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Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916].

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deutschen Vereinigung, und des deutschen Frauenstimmrechts-
bundes. Zur Annahme gelangte mit einer kleinen Abänder-
ung der von Dr. Augspurg und Lida Gustava Heymann vor-
geschlagene, in der Zeitschrift für Frauenstimmrecht veröffent-
lichte Entwurf. Die Anwesenden übernahmen es, in ihren
Organisationen für die Durchführung des angenommenen Ent-
wurfs Stimmung zu machen.

Am 1. Oktober 1915 brachte die Zeitschrift "Frau und
Staat" einen sehr bemerkenswerten Artikel von Frau Fischer-
Eckert gegen ein Kartell, das doch nur ein rein äußerlicher Zu-
sammenschluß sein könne, unter dem die innere Geschlossenheit
Gefahr liefe. Man solle darauf Verzicht leisten und lieber
warten, bis der deutsche Frauenstimmrechtsbund zu besserer
politischer Einsicht gekommen sei.

Jm November 1915 auf der Generalversammlung des deut-
schen Verbandes für Frauenstimmrecht in Dresden stand die
Kartellfrage auf der Tagesordnung. Man begnügte sich aber
mit einer prinzipiellen Sympathiekundgebung für die natio-
nale Einigung und nahm statt dessen einen Antrag auf Ver-
schmelzung der beiden größten Organisationen an. Auch Frau
Lischnewska betonte, daß der Kartellantrag vorläufig zurück-
gestellt werden müsse, da die Verschmelzung das bessere sei. --
Es wurde Mitteilung an den deutschen Frauenstimmrechtsbund
beschlossen. Am 28. November 1915 erging an dessen Geschäfts-
stelle, Fräulein Steiner-Hamburg, die Mitteilung seitens des
deutschen Verbandes, daß "Kurz vor der Dresdner Hauptver-
sammlung ein Antrag auf Verschmelzung seitens der Deutschen
Vereinigung eingegangen sei, der die große Mehrheit des Bei-
rats und der Hauptversammlung gefunden habe. Durch An-
nahme der Verschmelzung sei die Kartellfrage der deutschen
Stimmrechtsorganisationen vorläufig erledigt".

Am 18. März 1916, dem historischen Tage von 1848, fiel
im deutschen Verband der § 3. Die Ortsgruppen Breslau, Kat-
towitz, Halle, Göttingen, der schlesische Provinzialverein, sowie
20 Mitglieder der Ortsgruppe Frankfurt a. M. und andere Ein-
zelpersonen traten darauf aus dem deutschen Verbande aus.

deutschen Vereinigung, und des deutschen Frauenstimmrechts-
bundes. Zur Annahme gelangte mit einer kleinen Abänder-
ung der von Dr. Augspurg und Lida Gustava Heymann vor-
geschlagene, in der Zeitschrift für Frauenstimmrecht veröffent-
lichte Entwurf. Die Anwesenden übernahmen es, in ihren
Organisationen für die Durchführung des angenommenen Ent-
wurfs Stimmung zu machen.

Am 1. Oktober 1915 brachte die Zeitschrift „Frau und
Staat“ einen sehr bemerkenswerten Artikel von Frau Fischer-
Eckert gegen ein Kartell, das doch nur ein rein äußerlicher Zu-
sammenschluß sein könne, unter dem die innere Geschlossenheit
Gefahr liefe. Man solle darauf Verzicht leisten und lieber
warten, bis der deutsche Frauenstimmrechtsbund zu besserer
politischer Einsicht gekommen sei.

Jm November 1915 auf der Generalversammlung des deut-
schen Verbandes für Frauenstimmrecht in Dresden stand die
Kartellfrage auf der Tagesordnung. Man begnügte sich aber
mit einer prinzipiellen Sympathiekundgebung für die natio-
nale Einigung und nahm statt dessen einen Antrag auf Ver-
schmelzung der beiden größten Organisationen an. Auch Frau
Lischnewska betonte, daß der Kartellantrag vorläufig zurück-
gestellt werden müsse, da die Verschmelzung das bessere sei. —
Es wurde Mitteilung an den deutschen Frauenstimmrechtsbund
beschlossen. Am 28. November 1915 erging an dessen Geschäfts-
stelle, Fräulein Steiner-Hamburg, die Mitteilung seitens des
deutschen Verbandes, daß „Kurz vor der Dresdner Hauptver-
sammlung ein Antrag auf Verschmelzung seitens der Deutschen
Vereinigung eingegangen sei, der die große Mehrheit des Bei-
rats und der Hauptversammlung gefunden habe. Durch An-
nahme der Verschmelzung sei die Kartellfrage der deutschen
Stimmrechtsorganisationen vorläufig erledigt“.

Am 18. März 1916, dem historischen Tage von 1848, fiel
im deutschen Verband der § 3. Die Ortsgruppen Breslau, Kat-
towitz, Halle, Göttingen, der schlesische Provinzialverein, sowie
20 Mitglieder der Ortsgruppe Frankfurt a. M. und andere Ein-
zelpersonen traten darauf aus dem deutschen Verbande aus.

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[14/0014] deutschen Vereinigung, und des deutschen Frauenstimmrechts- bundes. Zur Annahme gelangte mit einer kleinen Abänder- ung der von Dr. Augspurg und Lida Gustava Heymann vor- geschlagene, in der Zeitschrift für Frauenstimmrecht veröffent- lichte Entwurf. Die Anwesenden übernahmen es, in ihren Organisationen für die Durchführung des angenommenen Ent- wurfs Stimmung zu machen. Am 1. Oktober 1915 brachte die Zeitschrift „Frau und Staat“ einen sehr bemerkenswerten Artikel von Frau Fischer- Eckert gegen ein Kartell, das doch nur ein rein äußerlicher Zu- sammenschluß sein könne, unter dem die innere Geschlossenheit Gefahr liefe. Man solle darauf Verzicht leisten und lieber warten, bis der deutsche Frauenstimmrechtsbund zu besserer politischer Einsicht gekommen sei. Jm November 1915 auf der Generalversammlung des deut- schen Verbandes für Frauenstimmrecht in Dresden stand die Kartellfrage auf der Tagesordnung. Man begnügte sich aber mit einer prinzipiellen Sympathiekundgebung für die natio- nale Einigung und nahm statt dessen einen Antrag auf Ver- schmelzung der beiden größten Organisationen an. Auch Frau Lischnewska betonte, daß der Kartellantrag vorläufig zurück- gestellt werden müsse, da die Verschmelzung das bessere sei. — Es wurde Mitteilung an den deutschen Frauenstimmrechtsbund beschlossen. Am 28. November 1915 erging an dessen Geschäfts- stelle, Fräulein Steiner-Hamburg, die Mitteilung seitens des deutschen Verbandes, daß „Kurz vor der Dresdner Hauptver- sammlung ein Antrag auf Verschmelzung seitens der Deutschen Vereinigung eingegangen sei, der die große Mehrheit des Bei- rats und der Hauptversammlung gefunden habe. Durch An- nahme der Verschmelzung sei die Kartellfrage der deutschen Stimmrechtsorganisationen vorläufig erledigt“. Am 18. März 1916, dem historischen Tage von 1848, fiel im deutschen Verband der § 3. Die Ortsgruppen Breslau, Kat- towitz, Halle, Göttingen, der schlesische Provinzialverein, sowie 20 Mitglieder der Ortsgruppe Frankfurt a. M. und andere Ein- zelpersonen traten darauf aus dem deutschen Verbande aus.

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Zitationshilfe: Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916], S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916/14>, abgerufen am 03.12.2024.