Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.ritualiter & vere carne eius vesci, & sanguinem eius bibere.Anno 1524. Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut. Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff derZwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft. Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte. So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend- ritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere.Anno 1524. Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut. Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff derZwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft. Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte. So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0063" n="47"/> ritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere.<note place="right">Anno 1524.</note> Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut.</p> <p>Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff der<note place="right">Zwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft.</note> Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte.</p> <p>So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend- </p> </div> </body> </text> </TEI> [47/0063]
ritualiter & verè carne eius vesci, & sanguinem eius bibere. Das ist / daß wir / nemlich / an dem Brot vnnd Wein des HErren / allein vnsern Glauben / durch gedechtnus seines Leibes vnnd Bluts / speisen / vnnd andere fragen gantz vnterlassen solten. Item / man solte das Brot vnnd Wein im Abendmal also essen vnnd trincken / daß wir seines Leibs vnnd Bluts / einmal für vns gegeben / ernstlich gedencken solten. Denn also essen wir geistlich warhafftig sein Feisch / vnd trincken sein Blut.
Anno 1524. Der Rhat zu Zürich hat sich anfenglich an gemelte Carlstads Bücher / weil darinn eine newe / vnnd dazumal den Leuten gar eine vnbekante meinung were / hart gestossen / hat derhalben verbotten / daß dieselben Carlstads Bücher in jrer Stadt offentlich nicht solten verkaufft werden: Zwinglius aber hat auff der Cantzel solches als bald offentlich gestrafft / vnd seine gantze Kirche vermanet / gereitzet vnd angehalten / daß sie solche deß Carlstads Bücher ja lesen solten / denn Carlstad erkennete etwas von der Warheit in diesem Artickel vom Sacrament / aber weil er sich auff die Tropos nicht gnugsam verstünde / machte ers in ordnung der Wort der einsetzung etwas vnbescheiden / vnd were jhm wie einem vngeübeten Kriegsmanne / der wol ein gut hertz zum streit hette / dem es auch an guten Waffen nicht mangelte / verstünde aber nicht gnugsam / wie er die Waffen recht vnd nützlich anlegen vnd brauchen solte. Vnnd damit hat Zwinglius zuuerstehen geben / daß er der Meister were / ders besser machen wolte vnd köndte.
Zwinglius entschuldiget vnd ver teidiget deß Carlstads schwarm vnd Gifft. So schreibet auch Lauaterus: wie nun Carlstads Bücher herfür kommen / habe Zwinglius an Matth. Aulberum, Prediger zu Reutlingen / welcher eben dazumal mit einem seiner Mitprediger / vber Carlstads Bücher / von wegen deß Sacraments / in streit gerhaten war / als bald einen langen Brieff geschrieben / darinn er seine Zwinglische Opinion vom Abend-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |