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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von Anlegung und Gründung
und nach und nach anzugewöhnen. Diese Uebermaaße
der Kosten an jeden Stück oder Centner Waare kann
leicht berechnet werden. Dahingegen muß die Gesell-
schaft mit den Ausländern vollkommen einerley Preiß
der Waaren halten. Und sie kann es auch alsdenn
thun, weil sie die Kosten des Gebäudes, der anzuschaf-
fenden Geräthschaften und des ordentlichen Arbeits-
lohnes nicht in Betracht ziehen darf, als welches die
Ausländer eben sowohl aufwenden müssen, als wir;
wie ihnen denn davor das Eigenthum verbleibt. Wenn
die Regierung alle 6 Jahr drey neue Fabriken anlegen
läßt, wenn man rechnet, daß eine jede von diesen Fabriken,
eine in die andre gerechnet, jährlich zwey tausend Thaler
Zuschuß erfordert; so wird sie hierzu gleichfalls zwey
Zehntheile von obgedachter Summe aufwenden, und die
Anlegung und Gründung dieser neuen Nahrungsge-
schäfte wird mit großen Schritten fortgehen. An-
fangs können auch mehr Fabriken angeleget werden,
weil die Pensionen der Directeurs noch nicht so hoch
ansteigen, als die vorhin aufgeführte Rechnung vor-
aussetzet. Die Regierung hat sich zwar um die Con-
tracte, welche diese Gesellschaften mit ihren Hauptar-
beitern schließet, nicht zu bekümmern. Allein es ist ei-
ner jeden Gesellschaft zu rathen, daß sie ihre Hauptar-
beiter, worauf der gute Fortgang des Werkes am mei-
sten ankommt, auf das engste mit dem Werke zu ver-
binden suchet. Dieses kann nicht besser geschehen, als
wenn die Contracte solchergestalt eingerichtet werden,
daß der eigne Vortheil der Hauptarbeiter wächset, nach-
dem das Werk mehr in Aufnahme kommt. Verschie-

dene

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
und nach und nach anzugewoͤhnen. Dieſe Uebermaaße
der Koſten an jeden Stuͤck oder Centner Waare kann
leicht berechnet werden. Dahingegen muß die Geſell-
ſchaft mit den Auslaͤndern vollkommen einerley Preiß
der Waaren halten. Und ſie kann es auch alsdenn
thun, weil ſie die Koſten des Gebaͤudes, der anzuſchaf-
fenden Geraͤthſchaften und des ordentlichen Arbeits-
lohnes nicht in Betracht ziehen darf, als welches die
Auslaͤnder eben ſowohl aufwenden muͤſſen, als wir;
wie ihnen denn davor das Eigenthum verbleibt. Wenn
die Regierung alle 6 Jahr drey neue Fabriken anlegen
laͤßt, wenn man rechnet, daß eine jede von dieſen Fabriken,
eine in die andre gerechnet, jaͤhrlich zwey tauſend Thaler
Zuſchuß erfordert; ſo wird ſie hierzu gleichfalls zwey
Zehntheile von obgedachter Summe aufwenden, und die
Anlegung und Gruͤndung dieſer neuen Nahrungsge-
ſchaͤfte wird mit großen Schritten fortgehen. An-
fangs koͤnnen auch mehr Fabriken angeleget werden,
weil die Penſionen der Directeurs noch nicht ſo hoch
anſteigen, als die vorhin aufgefuͤhrte Rechnung vor-
ausſetzet. Die Regierung hat ſich zwar um die Con-
tracte, welche dieſe Geſellſchaften mit ihren Hauptar-
beitern ſchließet, nicht zu bekuͤmmern. Allein es iſt ei-
ner jeden Geſellſchaft zu rathen, daß ſie ihre Hauptar-
beiter, worauf der gute Fortgang des Werkes am mei-
ſten ankommt, auf das engſte mit dem Werke zu ver-
binden ſuchet. Dieſes kann nicht beſſer geſchehen, als
wenn die Contracte ſolchergeſtalt eingerichtet werden,
daß der eigne Vortheil der Hauptarbeiter waͤchſet, nach-
dem das Werk mehr in Aufnahme kommt. Verſchie-

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[104/0132] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung und nach und nach anzugewoͤhnen. Dieſe Uebermaaße der Koſten an jeden Stuͤck oder Centner Waare kann leicht berechnet werden. Dahingegen muß die Geſell- ſchaft mit den Auslaͤndern vollkommen einerley Preiß der Waaren halten. Und ſie kann es auch alsdenn thun, weil ſie die Koſten des Gebaͤudes, der anzuſchaf- fenden Geraͤthſchaften und des ordentlichen Arbeits- lohnes nicht in Betracht ziehen darf, als welches die Auslaͤnder eben ſowohl aufwenden muͤſſen, als wir; wie ihnen denn davor das Eigenthum verbleibt. Wenn die Regierung alle 6 Jahr drey neue Fabriken anlegen laͤßt, wenn man rechnet, daß eine jede von dieſen Fabriken, eine in die andre gerechnet, jaͤhrlich zwey tauſend Thaler Zuſchuß erfordert; ſo wird ſie hierzu gleichfalls zwey Zehntheile von obgedachter Summe aufwenden, und die Anlegung und Gruͤndung dieſer neuen Nahrungsge- ſchaͤfte wird mit großen Schritten fortgehen. An- fangs koͤnnen auch mehr Fabriken angeleget werden, weil die Penſionen der Directeurs noch nicht ſo hoch anſteigen, als die vorhin aufgefuͤhrte Rechnung vor- ausſetzet. Die Regierung hat ſich zwar um die Con- tracte, welche dieſe Geſellſchaften mit ihren Hauptar- beitern ſchließet, nicht zu bekuͤmmern. Allein es iſt ei- ner jeden Geſellſchaft zu rathen, daß ſie ihre Hauptar- beiter, worauf der gute Fortgang des Werkes am mei- ſten ankommt, auf das engſte mit dem Werke zu ver- binden ſuchet. Dieſes kann nicht beſſer geſchehen, als wenn die Contracte ſolchergeſtalt eingerichtet werden, daß der eigne Vortheil der Hauptarbeiter waͤchſet, nach- dem das Werk mehr in Aufnahme kommt. Verſchie- dene

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/132>, abgerufen am 21.11.2024.