Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung Schleussen und vortheilhaften Zölle werdenvom Fürsten angelegt, der Genuß davon wird am füglichsten verpfachtet. Wenn Wasser- maschinen angelegt werden, so sollen dem Fürsten davon jährlich billige Wassergefälle bezahlt, alles dieses aber zugleich so einge- richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge- drückt, sondern vielmehr erleichtert werden mögen. §. 529. Die Anlegung guter und beque- §. 530.
Staatshaushaltung Schleuſſen und vortheilhaften Zoͤlle werdenvom Fuͤrſten angelegt, der Genuß davon wird am fuͤglichſten verpfachtet. Wenn Waſſer- maſchinen angelegt werden, ſo ſollen dem Fuͤrſten davon jaͤhrlich billige Waſſergefaͤlle bezahlt, alles dieſes aber zugleich ſo einge- richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge- druͤckt, ſondern vielmehr erleichtert werden moͤgen. §. 529. Die Anlegung guter und beque- §. 530.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0280" n="260"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Staatshaushaltung</hi></fw><lb/> Schleuſſen und vortheilhaften Zoͤlle werden<lb/> vom Fuͤrſten angelegt, der Genuß davon wird<lb/> am fuͤglichſten verpfachtet. Wenn Waſſer-<lb/> maſchinen angelegt werden, ſo ſollen dem<lb/> Fuͤrſten davon jaͤhrlich billige Waſſergefaͤlle<lb/> bezahlt, alles dieſes aber zugleich ſo einge-<lb/> richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge-<lb/> druͤckt, ſondern vielmehr erleichtert werden<lb/> moͤgen.</p><lb/> <p>§. 529. Die Anlegung guter und beque-<lb/> mer Landſtraſſen von einer Stadt zur andern<lb/> im Staate iſt dem Gewerbe ſehr vortheil-<lb/> haft, und der Kammer nuͤzlich, weil mit al-<lb/> lem Fuge billige Zoͤlle und Weggelder auf<lb/> den Gebrauch derſelben geſezt werden koͤnnen,<lb/> die ein ſehr Anſehnliches austragen. Dieſe<lb/> werden am beßten verpfachtet; nur daß die<lb/> Polizei dabei aufſehe, damit die Zollpfaͤch-<lb/> ter keine Tyrannei und ungeziemende Unter-<lb/> druͤckungen dabei begehen. Die Anlegung<lb/> reutender und fahrender Poſten iſt ebenfalls<lb/> nuͤzlich, und wird wiederum am beßten ver-<lb/> pfachtet.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 530.</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [260/0280]
Staatshaushaltung
Schleuſſen und vortheilhaften Zoͤlle werden
vom Fuͤrſten angelegt, der Genuß davon wird
am fuͤglichſten verpfachtet. Wenn Waſſer-
maſchinen angelegt werden, ſo ſollen dem
Fuͤrſten davon jaͤhrlich billige Waſſergefaͤlle
bezahlt, alles dieſes aber zugleich ſo einge-
richtet werden, damit die Gewerbe nicht ge-
druͤckt, ſondern vielmehr erleichtert werden
moͤgen.
§. 529. Die Anlegung guter und beque-
mer Landſtraſſen von einer Stadt zur andern
im Staate iſt dem Gewerbe ſehr vortheil-
haft, und der Kammer nuͤzlich, weil mit al-
lem Fuge billige Zoͤlle und Weggelder auf
den Gebrauch derſelben geſezt werden koͤnnen,
die ein ſehr Anſehnliches austragen. Dieſe
werden am beßten verpfachtet; nur daß die
Polizei dabei aufſehe, damit die Zollpfaͤch-
ter keine Tyrannei und ungeziemende Unter-
druͤckungen dabei begehen. Die Anlegung
reutender und fahrender Poſten iſt ebenfalls
nuͤzlich, und wird wiederum am beßten ver-
pfachtet.
§. 530.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/280 |
Zitationshilfe: | Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/280>, abgerufen am 16.07.2024. |