§. 81. Das Buchhalten ist ein wesentli- ches Stück der Gewerbwissenschaft, und dem Haushalter, besonders in grosen Gewerben wichtig. Obige Säze enthalten die allgemei- ne Grundfeste der Buchhaltungskunst, die durch alle Gewerbe aufs Einzelne angewen- det und erweitert werden müssen.
§. 82. Das Buchhalten sezt, wie es jedem leicht einleuchtet, zwo Hilfswissenschaften vor- aus: Rechenkunst und Schreibkunst, oh- ne welche dasselbe gar nicht bestehen kann: beide Wissenschaften sind also auch in dieser Absicht wesentlich nöthig.
§. 83. Bis dahin gehen die ersten Grün- de der allgemeinen Gewerbwissenschaft, mit- hin der sämmtlichen Kameralwissenschaften. Jch könnte also die Bedürfnißlehre, die Pro- duktenlehre, die allgemeine Gewerblehre, die allgemeine Oekonomie und die Buchhal- tungslehre, zusammen die Kameralontolo- gie nennen.
Zwei-
Allgemeine Buchhaltungs-Lehre
§. 81. Das Buchhalten iſt ein weſentli- ches Stuͤck der Gewerbwiſſenſchaft, und dem Haushalter, beſonders in groſen Gewerben wichtig. Obige Saͤze enthalten die allgemei- ne Grundfeſte der Buchhaltungskunſt, die durch alle Gewerbe aufs Einzelne angewen- det und erweitert werden muͤſſen.
§. 82. Das Buchhalten ſezt, wie es jedem leicht einleuchtet, zwo Hilfswiſſenſchaften vor- aus: Rechenkunſt und Schreibkunſt, oh- ne welche dasſelbe gar nicht beſtehen kann: beide Wiſſenſchaften ſind alſo auch in dieſer Abſicht weſentlich noͤthig.
§. 83. Bis dahin gehen die erſten Gruͤn- de der allgemeinen Gewerbwiſſenſchaft, mit- hin der ſaͤmmtlichen Kameralwiſſenſchaften. Jch koͤnnte alſo die Beduͤrfnißlehre, die Pro- duktenlehre, die allgemeine Gewerblehre, die allgemeine Oekonomie und die Buchhal- tungslehre, zuſammen die Kameralontolo- gie nennen.
Zwei-
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Allgemeine Buchhaltungs-Lehre
§. 81. Das Buchhalten iſt ein weſentli-
ches Stuͤck der Gewerbwiſſenſchaft, und dem
Haushalter, beſonders in groſen Gewerben
wichtig. Obige Saͤze enthalten die allgemei-
ne Grundfeſte der Buchhaltungskunſt, die
durch alle Gewerbe aufs Einzelne angewen-
det und erweitert werden muͤſſen.
§. 82. Das Buchhalten ſezt, wie es jedem
leicht einleuchtet, zwo Hilfswiſſenſchaften vor-
aus: Rechenkunſt und Schreibkunſt, oh-
ne welche dasſelbe gar nicht beſtehen kann:
beide Wiſſenſchaften ſind alſo auch in dieſer
Abſicht weſentlich noͤthig.
§. 83. Bis dahin gehen die erſten Gruͤn-
de der allgemeinen Gewerbwiſſenſchaft, mit-
hin der ſaͤmmtlichen Kameralwiſſenſchaften.
Jch koͤnnte alſo die Beduͤrfnißlehre, die Pro-
duktenlehre, die allgemeine Gewerblehre,
die allgemeine Oekonomie und die Buchhal-
tungslehre, zuſammen die Kameralontolo-
gie nennen.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/66>, abgerufen am 16.02.2025.
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