſſen. §. 467. Die aͤuſeren Staatsbeduͤrfniſſe zu §. 468. Die inneren Staatsbeduͤrfniſſe §. 469.
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Allgemeine
ten, die aber ebenfalls nach| obigen Regeln
unterhalten werden muͤſſen.
§. 467. Die aͤuſeren Staatsbeduͤrfniſſe zu
Friedenszeiten ſind diejenige, welche aus den
Verhaͤltniſſen eines Staates gegen den an-
dern entſpringen, dieſe werden durch ein
Collegium der auswaͤrtigen Sachen, und durch
Geſandten an fremde Hoͤfe befriediget. Die-
ſes alles ſoll der Staatswirth auf die
beßte Weiſe beſorgen, damit die allzu-
groſen Unkoſten verhuͤtet, und die Sa-
chen dennoch nach ihrem ganzen Umfan-
ge gehoͤrig bedient werden.
§. 468. Die inneren Staatsbeduͤrfniſſe
betreffen die ganze Landesregierung, Polizei-
Finanz- und Juſtizbedienung. Weil nun
der Fuͤrſt oder der Staatswirth unmoͤglich
die geſezgebende Gewalt allein verwalten
kann, ſo muß er ein Miniſterium zur Seite
haben. Dieſes beſteht aus erfahrnen und
geſchickten Staatswirthen, welche die ganze
Staatsverwaltung unter der Aufſicht des
Fuͤrſten verſehen.
§. 469.
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