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Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

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Anno 1530.symboli actionem, sacramentaliter, & in mysterio, zum Zeugnus / daß Christus ware menschliche Natur an sich genommen / vnnd sein Leib hiemit bedeutet werde / vnnd seiner gedacht werde / Gleich als wenn ein Haußuatter / der vber Land wil reisen / zu seinem Weibe spricht / da hastu mich deinen Mann / vnnd gibt jhr seinen Ring / dabey soll sie seiner eingedenck sein / ob er schon fern abwesend ist / etc.

So weit haben wir des Zwingels abschewliche Rede vnnd Meinung / dafür ein Christlich from Hertz offtmals erschrecken muß / erzelen wollen / auff daß man den statum vnd gantzen Handel des leidigen Sacramentierischen Streits recht ansehen vnd behalten könne.

Zwinglianer sind von der Augspurgischen Confession abgesondert.

Was aber zu Augspurg hernach zwischen den Protestierenden vnnd Zwinglianern ferner gehandelt worden / dauon wollen wir auß öffentlichen Acten auch hieher kürtzlich etwas verzeichnen.

Dieweil die Zwinglianer weder in die Bruderschafft genommen / noch zur gemeinen Subscription der Augspurgischen Confession kondten zugelassen werden / wölche nun dem Keiser vberantwortet war / hat Martinus Bucerus nicht nachgelassen Butzer gibt abermals für / es sey nur ein Wortgezäuck / vnnd begert ein Gesprech.anzuhalten vmb Vereinigung vnnd Vergleichung mit den vnsern. Vnnd hat sonderlich fürgewand / es were kein Streit zwischen vnsern vnnd jhren Kirchen / was den Handel des Nachtmals des Herrn an jhm selbst betreffen thete / sondern were nur ein Wortgezäncke / darinn es zuthun sey vmb etliche sonderbare Reden / vnnd köndte die sache durch ein Christlich Gesprech wol erörtert werden. Vnd weil Bucerus / Capito / Blarer / vnnd andere anhielten / hat Johan Brentz mit jhnen geredt / aber von der andern wegen sich nicht eingelassen / sondern allein trewlich zu referieren sich erboten. Als sie aber sonderlich darauff gedrungen / daß Philippus vnnd die andern / mit jhnen semptlich reden vnd schliessen möchten / hat jnen Philippus mit folgendem schreiben seine Meinung zuuer stehen geben.

Anno 1530.symboli actionem, sacramentaliter, & in mysterio, zum Zeugnus / daß Christus ware menschliche Natur an sich genommen / vnnd sein Leib hiemit bedeutet werde / vnnd seiner gedacht werde / Gleich als wenn ein Haußuatter / der vber Land wil reisen / zu seinem Weibe spricht / da hastu mich deinen Mann / vnnd gibt jhr seinen Ring / dabey soll sie seiner eingedenck sein / ob er schon fern abwesend ist / etc.

So weit haben wir des Zwingels abschewliche Rede vnnd Meinung / dafür ein Christlich from Hertz offtmals erschrecken muß / erzelen wollen / auff daß man den statum vnd gantzen Handel des leidigen Sacramentierischen Streits recht ansehen vnd behalten könne.

Zwinglianer sind von der Augspurgischen Confession abgesondert.

Was aber zu Augspurg hernach zwischen den Protestierenden vnnd Zwinglianern ferner gehandelt worden / dauon wollen wir auß öffentlichen Acten auch hieher kürtzlich etwas verzeichnen.

Dieweil die Zwinglianer weder in die Bruderschafft genommen / noch zur gemeinen Subscription der Augspurgischen Confession kondten zugelassen werden / wölche nun dem Keiser vberantwortet war / hat Martinus Bucerus nicht nachgelassen Butzer gibt abermals für / es sey nur ein Wortgezäuck / vnnd begert ein Gesprech.anzuhalten vmb Vereinigung vnnd Vergleichung mit den vnsern. Vnnd hat sonderlich fürgewand / es were kein Streit zwischen vnsern vnnd jhren Kirchen / was den Handel des Nachtmals des Herrn an jhm selbst betreffen thete / sondern were nur ein Wortgezäncke / darinn es zuthun sey vmb etliche sonderbare Reden / vnnd köndte die sache durch ein Christlich Gesprech wol erörtert werden. Vnd weil Bucerus / Capito / Blarer / vnnd andere anhielten / hat Johan Brentz mit jhnen geredt / aber von der andern wegen sich nicht eingelassen / sondern allein trewlich zu referieren sich erboten. Als sie aber sonderlich darauff gedrungen / daß Philippus vnnd die andern / mit jhnen semptlich reden vnd schliessen möchten / hat jnen Philippus mit folgendem schreiben seine Meinung zuuer stehen geben.

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[202/0218] symboli actionem, sacramentaliter, & in mysterio, zum Zeugnus / daß Christus ware menschliche Natur an sich genommen / vnnd sein Leib hiemit bedeutet werde / vnnd seiner gedacht werde / Gleich als wenn ein Haußuatter / der vber Land wil reisen / zu seinem Weibe spricht / da hastu mich deinen Mann / vnnd gibt jhr seinen Ring / dabey soll sie seiner eingedenck sein / ob er schon fern abwesend ist / etc. Anno 1530. So weit haben wir des Zwingels abschewliche Rede vnnd Meinung / dafür ein Christlich from Hertz offtmals erschrecken muß / erzelen wollen / auff daß man den statum vnd gantzen Handel des leidigen Sacramentierischen Streits recht ansehen vnd behalten könne. Was aber zu Augspurg hernach zwischen den Protestierenden vnnd Zwinglianern ferner gehandelt worden / dauon wollen wir auß öffentlichen Acten auch hieher kürtzlich etwas verzeichnen. Dieweil die Zwinglianer weder in die Bruderschafft genommen / noch zur gemeinen Subscription der Augspurgischen Confession kondten zugelassen werden / wölche nun dem Keiser vberantwortet war / hat Martinus Bucerus nicht nachgelassen anzuhalten vmb Vereinigung vnnd Vergleichung mit den vnsern. Vnnd hat sonderlich fürgewand / es were kein Streit zwischen vnsern vnnd jhren Kirchen / was den Handel des Nachtmals des Herrn an jhm selbst betreffen thete / sondern were nur ein Wortgezäncke / darinn es zuthun sey vmb etliche sonderbare Reden / vnnd köndte die sache durch ein Christlich Gesprech wol erörtert werden. Vnd weil Bucerus / Capito / Blarer / vnnd andere anhielten / hat Johan Brentz mit jhnen geredt / aber von der andern wegen sich nicht eingelassen / sondern allein trewlich zu referieren sich erboten. Als sie aber sonderlich darauff gedrungen / daß Philippus vnnd die andern / mit jhnen semptlich reden vnd schliessen möchten / hat jnen Philippus mit folgendem schreiben seine Meinung zuuer stehen geben. Butzer gibt abermals für / es sey nur ein Wortgezäuck / vnnd begert ein Gesprech.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/218>, abgerufen am 21.11.2024.