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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.

DArnach folget in gemelter erzehlung etwas von Zwinglij vnd Oecolampodij personen / allda denn ein klar exempel deß / dauon vorhin meldung geschehen ist / zusehen / nemlich / das sie etliche ding / mit lindern vnd glimpfflichern worten referirt haben / nach jhrer Leut vnd der benachbarten gelegenheit / auff das dieselben von diesem handel nicht möchten abgeschreckt / sondern verhoffentlich mit glimpff auch herzu gebracht werden.

DAher wird diß stück in gemelten Tomo Buceri also erzehlet / als habe Lutherus sich erboten vnter andern seinen erratis (wie sie reden) auch diß zu erkennen / das er wieder jetzt gemelte personen allzu scharff vnd hart gewesen. Vnd wiewol er sie sonst dem gericht Gottes befehle / so wolle er doch nicht sagen / das sie verdampt sein solten / denn Gott hette sie sonst wol auff andere weiß / die jhme nicht bekandt / selig machen können. Aber in der lehr / die er wieder jhren jrrthumb / als were nichts anders oder mehr im Abendmal / denn brod vnd wein / gefüret / erstritten / vnd erhalten hette / köndte er jhnen nichts nachgeben / etc. Vnd diß stück kan der Christliche Leser gegen dem / wie es oben in deß Myconij schreiben trewlich referirt worden / halten / vnd sehen / wie fern vnd weit es von dem / das war ist / beyseits gehe.

FErner folget in Tomo Anglicano, das Capito vnd Bucerus auff die puncten so jhnen Lutherus fürgehalten / geantwortet / sie hetten von der Schweitzer wegen nichts zugesagt / allein das sie hofften / das aus dieser handlung auch bey jhnen etwas gutes erfolgen köndte / etc. Vnd summa haben sie sich dahin referirt / das in jhrer nechsten handlung / mit den Schweitzern zu Basel angestellet / die Sacramentirische errores, die sie dafür hielten / das sie in deß Zwingels büchern zufinden weren / gnugsam abgewand / vnd seine Confession von Christi gegenwertigkeit im Abendmal / auch gnugsam erkleret were.

WAs aber die Epistolas Zwinglij vnd die vorrede belangt / haben sie die schuld auff die Buchdrücker geleget / vnd haben angezeiget / das solchs / wie es damit ergangen / jhnen vnd auch jhrer Obrigkeit wehe thete (wie droben in Myconij bericht mehr dauon gesagt.)

WAs auch den wiederruff betreffen thut / haben sie diß zur antwort gegeben / nemlich / das sie bereit weren / mit lebendiger stimme zu wiederruffen / was sie vberweiset köndten werden / das sie inöffentlichen predigten vnrecht vnd falsch fürgetragen. Wolten auch in einer offenen schrifft wiederruffen / was sie oder die andern so jhnen zugethan / in öffentlichen schrifften falsch gelehret hetten / als das man sie beschüldiget / es werde im Abendmal allein brod vnd wein gegeben / vnd nicht auch der warhafftige Christus / etc. Das aber bekenneten sie / das sie vorhin in der meinung gewesen weren / Das Lutherus vnd die seinen den Sacramenten allzu viel zuschrieben / vnd eine

Anno 1536.

DArnach folget in gemelter erzehlung etwas von Zwinglij vnd Oecolampodij personen / allda denn ein klar exempel deß / dauon vorhin meldung geschehen ist / zusehen / nemlich / das sie etliche ding / mit lindern vnd glimpfflichern worten referirt haben / nach jhrer Leut vnd der benachbarten gelegenheit / auff das dieselben von diesem handel nicht möchten abgeschreckt / sondern verhoffentlich mit glimpff auch herzu gebracht werden.

DAher wird diß stück in gemelten Tomo Buceri also erzehlet / als habe Lutherus sich erboten vnter andern seinen erratis (wie sie reden) auch diß zu erkennen / das er wieder jetzt gemelte personen allzu scharff vnd hart gewesen. Vnd wiewol er sie sonst dem gericht Gottes befehle / so wolle er doch nicht sagen / das sie verdampt sein solten / denn Gott hette sie sonst wol auff andere weiß / die jhme nicht bekandt / selig machen können. Aber in der lehr / die er wieder jhren jrrthumb / als were nichts anders oder mehr im Abendmal / denn brod vnd wein / gefüret / erstritten / vnd erhalten hette / köndte er jhnen nichts nachgeben / etc. Vnd diß stück kan der Christliche Leser gegen dem / wie es oben in deß Myconij schreiben trewlich referirt worden / halten / vnd sehen / wie fern vnd weit es von dem / das war ist / beyseits gehe.

FErner folget in Tomo Anglicano, das Capito vnd Bucerus auff die puncten so jhnen Lutherus fürgehalten / geantwortet / sie hetten von der Schweitzer wegen nichts zugesagt / allein das sie hofften / das aus dieser handlung auch bey jhnen etwas gutes erfolgen köndte / etc. Vnd summa haben sie sich dahin referirt / das in jhrer nechsten handlung / mit den Schweitzern zu Basel angestellet / die Sacramentirische errores, die sie dafür hielten / das sie in deß Zwingels büchern zufinden weren / gnugsam abgewand / vnd seine Confession von Christi gegenwertigkeit im Abendmal / auch gnugsam erkleret were.

