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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1536.

VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene proprie für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden.

WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen wolten / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht.

Anno 1536.

VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene propriè für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden.

WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen woltẽ / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht.

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[254/0270] VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene propriè für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden. WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen woltẽ / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht. De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/270>, abgerufen am 22.11.2024.