Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1536. VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene proprie für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden. WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen wolten / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht. Anno 1536. VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene propriè für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden. WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen woltẽ / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0270" n="254"/> <note place="left">Anno 1536.</note> <p>VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene propriè für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden.</p> <p>WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen woltẽ / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum <note place="left">De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.</note>leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht.</p> </div> </body> </text> </TEI> [254/0270]
VOn dem mündlichen essen sey der jhren meinung / gleich wie Lutheri / wie derselb in tractatu de praedicatione Identica dauon schreibet / nemlich / das vnser mund vnd zeene propriè für sich an den leib Christi nicht gelangen / sondern wie die Schrifft saget / Johannes habe den heiligen Geist gesehen / der doch mit seinen leiblichen augen nicht den heiligen Geist / welcher an jhm selbst vnsichtbar ist / sondern die Taube gesehen hat: Also bekennen sie alle / das vmb der Sacramentlichen vereinbarung willen / man sagen köndte (wie auch die Patres zu thun pflegen) das der leib Christi / in die hende vnd in den mund genommen werde. Weil aber jhre Leute daraus allweg etwas gröbers zu schliessen pflegten / so brauchten sie diese art zu reden nicht / sondern sie redeten also / nemlich / das mit brod vnd wein warhafftig gereicht werde / der leib Christi / auff Göttliche vnd Himlische vnd doch auff warhafftige vnd wesentliche art vnnd weise. Mit solcher erklerung weren sie zu frieden / vnd vermaneten die jhren / zu dem essen / da ein warer glaub bey ist / auff das sie der frucht dieses Sacraments teilhafftig werden.
WAs die niessung der Gottlosen belangt / haben sie angezeigt / das sie bey den jhren nicht viel wort dauon dürffen machen. Denn da sie wusten das Gottlose leut zum Abendmal deß HErrn gehen woltẽ / liessen sie dieselbigen nicht zu. Doch was die frage antreffe / sey das jhr antwort / das die Gottlosen (die gentzlich Gottlos sind / also das sie auch den worten deß Sacraments keinen / auch nicht ein Historischen glauben geben) nichts denn brod vnd wein empfahen. Denn die einsetzung vnd wort deß HErrn / gehören nicht zu solchen so durchaus Gottlos / vnd auch nicht eusserliche Jünger deß HErrn sind. Die andern / so wol eusserlich für Jünger deß HErrn sich bekennen / sonst aber noch viel mangel haben / weil sie die einfetzung vnd wort Christi nicht verkeren / sondern einen Historischen glauben haben / empfangen auch den leib vnd das blut deß HErrn / aber weil sie das thun ohne lebendigen glauben / werden sie schuldig an dem leib vnd blut deß HErrn / wie auch die Corinther. Sie sagten auch / das sie viel vnd grosse ergernissen in jhren Kirchen anrichten würden / wenn sie sagten / das die Gottlosen gleich so wol teilhafftig würden deß leibs Christi / als die Gottseligen. Denn sie vermaneten die jhren teglich / das sie durch waren glauben deß HErrn Christi in seinen Sacramenten teilhafftig möchten werden / welchs sie mit den Patribus aus dem 6. Cap. Johannis das ware essen Christi nenneten / nemlich zum leben. Den andern / die solchen lebendigen glauben nicht hetten / würde wol der leib deß HErrn im Abendmal / gleich so wol als den rechtgleubigen gereicht / aber wie Augustinus redet / sie essen Christum allein Sacramentlich / oder im Sacrament / aber nicht zum leben / sondern zum gericht.
De ciuit. Dei lib. 21. cap. 25.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |