Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. zu laßen, oder mit großen Verlust wieder an Privat-personen zu verkaufen. Die Ursachen des Verfalls sind vorhin gezeiget. Alles was der Regent thun soll, ist, daß er Manufacturen und Fabriken anleget, bloß sie im Lande zu gründen und in Gang zu bringen. Die- ses ist eine löbliche Vorsorge und Unternehmung, zu- mal wenn es schwehr hält, im Lande Entreprenneurs zu finden. Allein so bald sie in Gang gebracht sind und bestehen können; so muß er sie an Privatpersonen überlaßen, wenn er guten Grundsätzen gemäß verfah- ren will. Wenn es zu rechtfertigen ist, daß der Regent selbstZu Bedürf- auch F 4
der Manufacturen und Fabriken. zu laßen, oder mit großen Verluſt wieder an Privat-perſonen zu verkaufen. Die Urſachen des Verfalls ſind vorhin gezeiget. Alles was der Regent thun ſoll, iſt, daß er Manufacturen und Fabriken anleget, bloß ſie im Lande zu gruͤnden und in Gang zu bringen. Die- ſes iſt eine loͤbliche Vorſorge und Unternehmung, zu- mal wenn es ſchwehr haͤlt, im Lande Entreprenneurs zu finden. Allein ſo bald ſie in Gang gebracht ſind und beſtehen koͤnnen; ſo muß er ſie an Privatperſonen uͤberlaßen, wenn er guten Grundſaͤtzen gemaͤß verfah- ren will. Wenn es zu rechtfertigen iſt, daß der Regent ſelbſtZu Bedürf- auch F 4
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der Manufacturen und Fabriken.
zu laßen, oder mit großen Verluſt wieder an Privat-
perſonen zu verkaufen. Die Urſachen des Verfalls
ſind vorhin gezeiget. Alles was der Regent thun ſoll,
iſt, daß er Manufacturen und Fabriken anleget, bloß
ſie im Lande zu gruͤnden und in Gang zu bringen. Die-
ſes iſt eine loͤbliche Vorſorge und Unternehmung, zu-
mal wenn es ſchwehr haͤlt, im Lande Entreprenneurs zu
finden. Allein ſo bald ſie in Gang gebracht ſind und
beſtehen koͤnnen; ſo muß er ſie an Privatperſonen
uͤberlaßen, wenn er guten Grundſaͤtzen gemaͤß verfah-
ren will.
Wenn es zu rechtfertigen iſt, daß der Regent ſelbſt
auf ſeine Rechnung Manufacturen und Fabriken an-
legt; ſo iſt es zu Verfertigung der Nothwendigkeiten
vor ſein Kriegesheer. Hier iſt der Regent ſelbſt Haus-
haͤlter; und es kann einem Haushaͤlter nicht verdacht
werden, wenn er ſeine Nothwendigkeiten ſelbſt verfer-
tigen laͤßt. Ueberdieß, wenn er hier durch eine gute
Wirthſchaft etwas erſpahren kann; ſo iſt es ſo gut,
als erſpahret er ſeinen Unterthanen etwas, weil ſie deſto
mehr Abgaben entrichten muͤſſen, je mehr die Unter-
haltung des Kriegsheeres Aufwand verurſachet. Wenn
er die Nothwendigkeiten vor ſein Kriegesheer einkauft;
ſo haben einige ſeiner Unterthanen Nahrung und Ge-
winnſt dabey. Allein wenn er durch Anlegung eigner
Manufacturen und Fabriken etwas an dem Aufwande
erſpahret; ſo gewinnen dabey alle ſeine Unterthanen in
Anſehung der Verminderung der Abgaben. Es kann
auch
Zu Bedürf-
niß des
Kriegshee-
res kann der
Regent Fa-
briken anle-
gen.
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