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Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

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schlich zumessen / Ein anders aber ist es / das Sie vns / oder die alten lehrer bezichtigen / als solten wir von der vorsprochenen gabe vnd schatz des Abendmahls sagen / Der ware leib der für vns gegeben / sey ein leibs zeichen / Das ware blut das für vns vorgossen / sey ein blutszeichen / Möchten sie doch zuvorn studirn den vnderschied inter Sacramentum & rem Sacramenti, inter signum & rem signatam, Item, inter propositiones sacramentales & essentiales. So würden sie nicht so schendlich anlauffen / vnd mit falscher bezichtigung ander leuth sich selbst so blos geben.

Fol. 164. b

ZVM EILFFTEN / Lestern sie widerumb auffs neuw daher / Das wir die ware gegenwart des waren wesentlichen Leibs Christi im Abendmal gentzlich verleugnen sollen A. a ij. iij. vnd hernach. Wir bitten aber den Christlichen Leser / das er solche von jhnen allegirte loca, in vnser schrifft nach lesen wölle / So wird er augenscheinlich befinden / das wir nirgend verleugnet / sondern allenthalben bestetiget haben / die WARE gegenwart des Leibs vnd Bluts Christi im Abendmahl / Denn der HErr Christus so ferne er fleisch vnd blut hat / welches er für vns hat auffgeopffert / ist das recht obiectum fidei in legitimo vsu Coenae. Allein aber haben wir verworffen den modum praesentlae vel occultationis substantialis sub pane. Welches diese Theologen mit so weniger fuge nennen können eine ware gegenwart des waren wesentlichen Leibs Christi / so wenig sie den leib Christi für vns gegeben / zu einem Marcionitischem vnd Manicheischem Gespenst / oder geist machen können / der weder fleisch noch bein / vnd nicht eine einige eigenschafft eines waren wesentlichen Menschlichen leibs haben solle.

Fol. 164. b

ZVM ZWELFTEN / Beschuldigen sie vns / das wir die lehre / nicht von der wahren / sondern von der vnter dem Bapsthumb ertichten gegenwart des leibs vnd bluts Christi vnder der Hostien / der Menschlichen vernunfft zuschreiben / welche sie vormessentlich fürgeben / Das sie von Christo selbst herfürgebracht / vnd in den worten seines Testaments gegründet sey.

Diß mögen sie außfechten mit Brentio / Dessen worth wir in vnser schrifft haben angezogen / vnd noch nicht vnrecht heissen

schlich zumessen / Ein anders aber ist es / das Sie vns / oder die alten lehrer bezichtigen / als solten wir von der vorsprochenen gabe vnd schatz des Abendmahls sagen / Der ware leib der für vns gegeben / sey ein leibs zeichen / Das ware blut das für vns vorgossen / sey ein blutszeichen / Möchten sie doch zuvorn studirn den vnderschied inter Sacramentum & rem Sacramenti, inter signum & rem signatam, Item, inter propositiones sacramentales & essentiales. So würden sie nicht so schendlich anlauffen / vnd mit falscher bezichtigung ander leuth sich selbst so blos geben.

Fol. 164. b

ZVM EILFFTEN / Lestern sie widerumb auffs neuw daher / Das wir die ware gegenwart des waren wesentlichen Leibs Christi im Abendmal gentzlich verleugnen sollen A. a ij. iij. vnd hernach. Wir bitten aber den Christlichen Leser / das er solche von jhnẽ allegirte loca, in vnser schrifft nach lesen wölle / So wird er augenscheinlich befinden / das wir nirgend verleugnet / sondern allenthalben bestetiget haben / die WARE gegenwart des Leibs vnd Bluts Christi im Abendmahl / Deñ der HErr Christus so ferne er fleisch vnd blut hat / welches er für vns hat auffgeopffert / ist das recht obiectum fidei in legitimo vsu Coenae. Allein aber haben wir verworffen den modum praesentlae vel occultationis substantialis sub pane. Welches diese Theologen mit so weniger fuge nennen könnẽ eine ware gegenwart des waren wesentlichen Leibs Christi / so wenig sie den leib Christi für vns gegeben / zu einem Marcionitischem vnd Manicheischem Gespenst / oder geist machen können / der weder fleisch noch bein / vnd nicht eine einige eigenschafft eines waren wesentlichen Menschlichen leibs haben solle.

Fol. 164. b

ZVM ZWELFTEN / Beschuldigen sie vns / das wir die lehre / nicht von der wahren / sondern von der vnter dem Bapsthumb ertichten gegenwart des leibs vnd bluts Christi vnder der Hostien / der Menschlichen vernunfft zuschreiben / welche sie vormessentlich fürgeben / Das sie von Christo selbst herfürgebracht / vnd in den worten seines Testaments gegründet sey.

Diß mögen sie außfechten mit Brentio / Dessen worth wir in vnser schrifft haben angezogẽ / vnd noch nicht vnrecht heissen

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[0196] schlich zumessen / Ein anders aber ist es / das Sie vns / oder die alten lehrer bezichtigen / als solten wir von der vorsprochenen gabe vnd schatz des Abendmahls sagen / Der ware leib der für vns gegeben / sey ein leibs zeichen / Das ware blut das für vns vorgossen / sey ein blutszeichen / Möchten sie doch zuvorn studirn den vnderschied inter Sacramentum & rem Sacramenti, inter signum & rem signatam, Item, inter propositiones sacramentales & essentiales. So würden sie nicht so schendlich anlauffen / vnd mit falscher bezichtigung ander leuth sich selbst so blos geben. ZVM EILFFTEN / Lestern sie widerumb auffs neuw daher / Das wir die ware gegenwart des waren wesentlichen Leibs Christi im Abendmal gentzlich verleugnen sollen A. a ij. iij. vnd hernach. Wir bitten aber den Christlichen Leser / das er solche von jhnẽ allegirte loca, in vnser schrifft nach lesen wölle / So wird er augenscheinlich befinden / das wir nirgend verleugnet / sondern allenthalben bestetiget haben / die WARE gegenwart des Leibs vnd Bluts Christi im Abendmahl / Deñ der HErr Christus so ferne er fleisch vnd blut hat / welches er für vns hat auffgeopffert / ist das recht obiectum fidei in legitimo vsu Coenae. Allein aber haben wir verworffen den modum praesentlae vel occultationis substantialis sub pane. Welches diese Theologen mit so weniger fuge nennen könnẽ eine ware gegenwart des waren wesentlichen Leibs Christi / so wenig sie den leib Christi für vns gegeben / zu einem Marcionitischem vnd Manicheischem Gespenst / oder geist machen können / der weder fleisch noch bein / vnd nicht eine einige eigenschafft eines waren wesentlichen Menschlichen leibs haben solle. ZVM ZWELFTEN / Beschuldigen sie vns / das wir die lehre / nicht von der wahren / sondern von der vnter dem Bapsthumb ertichten gegenwart des leibs vnd bluts Christi vnder der Hostien / der Menschlichen vernunfft zuschreiben / welche sie vormessentlich fürgeben / Das sie von Christo selbst herfürgebracht / vnd in den worten seines Testaments gegründet sey. Diß mögen sie außfechten mit Brentio / Dessen worth wir in vnser schrifft haben angezogẽ / vnd noch nicht vnrecht heissen

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/196>, abgerufen am 20.05.2024.