WAs aber die Epistolas Zwinglij vnd die vorrede belangt / haben sie die schuld auff die Buchdrücker geleget / vnd haben angezeiget / das solchs / wie es damit ergangen / jhnen vnd auch jhrer Obrigkeit wehe thete (wie droben in Myconij bericht mehr dauon gesagt.)

WAs auch den wiederruff betreffen thut / haben sie diß zur antwort gegeben / nemlich / das sie bereit weren / mit lebendiger stimme zu wiederruffen / was sie vberweiset köndten werden / das sie inöffentlichen predigten vnrecht vnd falsch fürgetragen. Wolten auch in einer offenen schrifft wiederruffen / was sie oder die andern so jhnen zugethan / in öffentlichen schrifften falsch gelehret hetten / als das man sie beschüldiget / es werde im Abendmal allein brod vnd wein gegeben / vnd nicht auch der warhafftige Christus / etc. Das aber bekenneten sie / das sie vorhin in der meinung gewesen weren / Das Lutherus vnd die seinen den Sacramenten allzu viel zuschrieben / vnd eine

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        <p>WAs aber die Epistolas Zwinglij vnd die vorrede belangt / haben sie die schuld                      auff die Buchdrücker geleget / vnd haben angezeiget / das solchs / wie es damit                      ergangen / jhnen vnd auch jhrer Obrigkeit wehe thete (wie droben in Myconij                      bericht mehr dauon gesagt.)</p>
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[252/0268] DArnach folget in gemelter erzehlung etwas von Zwinglij vnd Oecolampodij personen / allda denn ein klar exempel deß / dauon vorhin meldung geschehen ist / zusehen / nemlich / das sie etliche ding / mit lindern vnd glimpfflichern worten referirt haben / nach jhrer Leut vnd der benachbarten gelegenheit / auff das dieselben von diesem handel nicht möchten abgeschreckt / sondern verhoffentlich mit glimpff auch herzu gebracht werden. DAher wird diß stück in gemelten Tomo Buceri also erzehlet / als habe Lutherus sich erboten vnter andern seinen erratis (wie sie reden) auch diß zu erkennen / das er wieder jetzt gemelte personen allzu scharff vnd hart gewesen. Vnd wiewol er sie sonst dem gericht Gottes befehle / so wolle er doch nicht sagen / das sie verdampt sein solten / denn Gott hette sie sonst wol auff andere weiß / die jhme nicht bekandt / selig machen können. Aber in der lehr / die er wieder jhren jrrthumb / als were nichts anders oder mehr im Abendmal / denn brod vnd wein / gefüret / erstritten / vnd erhalten hette / köndte er jhnen nichts nachgeben / etc. Vnd diß stück kan der Christliche Leser gegen dem / wie es oben in deß Myconij schreiben trewlich referirt worden / halten / vnd sehen / wie fern vnd weit es von dem / das war ist / beyseits gehe. FErner folget in Tomo Anglicano, das Capito vnd Bucerus auff die puncten so jhnen Lutherus fürgehalten / geantwortet / sie hetten von der Schweitzer wegen nichts zugesagt / allein das sie hofften / das aus dieser handlung auch bey jhnen etwas gutes erfolgen köndte / etc. Vnd summa haben sie sich dahin referirt / das in jhrer nechsten handlung / mit den Schweitzern zu Basel angestellet / die Sacramentirische errores, die sie dafür hielten / das sie in deß Zwingels büchern zufinden weren / gnugsam abgewand / vnd seine Confession von Christi gegenwertigkeit im Abendmal / auch gnugsam erkleret were. WAs aber die Epistolas Zwinglij vnd die vorrede belangt / haben sie die schuld auff die Buchdrücker geleget / vnd haben angezeiget / das solchs / wie es damit ergangen / jhnen vnd auch jhrer Obrigkeit wehe thete (wie droben in Myconij bericht mehr dauon gesagt.) WAs auch den wiederruff betreffen thut / haben sie diß zur antwort gegeben / nemlich / das sie bereit weren / mit lebendiger stimme zu wiederruffen / was sie vberweiset köndten werden / das sie inöffentlichen predigten vnrecht vnd falsch fürgetragen. Wolten auch in einer offenen schrifft wiederruffen / was sie oder die andern so jhnen zugethan / in öffentlichen schrifften falsch gelehret hetten / als das man sie beschüldiget / es werde im Abendmal allein brod vnd wein gegeben / vnd nicht auch der warhafftige Christus / etc. Das aber bekenneten sie / das sie vorhin in der meinung gewesen weren / Das Lutherus vnd die seinen den Sacramenten allzu viel zuschrieben / vnd eine

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/268>, abgerufen am 21.11.2024.