Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung und nach und nach anzugewöhnen. Diese Uebermaaßeder Kosten an jeden Stück oder Centner Waare kann leicht berechnet werden. Dahingegen muß die Gesell- schaft mit den Ausländern vollkommen einerley Preiß der Waaren halten. Und sie kann es auch alsdenn thun, weil sie die Kosten des Gebäudes, der anzuschaf- fenden Geräthschaften und des ordentlichen Arbeits- lohnes nicht in Betracht ziehen darf, als welches die Ausländer eben sowohl aufwenden müssen, als wir; wie ihnen denn davor das Eigenthum verbleibt. Wenn die Regierung alle 6 Jahr drey neue Fabriken anlegen läßt, wenn man rechnet, daß eine jede von diesen Fabriken, eine in die andre gerechnet, jährlich zwey tausend Thaler Zuschuß erfordert; so wird sie hierzu gleichfalls zwey Zehntheile von obgedachter Summe aufwenden, und die Anlegung und Gründung dieser neuen Nahrungsge- schäfte wird mit großen Schritten fortgehen. An- fangs können auch mehr Fabriken angeleget werden, weil die Pensionen der Directeurs noch nicht so hoch ansteigen, als die vorhin aufgeführte Rechnung vor- aussetzet. Die Regierung hat sich zwar um die Con- tracte, welche diese Gesellschaften mit ihren Hauptar- beitern schließet, nicht zu bekümmern. Allein es ist ei- ner jeden Gesellschaft zu rathen, daß sie ihre Hauptar- beiter, worauf der gute Fortgang des Werkes am mei- sten ankommt, auf das engste mit dem Werke zu ver- binden suchet. Dieses kann nicht besser geschehen, als wenn die Contracte solchergestalt eingerichtet werden, daß der eigne Vortheil der Hauptarbeiter wächset, nach- dem das Werk mehr in Aufnahme kommt. Verschie- dene
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung und nach und nach anzugewoͤhnen. Dieſe Uebermaaßeder Koſten an jeden Stuͤck oder Centner Waare kann leicht berechnet werden. Dahingegen muß die Geſell- ſchaft mit den Auslaͤndern vollkommen einerley Preiß der Waaren halten. Und ſie kann es auch alsdenn thun, weil ſie die Koſten des Gebaͤudes, der anzuſchaf- fenden Geraͤthſchaften und des ordentlichen Arbeits- lohnes nicht in Betracht ziehen darf, als welches die Auslaͤnder eben ſowohl aufwenden muͤſſen, als wir; wie ihnen denn davor das Eigenthum verbleibt. Wenn die Regierung alle 6 Jahr drey neue Fabriken anlegen laͤßt, wenn man rechnet, daß eine jede von dieſen Fabriken, eine in die andre gerechnet, jaͤhrlich zwey tauſend Thaler Zuſchuß erfordert; ſo wird ſie hierzu gleichfalls zwey Zehntheile von obgedachter Summe aufwenden, und die Anlegung und Gruͤndung dieſer neuen Nahrungsge- ſchaͤfte wird mit großen Schritten fortgehen. An- fangs koͤnnen auch mehr Fabriken angeleget werden, weil die Penſionen der Directeurs noch nicht ſo hoch anſteigen, als die vorhin aufgefuͤhrte Rechnung vor- ausſetzet. Die Regierung hat ſich zwar um die Con- tracte, welche dieſe Geſellſchaften mit ihren Hauptar- beitern ſchließet, nicht zu bekuͤmmern. Allein es iſt ei- ner jeden Geſellſchaft zu rathen, daß ſie ihre Hauptar- beiter, worauf der gute Fortgang des Werkes am mei- ſten ankommt, auf das engſte mit dem Werke zu ver- binden ſuchet. Dieſes kann nicht beſſer geſchehen, als wenn die Contracte ſolchergeſtalt eingerichtet werden, daß der eigne Vortheil der Hauptarbeiter waͤchſet, nach- dem das Werk mehr in Aufnahme kommt. Verſchie- dene
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
und nach und nach anzugewoͤhnen. Dieſe Uebermaaße
der Koſten an jeden Stuͤck oder Centner Waare kann
leicht berechnet werden. Dahingegen muß die Geſell-
ſchaft mit den Auslaͤndern vollkommen einerley Preiß
der Waaren halten. Und ſie kann es auch alsdenn
thun, weil ſie die Koſten des Gebaͤudes, der anzuſchaf-
fenden Geraͤthſchaften und des ordentlichen Arbeits-
lohnes nicht in Betracht ziehen darf, als welches die
Auslaͤnder eben ſowohl aufwenden muͤſſen, als wir;
wie ihnen denn davor das Eigenthum verbleibt. Wenn
die Regierung alle 6 Jahr drey neue Fabriken anlegen
laͤßt, wenn man rechnet, daß eine jede von dieſen Fabriken,
eine in die andre gerechnet, jaͤhrlich zwey tauſend Thaler
Zuſchuß erfordert; ſo wird ſie hierzu gleichfalls zwey
Zehntheile von obgedachter Summe aufwenden, und die
Anlegung und Gruͤndung dieſer neuen Nahrungsge-
ſchaͤfte wird mit großen Schritten fortgehen. An-
fangs koͤnnen auch mehr Fabriken angeleget werden,
weil die Penſionen der Directeurs noch nicht ſo hoch
anſteigen, als die vorhin aufgefuͤhrte Rechnung vor-
ausſetzet. Die Regierung hat ſich zwar um die Con-
tracte, welche dieſe Geſellſchaften mit ihren Hauptar-
beitern ſchließet, nicht zu bekuͤmmern. Allein es iſt ei-
ner jeden Geſellſchaft zu rathen, daß ſie ihre Hauptar-
beiter, worauf der gute Fortgang des Werkes am mei-
ſten ankommt, auf das engſte mit dem Werke zu ver-
binden ſuchet. Dieſes kann nicht beſſer geſchehen, als
wenn die Contracte ſolchergeſtalt eingerichtet werden,
daß der eigne Vortheil der Hauptarbeiter waͤchſet, nach-
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