Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangasacki. denn wieder die Befehle der Gouverneurs aus ihrem eignen oder der Karoo Munde zu em-pfangen, und sie hernach den Tosjijori, oder Ottonas, oder auch den Dolmetschern der Fremden zu hinterbringen. Noch haben sie alles zu besorgen, was täglich von der Stadt- gemeinheit zum Dienst des Hofes verlangt wird. Die Geschäfte dieser Bedienten sind aus- nehmend beschwerlich, und sie können selten Dank von den Stathaltern verdienen. Sie werden wie die Dsjiosin aus den tüchtigsten Ottonas erwählt. Dies sind die vornehmsten obrigkeitlichen Personen und Beamten der Stadt Nan- Zu Ausführung der Befehle der vorigen und Erhaltung guter Ordnung in der Die Tjoosj no mono d. i. Stadtbotenvolk; sie sind eigentlich beständige licto- Weit D 2
Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangaſacki. denn wieder die Befehle der Gouverneurs aus ihrem eignen oder der Karoo Munde zu em-pfangen, und ſie hernach den Toſjijori, oder Ottonas, oder auch den Dolmetſchern der Fremden zu hinterbringen. Noch haben ſie alles zu beſorgen, was taͤglich von der Stadt- gemeinheit zum Dienſt des Hofes verlangt wird. Die Geſchaͤfte dieſer Bedienten ſind aus- nehmend beſchwerlich, und ſie koͤnnen ſelten Dank von den Stathaltern verdienen. Sie werden wie die Dſjioſin aus den tuͤchtigſten Ottonas erwaͤhlt. Dies ſind die vornehmſten obrigkeitlichen Perſonen und Beamten der Stadt Nan- Zu Ausfuͤhrung der Befehle der vorigen und Erhaltung guter Ordnung in der Die Tjooſj no mono d. i. Stadtbotenvolk; ſie ſind eigentlich beſtaͤndige licto- Weit D 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0041" n="27"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangaſacki.</hi></fw><lb/> denn wieder die Befehle der Gouverneurs aus ihrem eignen oder der <hi rendition="#fr">Karoo</hi> Munde zu em-<lb/> pfangen, und ſie hernach den <hi rendition="#fr">Toſjijori,</hi> oder <hi rendition="#fr">Ottonas,</hi> oder auch den Dolmetſchern der<lb/> Fremden zu hinterbringen. Noch haben ſie alles zu beſorgen, was taͤglich von der Stadt-<lb/> gemeinheit zum Dienſt des Hofes verlangt wird. Die Geſchaͤfte dieſer Bedienten ſind aus-<lb/> nehmend beſchwerlich, und ſie koͤnnen ſelten Dank von den Stathaltern verdienen. Sie<lb/> werden wie die <hi rendition="#fr">Dſjioſin</hi> aus den tuͤchtigſten <hi rendition="#fr">Ottonas</hi> erwaͤhlt.</p><lb/> <p>Dies ſind die vornehmſten obrigkeitlichen Perſonen und Beamten der Stadt <hi rendition="#fr">Nan-<lb/> gaſacki;</hi> ſie haben kein Rathhaus oder andre oͤffentliche Wohnung, ſondern ſie kommen<lb/> allemal in dem Wohnhauſe des praͤſidirenden Buͤrgermeiſters zuſammen.</p><lb/> <p>Zu Ausfuͤhrung der Befehle der vorigen und Erhaltung guter Ordnung in der<lb/> Stadt gehoͤren nun folgende oͤffentliche Bediente:</p><lb/> <p>Die <hi rendition="#fr">Tjooſj</hi> no mono d. i. <hi rendition="#fr">Stadtbotenvolk;</hi> ſie ſind eigentlich beſtaͤndige <hi rendition="#aq">licto-<lb/> res,</hi> die ehmals in beſtaͤndigem Dienſt der Buͤrgermeiſter waren; ſeit aber dieſer ihr An-<lb/> ſehn ſo ſehr abgenommen, werden ſie mehr zum Dienſt der Gouverneurs und zu allerlei<lb/> Vorfaͤllen gebraucht. Dieſes Collegium beſteht etwa aus dreißig Familien, die von langer<lb/> Zeit her eine halbe Straße bewohnen, die von ihnen den Namen <hi rendition="#fr">Tſjioſimatz</hi> hat. Jhre<lb/> Anzahl iſt wegen der ſtrengern Regierung der Unterthanen vermehrt worden, und man hat<lb/> daher eine <hi rendition="#fr">Sintſjioſimatz,</hi> d. i. <hi rendition="#fr">die neue Stadtbotenſtraße</hi> anlegen muͤſſen. Jhr Name<lb/> klingt ehrlicher, als ihr eigentliches Geſchaͤft iſt, welches im Erhaſchen und Beſtrafung der<lb/> Miſſethaͤter beſteht, zu deren Enthauptung ſie auch zuweilen gebraucht werden. Sie ſind<lb/> in der Singekunſt gut geuͤbt, und wiſſen auch bewafnete Leute ſehr geſchikt zu baͤndigen,<lb/> und ſie mit großer Behendigkeit halb zu wuͤrgen und kraftlos zu machen. Sie ſind beſtaͤn-<lb/> dig mit einem ſtarken Strik verſehn. Jhr Amt, ſo veraͤchtlich es auch wirklich iſt, und im<lb/> gemeinen Leben gehalten wird, iſt doch den Geſetzen nach adelich. Sie ſind deshalb auch<lb/> beſtaͤndig mit zwei Schwerdtern bewafnet. Einige aber ſind von geringrer Wuͤrde, tragen<lb/> nur ein Schwerdt und heißen <hi rendition="#fr">Sadſi.</hi> Unter dieſen <hi rendition="#fr">Tſjioſin</hi> pflegen allemal die Soͤhne<lb/> das Handwerk der Vaͤter zu lernen, und ihnen deshalb in ihrem Amt zu folgen oder noch<lb/> bei ihrem Leben adjungirt zu werden.</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">D 2</fw> <fw place="bottom" type="catch">Weit</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [27/0041]
Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangaſacki.
denn wieder die Befehle der Gouverneurs aus ihrem eignen oder der Karoo Munde zu em-
pfangen, und ſie hernach den Toſjijori, oder Ottonas, oder auch den Dolmetſchern der
Fremden zu hinterbringen. Noch haben ſie alles zu beſorgen, was taͤglich von der Stadt-
gemeinheit zum Dienſt des Hofes verlangt wird. Die Geſchaͤfte dieſer Bedienten ſind aus-
nehmend beſchwerlich, und ſie koͤnnen ſelten Dank von den Stathaltern verdienen. Sie
werden wie die Dſjioſin aus den tuͤchtigſten Ottonas erwaͤhlt.
Dies ſind die vornehmſten obrigkeitlichen Perſonen und Beamten der Stadt Nan-
gaſacki; ſie haben kein Rathhaus oder andre oͤffentliche Wohnung, ſondern ſie kommen
allemal in dem Wohnhauſe des praͤſidirenden Buͤrgermeiſters zuſammen.
Zu Ausfuͤhrung der Befehle der vorigen und Erhaltung guter Ordnung in der
Stadt gehoͤren nun folgende oͤffentliche Bediente:
Die Tjooſj no mono d. i. Stadtbotenvolk; ſie ſind eigentlich beſtaͤndige licto-
res, die ehmals in beſtaͤndigem Dienſt der Buͤrgermeiſter waren; ſeit aber dieſer ihr An-
ſehn ſo ſehr abgenommen, werden ſie mehr zum Dienſt der Gouverneurs und zu allerlei
Vorfaͤllen gebraucht. Dieſes Collegium beſteht etwa aus dreißig Familien, die von langer
Zeit her eine halbe Straße bewohnen, die von ihnen den Namen Tſjioſimatz hat. Jhre
Anzahl iſt wegen der ſtrengern Regierung der Unterthanen vermehrt worden, und man hat
daher eine Sintſjioſimatz, d. i. die neue Stadtbotenſtraße anlegen muͤſſen. Jhr Name
klingt ehrlicher, als ihr eigentliches Geſchaͤft iſt, welches im Erhaſchen und Beſtrafung der
Miſſethaͤter beſteht, zu deren Enthauptung ſie auch zuweilen gebraucht werden. Sie ſind
in der Singekunſt gut geuͤbt, und wiſſen auch bewafnete Leute ſehr geſchikt zu baͤndigen,
und ſie mit großer Behendigkeit halb zu wuͤrgen und kraftlos zu machen. Sie ſind beſtaͤn-
dig mit einem ſtarken Strik verſehn. Jhr Amt, ſo veraͤchtlich es auch wirklich iſt, und im
gemeinen Leben gehalten wird, iſt doch den Geſetzen nach adelich. Sie ſind deshalb auch
beſtaͤndig mit zwei Schwerdtern bewafnet. Einige aber ſind von geringrer Wuͤrde, tragen
nur ein Schwerdt und heißen Sadſi. Unter dieſen Tſjioſin pflegen allemal die Soͤhne
das Handwerk der Vaͤter zu lernen, und ihnen deshalb in ihrem Amt zu folgen oder noch
bei ihrem Leben adjungirt zu werden.
Weit
D 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |