Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Fieri enim potest, vt honio integrum habeat Sacramentum, & peruersam fidem: Es ligt nicht daran / wann von der Vollkommenheit vnd Heiligkeit des gantzen Sacraments gefraget wird / was einer Glaube / oder was für ein Glauben er habe / der das Sacrament empfehet. Es ligt wol daran / so viel die Seligkeit oder Seligen Brauch anlanget: Aber so viel die Frag vom Sacrament selbst antrifft / ligt es gar nicht dran. Dann es kan wol geschehen / das einer das gantze Sacrament hab / vnd dannoch eines verkehrten Glaubens sey. Sie wöllen aber hie diesen Grund legen / auff das sie hernacher von der Niessung der Vnwirdigen desto leichter ein Schlicffloch finden mögen. Es wird jhnen aber weit fehlen / wie an seinem Ohrt ferrner soll dargethan werden. Von der Regel / daß die Zeichen der verzetchneten Dinge namen vberkommen. Newstatter Buch. pag. 45. Wolffins Von den Gründen Luthert. pag. 361. 362.Es dringet vnser Gegentheil auch hart auff die Regel / das in der Lehre von den Sacramenten die res coelestes & spirituales signorum terrenorum & corporalium, & vicißim signa rerum nominibus appellentur, Das ist / Das die Himmlische vnnd Geistliche Dinge der Zeichen Namen / vnd hinwider die Zeichen der verzeichneten Dinge Namen vberkommen / vnd wöllen daraus einen vnwidersprechlichen Grundt legen / nach welchem man wie der andern Sacramenten / also auch vnd allermeist die Wort der Einsätzung des Abendmals Christi verstehen solle. Nuhn mangelt dieser Regel am aller grösten vnnd fürnemsten / nemlich / das sie aus Gottes Wort also / vnnd wie sie dieselbige führen vnd brauchen / nicht kan noch mag erwiesen werden. Dann so viel das Sacrament der heiligen Tauff angehet / ists vnwidersprechlich wahr / das in den Worten von der Tauff keine solche Metonymta ist / wie solches auch ein Blinder an der Wand tappen oder greiffen köndt. Das sonst das Tauffwasser ein Zeichen sey / durch welches das Blut Christi vnd die krefftige Wirckung des Heiligen Geistes representiert werde / ist kein Zweiffel: Wo stehet aber in der schrifft / Oder wo lieset man / das der Name des Bluts Fieri enim potest, vt honio integrum habeat Sacramentum, & peruersam fidem: Es ligt nicht daran / wann von der Vollkommenheit vnd Heiligkeit des gantzen Sacraments gefraget wird / was einer Glaube / oder was fuͤr ein Glauben er habe / der das Sacrament empfehet. Es ligt wol daran / so viel die Seligkeit oder Seligen Brauch anlanget: Aber so viel die Frag vom Sacrament selbst antrifft / ligt es gar nicht dran. Dann es kan wol geschehen / das einer das gantze Sacrament hab / vnd dannoch eines verkehrten Glaubens sey. Sie woͤllen aber hie diesen Grund legen / auff das sie hernacher von der Niessung der Vnwirdigen desto leichter ein Schlicffloch finden moͤgen. Es wird jhnen aber weit fehlen / wie an seinem Ohrt ferrner soll dargethan werden. Von der Regel / daß die Zeichen der verzetchneten Dinge namen vberkommen. Newstatter Buch. pag. 45. Wolffins Von den Gruͤnden Luthert. pag. 361. 362.Es dringet vnser Gegentheil auch hart auff die Regel / das in der Lehre von den Sacramenten die res coelestes & spirituales signorum terrenorum & corporalium, & vicißim signa rerum nominibus appellentur, Das ist / Das die Himmlische vnnd Geistliche Dinge der Zeichen Namen / vñ hinwider die Zeichen der verzeichneten Dinge Namen vberkommen / vnd woͤllen daraus einen vnwidersprechlichen Grundt legen / nach welchem man wie der andern Sacramenten / also auch vnd allermeist die Wort der Einsaͤtzung des Abendmals Christi verstehen solle. Nuhn mangelt dieser Regel am aller groͤsten vnnd fuͤrnemsten / nemlich / das sie aus Gottes Wort also / vnnd wie sie dieselbige fuͤhren vnd brauchen / nicht kan noch mag erwiesen werden. Dann so viel das Sacrament der heiligen Tauff angehet / ists vnwidersprechlich wahr / das in den Worten von der Tauff keine solche Metonymta ist / wie solches auch ein Blinder an der Wand tappẽ oder greiffen koͤndt. Das sonst das Tauffwasser ein Zeichen sey / durch welches das Blut Christi vñ die krefftige Wirckung des Heiligen Geistes representiert werde / ist kein Zweiffel: Wo stehet aber in der schrifft / Oder wo lieset man / das der Name des Bluts <TEI> <text> <body> <div> <p><hi rendition="#i"><pb facs="#f0368"/> Fieri enim potest, vt honio integrum habeat Sacramentum, & peruersam fidem:</hi> Es ligt nicht daran / wann von der Vollkommenheit vnd Heiligkeit des gantzen Sacraments gefraget wird / was einer Glaube / oder was fuͤr ein Glauben er habe / der das Sacrament empfehet. Es ligt wol daran / so viel die Seligkeit oder Seligen Brauch anlanget: Aber so viel die Frag vom Sacrament selbst antrifft / ligt es gar nicht dran. Dann es kan wol geschehen / das einer das gantze Sacrament hab / vnd dannoch eines verkehrten Glaubens sey.</p> <p>Sie woͤllen aber hie diesen Grund legen / auff das sie hernacher von der Niessung der Vnwirdigen desto leichter ein Schlicffloch finden moͤgen. Es wird jhnen aber weit fehlen / wie an seinem Ohrt ferrner soll dargethan werden.</p> <note place="left">Von der Regel / daß die Zeichen der verzetchneten Dinge namen vberkommen. Newstatter Buch. pag. 45. Wolffins Von den Gruͤnden Luthert. pag. 361. 362.</note> <p>Es dringet vnser Gegentheil auch hart auff die Regel / das in der Lehre von den Sacramenten die <hi rendition="#i">res coelestes & spirituales signorum terrenorum & corporalium, & vicißim signa rerum nominibus appellentur</hi>, Das ist / Das die Himmlische vnnd Geistliche Dinge der Zeichen Namen / vñ hinwider die Zeichen der verzeichneten Dinge Namen vberkommen / vnd woͤllen daraus einen vnwidersprechlichen Grundt legen / nach welchem man wie der andern Sacramenten / also auch vnd allermeist die Wort der Einsaͤtzung des Abendmals Christi verstehen solle. Nuhn mangelt dieser Regel am aller groͤsten vnnd fuͤrnemsten / nemlich / das sie aus Gottes Wort also / vnnd wie sie dieselbige fuͤhren vnd brauchen / nicht kan noch mag erwiesen werden.</p> <p>Dann so viel das Sacrament der heiligen Tauff angehet / ists vnwidersprechlich wahr / das in den Worten von der Tauff keine solche <hi rendition="#i">Metonymta</hi> ist / wie solches auch ein Blinder an der Wand tappẽ oder greiffen koͤndt. Das sonst das Tauffwasser ein Zeichen sey / durch welches das Blut Christi vñ die krefftige Wirckung des Heiligen Geistes representiert werde / ist kein Zweiffel: Wo stehet aber in der schrifft / Oder wo lieset man / das der Name des Bluts </p> </div> </body> </text> </TEI> [0368]
Fieri enim potest, vt honio integrum habeat Sacramentum, & peruersam fidem: Es ligt nicht daran / wann von der Vollkommenheit vnd Heiligkeit des gantzen Sacraments gefraget wird / was einer Glaube / oder was fuͤr ein Glauben er habe / der das Sacrament empfehet. Es ligt wol daran / so viel die Seligkeit oder Seligen Brauch anlanget: Aber so viel die Frag vom Sacrament selbst antrifft / ligt es gar nicht dran. Dann es kan wol geschehen / das einer das gantze Sacrament hab / vnd dannoch eines verkehrten Glaubens sey.
Sie woͤllen aber hie diesen Grund legen / auff das sie hernacher von der Niessung der Vnwirdigen desto leichter ein Schlicffloch finden moͤgen. Es wird jhnen aber weit fehlen / wie an seinem Ohrt ferrner soll dargethan werden.
Es dringet vnser Gegentheil auch hart auff die Regel / das in der Lehre von den Sacramenten die res coelestes & spirituales signorum terrenorum & corporalium, & vicißim signa rerum nominibus appellentur, Das ist / Das die Himmlische vnnd Geistliche Dinge der Zeichen Namen / vñ hinwider die Zeichen der verzeichneten Dinge Namen vberkommen / vnd woͤllen daraus einen vnwidersprechlichen Grundt legen / nach welchem man wie der andern Sacramenten / also auch vnd allermeist die Wort der Einsaͤtzung des Abendmals Christi verstehen solle. Nuhn mangelt dieser Regel am aller groͤsten vnnd fuͤrnemsten / nemlich / das sie aus Gottes Wort also / vnnd wie sie dieselbige fuͤhren vnd brauchen / nicht kan noch mag erwiesen werden.
Dann so viel das Sacrament der heiligen Tauff angehet / ists vnwidersprechlich wahr / das in den Worten von der Tauff keine solche Metonymta ist / wie solches auch ein Blinder an der Wand tappẽ oder greiffen koͤndt. Das sonst das Tauffwasser ein Zeichen sey / durch welches das Blut Christi vñ die krefftige Wirckung des Heiligen Geistes representiert werde / ist kein Zweiffel: Wo stehet aber in der schrifft / Oder wo lieset man / das der Name des Bluts
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |