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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.
Anno 1536. Buceri vnd etlicher Oberlendischen stedte Theologen ankunfft zu D. Luth.

IN diesem jhar / weil Bucerus sich der Concordi halben bemühet / wird ein tag zu Straßburg angestellet / darauff viel Gelehrte / auch Gesandte aus etlichen orten in Schweitz erschienen / vnd haben endlich Wolffgangum Capitonem / vnd Martinum Bucerum von Straßburg / Licentiat Martinum Frechtum von Vlm / L. Jacobum Ottherum von Eßlingen / Geruasium Scholasticum von Memmingen / Johannem Bernhardi von Franckfurt / M. Bonifacium Lycosthenem / vnd Wolffgangum Musculum von Augspurg / Martinum Germanum von Fürfeld / Mattheum Aulberum / vnd Johannem Schradium von Reutlingen / zu Luthero abgefertiget / vnd solche jre ankunfft schrifftlich D. Luthero vermeldet / vnd jn gebeten / er wolte gegen Eisennach zu jhnen kommen / welches er schwachheit halben / auch von wegen kurtz der zeit / nicht hat thun können / vnd derwegen sie gegen Grimm beschieden / das die zusammenkunfft auff den Sontag Churfürst zu Sachsen vnd D. L. haben geringe hoffnung / aus allerley vrsachen./ Vocem iucunditatis, das ist / den 21. Maij beschehen solte / welches denn auch dem Churfürsten zu Sachsen also vermeldet worden / der darob ein gnedigst gefallen / doch auch geringe hoffnung zu den Oberlendischen Predicanten gehabt / so wol auch D. Lutherus sich wenig gutes / aus allerhand vrsachen / zu jhnen versehen / dieweil sie newlich allerley Zwinglische Bücher ausgehen hatten lassen. Darumb der Churfürst an seinen Cantzler / den alten D. Pontanum / mit nachfolgenden worten geschrieben.

Churfürstlichs Christ lichs schreiben an den alten D. Brucken.

NAchdem die sachen gros / tapffer vnd wichtig / wolten wir gern / das jhr auch selbs zu Grimm / bey vnd neben der vnterrede sein möchtet. Weil es aber des andern angesetzten tages halben / nicht beschehen kan / so wollen wir vns versehen / nach dem D. Martinus selbs zur stedte ist / es werde den Oberlendischen Predicanten nichts gewichen / noch eingereumet werden. Begeren auch hiemit / jhr wollet / krafft dieses vnsers befehls / D. Martino vnd den andern Theologis anzelgen / das er auff vnserer Augspurgischen Confession vnd Apologia / auch dem heiligen hochwirdigen Sacrament des leibes vnd blutes vnsers HErrn Ihesu Christi / bestendig bleiben / vnd darob fest halten / vnd in keinem wege / vnd mit nichten / auch in dem wenigsten punct vnd artickel nicht weichen wolle. Dann weil die Oberlendischen Predicanten solche bücher haben ausgehen lassen / auch Zwinglium vnd Oecolampadium für heilig achten / so können wir wol bedencken / das wenig trost oder hoffnung der Concordj halben sein wil: Doch stehet solches in Gottes willen vnd vorsehen / der es ohne zweiffel nach seinem lob / ehr vnd preis / wol wird gnediglich zuschicken wissen / etc.

DIese Christliche / Fürstliche fürsorge / zeigt ausdrücklich an / das der fromme Churfürst niemals / an der Zwinglischen vnd Zwey-

Anno 1536.
Anno 1536. Buceri vnd etlicher Oberlendischẽ stedte Theologen ankunfft zu D. Luth.

IN diesem jhar / weil Bucerus sich der Concordi halben bemühet / wird ein tag zu Straßburg angestellet / darauff viel Gelehrte / auch Gesandte aus etlichen orten in Schweitz erschienen / vnd haben endlich Wolffgangum Capitonem / vnd Martinum Bucerum von Straßburg / Licentiat Martinum Frechtum von Vlm / L. Jacobum Ottherum von Eßlingen / Geruasium Scholasticum von Memmingen / Johannem Bernhardi von Franckfurt / M. Bonifacium Lycosthenem / vñ Wolffgangum Musculum von Augspurg / Martinum Germanum von Fürfeld / Matthęum Aulberum / vnd Johannem Schradium von Reutlingen / zu Luthero abgefertiget / vnd solche jre ankunfft schrifftlich D. Luthero vermeldet / vnd jn gebeten / er wolte gegen Eisennach zu jhnen kommen / welches er schwachheit halben / auch von wegen kurtz der zeit / nicht hat thun können / vnd derwegen sie gegen Grimm beschieden / das die zusammenkunfft auff den Sontag Churfürst zu Sachsen vnd D. L. haben geringe hoffnung / aus allerley vrsachen./ Vocem iucunditatis, das ist / den 21. Maij beschehen solte / welches denn auch dem Churfürsten zu Sachsen also vermeldet worden / der darob ein gnedigst gefallen / doch auch geringe hoffnung zu den Oberlendischen Prędicanten gehabt / so wol auch D. Lutherus sich wenig gutes / aus allerhand vrsachen / zu jhnen versehen / dieweil sie newlich allerley Zwinglische Bücher ausgehen hatten lassen. Darumb der Churfürst an seinen Cantzler / den alten D. Pontanum / mit nachfolgenden worten geschrieben.

Churfürstlichs Christ lichs schreiben an den alten D. Brucken.

NAchdem die sachen gros / tapffer vnd wichtig / wolten wir gern / das jhr auch selbs zu Grimm / bey vnd neben der vnterrede sein möchtet. Weil es aber des andern angesetzten tages halben / nicht beschehen kan / so wollen wir vns versehen / nach dem D. Martinus selbs zur stedte ist / es werde den Oberlendischen Prędicanten nichts gewichen / noch eingereumet werden. Begeren auch hiemit / jhr wollet / krafft dieses vnsers befehls / D. Martino vnd den andern Theologis anzelgen / das er auff vnserer Augspurgischen Confession vnd Apologia / auch dem heiligen hochwirdigen Sacrament des leibes vnd blutes vnsers HErrn Ihesu Christi / bestendig bleiben / vnd darob fest halten / vnd in keinem wege / vnd mit nichten / auch in dem wenigsten punct vnd artickel nicht weichen wolle. Dann weil die Oberlendischen Prędicanten solche bücher haben ausgehen lassen / auch Zwinglium vnd Oecolampadium für heilig achten / so können wir wol bedencken / das wenig trost oder hoffnung der Concordj halben sein wil: Doch stehet solches in Gottes willen vnd vorsehen / der es ohne zweiffel nach seinem lob / ehr vnd preis / wol wird gnediglich zuschicken wissen / etc.

DIese Christliche / Fürstliche fürsorge / zeigt ausdrücklich an / das der fromme Churfürst niemals / an der Zwinglischen vnd Zwey-

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[218/0234] Anno 1536. IN diesem jhar / weil Bucerus sich der Concordi halben bemühet / wird ein tag zu Straßburg angestellet / darauff viel Gelehrte / auch Gesandte aus etlichen orten in Schweitz erschienen / vnd haben endlich Wolffgangum Capitonem / vnd Martinum Bucerum von Straßburg / Licentiat Martinum Frechtum von Vlm / L. Jacobum Ottherum von Eßlingen / Geruasium Scholasticum von Memmingen / Johannem Bernhardi von Franckfurt / M. Bonifacium Lycosthenem / vñ Wolffgangum Musculum von Augspurg / Martinum Germanum von Fürfeld / Matthęum Aulberum / vnd Johannem Schradium von Reutlingen / zu Luthero abgefertiget / vnd solche jre ankunfft schrifftlich D. Luthero vermeldet / vnd jn gebeten / er wolte gegen Eisennach zu jhnen kommen / welches er schwachheit halben / auch von wegen kurtz der zeit / nicht hat thun können / vnd derwegen sie gegen Grimm beschieden / das die zusammenkunfft auff den Sontag / Vocem iucunditatis, das ist / den 21. Maij beschehen solte / welches denn auch dem Churfürsten zu Sachsen also vermeldet worden / der darob ein gnedigst gefallen / doch auch geringe hoffnung zu den Oberlendischen Prędicanten gehabt / so wol auch D. Lutherus sich wenig gutes / aus allerhand vrsachen / zu jhnen versehen / dieweil sie newlich allerley Zwinglische Bücher ausgehen hatten lassen. Darumb der Churfürst an seinen Cantzler / den alten D. Pontanum / mit nachfolgenden worten geschrieben. Churfürst zu Sachsen vnd D. L. haben geringe hoffnung / aus allerley vrsachen. NAchdem die sachen gros / tapffer vnd wichtig / wolten wir gern / das jhr auch selbs zu Grimm / bey vnd neben der vnterrede sein möchtet. Weil es aber des andern angesetzten tages halben / nicht beschehen kan / so wollen wir vns versehen / nach dem D. Martinus selbs zur stedte ist / es werde den Oberlendischen Prędicanten nichts gewichen / noch eingereumet werden. Begeren auch hiemit / jhr wollet / krafft dieses vnsers befehls / D. Martino vnd den andern Theologis anzelgen / das er auff vnserer Augspurgischen Confession vnd Apologia / auch dem heiligen hochwirdigen Sacrament des leibes vnd blutes vnsers HErrn Ihesu Christi / bestendig bleiben / vnd darob fest halten / vnd in keinem wege / vnd mit nichten / auch in dem wenigsten punct vnd artickel nicht weichen wolle. Dann weil die Oberlendischen Prędicanten solche bücher haben ausgehen lassen / auch Zwinglium vnd Oecolampadium für heilig achten / so können wir wol bedencken / das wenig trost oder hoffnung der Concordj halben sein wil: Doch stehet solches in Gottes willen vnd vorsehen / der es ohne zweiffel nach seinem lob / ehr vnd preis / wol wird gnediglich zuschicken wissen / etc. DIese Christliche / Fürstliche fürsorge / zeigt ausdrücklich an / das der fromme Churfürst niemals / an der Zwinglischen vnd Zwey-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/234>, abgerufen am 23.11.2024.