Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommenAnno 1561. gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen. Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den ErbarnLüneburgische zusammen kunfft / Abschied vnnd Artickel. Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also: Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch. Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quod corpus & sanguis Christi vere adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes. Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommenAnno 1561. gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen. Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den ErbarnLüneburgische zusam̃en kunfft / Abschied vnnd Artickel. Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also: Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch. Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes. Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0701" n="685"/> digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommen<note place="right">Anno 1561.</note> gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.</p> <p>Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbarn<note place="right">Lüneburgische zusam̃en kunfft / Abschied vnnd Artickel.</note> Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:</p> <p>Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.</p> <p>Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes.</p> <p>Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire, </p> </div> </body> </text> </TEI> [685/0701]
digen vnd schreiben durchgifftet wirdt. Gott wolle die frommen gnediglich für solchem gifft bewaren / vnnd in seiner Warheit bey seinem Wort erhalten / vnd dem trotzigen Teuffel endlich wehren / Amen.
Anno 1561. Nach erzehlung deß Bremischen handels in der lehre vom heiligen Abendmal / wollen wir der dritten handlung auch gedencken / die in demselbigen Anno 1561. im Monat Julio von den Erbarn Sächsischen Seestätten / so der Augspurgischen Confession verwandt / in der Statt Lüneburg / fürgenommen vnnd verrichtet worden / allda sie durch jhre Politische abgesandten / vnnd fürnemme Theologos sich gegeneinander von allerley streitigen Artickeln / so damal hin vnnd wider erreget waren / erkleret / vnnd mit einander verglichen / wie solche vergleichung auch bald publiciret / vnnd zu Leiptzig öffentlich gedruckt worden / vnnd lautet der Artickel von den Sacramentarijs, welcher hieher zu dieser erzehlung gehöret / also:
Lüneburgische zusam̃en kunfft / Abschied vnnd Artickel. Die Papisten schwermen vom Abendmal / daß auch ausser vnd wider die klaren Wort der einsetzung Christi / man dennoch davon recht gleuben / vnnd damit handeln möge / das thun Zwinglius vnd Caluinus auch.
Et rursum: Daran ist kein zweiffel / daß die Sacramentarij anfenglich Anno 1530. vnnd nachmals von jahren zu jahren in öffentlichen Schrifften / auch gemeinen gehaltenen Colloquijs von der Augspurgischen Confession verwandten / sind abgesondert / außgeschlossen / vnnd mit jhrer lehre verdammet vnnd verworffen worden / darzu der zehende Artickel in der Augspurgischen Confession namhafftig wider jhre lehre gestellet ist / welcher also saget: De coena Domini docent, quòd corpus & sanguis Christi verè adsint, & distribuantur vescentibus in coena Domini, & improbant secus docentes.
Vnd wirdt dieser Artickel also declarirt in Apologia: Decimus articulus approbatus est, in quo confitemur nos sentire,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |