Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Anno 1530.gnade gewiß sein / vnd können darob mit gutem gewissen leiden / welches Zwinglische lehr ist vngewis / vnd hat kein Gottes wort.ein grosser trost ist in aller gefahr / Aber der Zwinglischen lehr / wie man es nennet / können wir nicht gewiß sein / denn wir haben darzu kein klar Gottes wort.

DAs haben wir bedacht in kürtz E. F. G. zuantworten / vnd bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel.

E. F. G.

vnterthenige Diener /

Philip. Melanthon.

Ioan. Brentius.

AVff das es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnd Brentius / allein für jhre prjuat person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern wiederrhaten / so ist wol zubehalten / das eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. wiederumb Facultas Theologica zu Wittenberg widerreht die brü derschafft mit den Zwinglianern.erreget vnd angebracht / vnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wird. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Brüderschafft / annemung vnd zulassung zur gemeinen subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal Zwinglianer werden zu Augspurg ausgeschlossen / vnd inn der Confesston offentlich verworffen./ für allen Reichsstenden offentlich also abgelesen / vnd Keyser. May. Deutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnd wird die gegenlehr verworffen) vnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / vnd jhre lehr auch in diesem artickel deutlich vnd klar ausgesetzet. Derwegen auch bald nach vbergebener Spalatinus.Confession / Spalatinus, Churfürstlicher Sechsischer fürnemer Theologus, aus Augspurg von sich geschrieben / das man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige meinung vnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Wiederteuffer / vnd dergleichen Sacramentirer / Zwinglianer / oder Schwermer von Sacrament. Tom. Ien. 5. fol. 38./ verworffen habe.

WAs man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentirer oder Sacramentschwermer / für lehre vnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist von dem 1524. jar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8.

Anno 1530.gnade gewiß sein / vnd können darob mit gutem gewissen leiden / welches Zwinglische lehr ist vngewis / vnd hat kein Gottes wort.ein grosser trost ist in aller gefahr / Aber der Zwinglischen lehr / wie man es nennet / können wir nicht gewiß sein / denn wir haben darzu kein klar Gottes wort.

DAs haben wir bedacht in kürtz E. F. G. zuantworten / vnd bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel.

E. F. G.

vnterthenige Diener /

Philip. Melanthon.

Ioan. Brentius.

AVff das es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnd Brentius / allein für jhre prjuat person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern wiederrhaten / so ist wol zubehalten / das eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. wiederumb Facultas Theologica zu Wittenberg widerreht die brü derschafft mit den Zwinglianern.erreget vnd angebracht / vnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wird. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Brüderschafft / annemung vnd zulassung zur gemeinen subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal Zwinglianer werden zu Augspurg ausgeschlossen / vnd inn der Confesston offentlich verworffen./ für allen Reichsstenden offentlich also abgelesen / vnd Keyser. May. Deutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnd wird die gegenlehr verworffen) vnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / vnd jhre lehr auch in diesem artickel deutlich vnd klar ausgesetzet. Derwegen auch bald nach vbergebener Spalatinus.Confession / Spalatinus, Churfürstlicher Sechsischer fürnemer Theologus, aus Augspurg von sich geschrieben / das man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige meinung vnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Wiederteuffer / vnd dergleichen Sacramẽtirer / Zwinglianer / oder Schwermer võ Sacrament. Tom. Ien. 5. fol. 38./ verworffen habe.

WAs man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentirer oder Sacramentschwermer / für lehre vnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist von dem 1524. jar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0136" n="120"/><note place="left">Anno 1530.</note>gnade gewiß sein / vnd können darob                      mit gutem gewissen leiden / welches <note place="left">Zwinglische lehr                          ist vngewis / vnd hat kein Gottes wort.</note>ein grosser trost ist in aller                      gefahr / Aber der Zwinglischen lehr / wie man es nennet / können wir nicht gewiß                      sein / denn wir haben darzu kein klar Gottes wort.</p>
        <p>DAs haben wir bedacht in kürtz E. F. G. zuantworten / vnd bitten in aller                      vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F.                      G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns                      allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit                      für allem übel.</p>
        <p>E. F. G.</p>
        <p>vnterthenige Diener /</p>
        <p>Philip. Melanthon.</p>
        <p>Ioan. Brentius.</p>
        <p>AVff das es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnd Brentius /                      allein für jhre prjuat person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern                      wiederrhaten / so ist wol zubehalten / das eben dieselbige frage von solcher                      Brüderschafft / Anno 1531. wiederumb <note place="left">Facultas                          Theologica zu Wittenberg widerreht die brü derschafft mit den                          Zwinglianern.</note>erreget vnd angebracht / vnd von der gantzen                      Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene meinung / wie die vorige                      gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wird.                      Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Brüderschafft / annemung                      vnd zulassung zur gemeinen subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht                      erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel                      / vom Abendmal <note place="left">Zwinglianer werden zu Augspurg                          ausgeschlossen / vnd inn der Confesston offentlich verworffen.</note>/ für                      allen Reichsstenden offentlich also abgelesen / vnd Keyser. May. Deutsch vnd                      Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes:                      vnd wird die gegenlehr verworffen) vnd sind also die Zwinglianer von gemeiner                      subscription der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / vnd jhre lehr auch                      in diesem artickel deutlich vnd klar ausgesetzet. Derwegen auch bald nach                      vbergebener <note place="left">Spalatinus.</note>Confession / Spalatinus,                      Churfürstlicher Sechsischer fürnemer Theologus, aus Augspurg von sich                      geschrieben / das man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr                      vnd jrrige meinung vnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Wiederteuffer / vnd                      dergleichen <note place="left">Sacrame&#x0303;tirer / Zwinglianer                          / oder Schwermer vo&#x0303; Sacrament. Tom. Ien. 5. fol.                      38.</note>/ verworffen habe.</p>
        <p>WAs man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentirer oder Sacramentschwermer                      / für lehre vnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist von dem 1524.                      jar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnd angezeiget. Auch schreibet                      Sleidanus lib. 8.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[120/0136] gnade gewiß sein / vnd können darob mit gutem gewissen leiden / welches ein grosser trost ist in aller gefahr / Aber der Zwinglischen lehr / wie man es nennet / können wir nicht gewiß sein / denn wir haben darzu kein klar Gottes wort. Anno 1530. Zwinglische lehr ist vngewis / vnd hat kein Gottes wort. DAs haben wir bedacht in kürtz E. F. G. zuantworten / vnd bitten in aller vnterthenigkeit / E. F. G. wolle vnser schrifft gnediglich verstehen. Wo E. F. G. weiter bericht haben wil / wollen wir vns gehorsamlich halten / wie wir vns allezeit zuthun gegen E. F. G. schüldig erkennen. Gott beware E. F. G. allezeit für allem übel. E. F. G. vnterthenige Diener / Philip. Melanthon. Ioan. Brentius. AVff das es aber nicht das ansehen habe / als hetten Philippus vnd Brentius / allein für jhre prjuat person / dazumal die Brüderschafft mit den Zwinglianern wiederrhaten / so ist wol zubehalten / das eben dieselbige frage von solcher Brüderschafft / Anno 1531. wiederumb erreget vnd angebracht / vnd von der gantzen Theologischen Facultet zu Wittenberg auff gleiche ebene meinung / wie die vorige gewest / erkleret worden / wie in ordnung dieser Historien hernach folgen wird. Dann in summa dauon zureden / ist dieselbige gesuchte Brüderschafft / annemung vnd zulassung zur gemeinen subscription oder vnterschreibung / zu Augspurg nicht erhalten worden / sondern die Augspurgische Confession ist im zehenden Artickel / vom Abendmal / für allen Reichsstenden offentlich also abgelesen / vnd Keyser. May. Deutsch vnd Lateinisch vbergeben worden / mit der clausula, (Et improbant secus docentes: vnd wird die gegenlehr verworffen) vnd sind also die Zwinglianer von gemeiner subscription der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / vnd jhre lehr auch in diesem artickel deutlich vnd klar ausgesetzet. Derwegen auch bald nach vbergebener Confession / Spalatinus, Churfürstlicher Sechsischer fürnemer Theologus, aus Augspurg von sich geschrieben / das man bey einem jeden Artickel der Confession / die gegenlehr vnd jrrige meinung vnd Ketzerey / als Sacramentschwermer / Wiederteuffer / vnd dergleichen / verworffen habe. Facultas Theologica zu Wittenberg widerreht die brü derschafft mit den Zwinglianern. Zwinglianer werden zu Augspurg ausgeschlossen / vnd inn der Confesston offentlich verworffen. Spalatinus. Sacramẽtirer / Zwinglianer / oder Schwermer võ Sacrament. Tom. Ien. 5. fol. 38. WAs man aber vnter / vnd mit dem namen der Sacramentirer oder Sacramentschwermer / für lehre vnd Lehrer dazumal gemeinet vnd verstanden habe / ist von dem 1524. jar / biß hieher / außfürlich gnugsam erwiesen vnd angezeiget. Auch schreibet Sleidanus lib. 8.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/136
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/136>, abgerufen am 23.11.2024.