Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. II. Hauptst.
besondere Bestimmungen der reinen Gesetze des Verstandes, unter welchen und nach deren Norm iene allererst möglich sind, und die Erscheinungen eine gesetzliche Form anneh- men, so wie auch alle Erscheinungen, unerachtet der Ver- schiedenheit ihrer empirischen Form, dennoch iederzeit den Bedingungen der reinen Form der Sinnlichkeit gemäß seyn müssen.
Der reine Verstand ist also in den Categorien das Gesetz der synthetischen Einheit aller Erscheinungen, und macht dadurch Erfahrung ihrer Form nach allererst und ursprünglich möglich. Mehr aber hatten wir in der transsc. Deduction der Categorien nicht zu leisten, als dieses Ver- hältniß des Verstandes zur Sinnlichkeit, und vermittelst derselben zu allen Gegenständen der Erfahrung, mithin die obiective Gültigkeit seiner reinen Begriffe a priori be- greiflich zu machen, und dadurch ihren Ursprung und Wahr- heit fest zusetzen
Summarische Vorstellung der Richtigkeit und einzigen Möglichkeit dieser Deduction der reinen Verstandesbegriffe.
Wären die Gegenstände, womit unsre Erkentniß zu thun hat, Dinge an sich selbst, so würden wir von diesen gar keine Begriffe a priori haben können. Denn woher sollten wir sie nehmen? Nehmen wir sie vom Obiect (ohne hier noch einmal zu untersuchen, wie
dieses
Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. II. Hauptſt.
beſondere Beſtimmungen der reinen Geſetze des Verſtandes, unter welchen und nach deren Norm iene allererſt moͤglich ſind, und die Erſcheinungen eine geſetzliche Form anneh- men, ſo wie auch alle Erſcheinungen, unerachtet der Ver- ſchiedenheit ihrer empiriſchen Form, dennoch iederzeit den Bedingungen der reinen Form der Sinnlichkeit gemaͤß ſeyn muͤſſen.
Der reine Verſtand iſt alſo in den Categorien das Geſetz der ſynthetiſchen Einheit aller Erſcheinungen, und macht dadurch Erfahrung ihrer Form nach allererſt und urſpruͤnglich moͤglich. Mehr aber hatten wir in der transſc. Deduction der Categorien nicht zu leiſten, als dieſes Ver- haͤltniß des Verſtandes zur Sinnlichkeit, und vermittelſt derſelben zu allen Gegenſtaͤnden der Erfahrung, mithin die obiective Guͤltigkeit ſeiner reinen Begriffe a priori be- greiflich zu machen, und dadurch ihren Urſprung und Wahr- heit feſt zuſetzen
Summariſche Vorſtellung der Richtigkeit und einzigen Moͤglichkeit dieſer Deduction der reinen Verſtandesbegriffe.
Waͤren die Gegenſtaͤnde, womit unſre Erkentniß zu thun hat, Dinge an ſich ſelbſt, ſo wuͤrden wir von dieſen gar keine Begriffe a priori haben koͤnnen. Denn woher ſollten wir ſie nehmen? Nehmen wir ſie vom Obiect (ohne hier noch einmal zu unterſuchen, wie
dieſes
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Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. II. Hauptſt.
beſondere Beſtimmungen der reinen Geſetze des Verſtandes,
unter welchen und nach deren Norm iene allererſt moͤglich
ſind, und die Erſcheinungen eine geſetzliche Form anneh-
men, ſo wie auch alle Erſcheinungen, unerachtet der Ver-
ſchiedenheit ihrer empiriſchen Form, dennoch iederzeit den
Bedingungen der reinen Form der Sinnlichkeit gemaͤß ſeyn
muͤſſen.
Der reine Verſtand iſt alſo in den Categorien das
Geſetz der ſynthetiſchen Einheit aller Erſcheinungen, und
macht dadurch Erfahrung ihrer Form nach allererſt und
urſpruͤnglich moͤglich. Mehr aber hatten wir in der transſc.
Deduction der Categorien nicht zu leiſten, als dieſes Ver-
haͤltniß des Verſtandes zur Sinnlichkeit, und vermittelſt
derſelben zu allen Gegenſtaͤnden der Erfahrung, mithin
die obiective Guͤltigkeit ſeiner reinen Begriffe a priori be-
greiflich zu machen, und dadurch ihren Urſprung und Wahr-
heit feſt zuſetzen
Summariſche Vorſtellung
der Richtigkeit und einzigen Moͤglichkeit dieſer
Deduction
der reinen Verſtandesbegriffe.
Waͤren die Gegenſtaͤnde, womit unſre Erkentniß zu
thun hat, Dinge an ſich ſelbſt, ſo wuͤrden wir
von dieſen gar keine Begriffe a priori haben koͤnnen.
Denn woher ſollten wir ſie nehmen? Nehmen wir ſie
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Kant, Immanuel: Critik der reinen Vernunft. Riga, 1781, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_rvernunft_1781/158>, abgerufen am 23.11.2024.
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