Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.quieret / also fehret vnser gegenteil herrausser / vnd beschweret das Buch mit solcher falschen aufflage: Vnd was kan oder soll man doch solchen Leuten glauben / die sich nicht schewen oder schemen / mit so greifflicher vnwarheit so viel Kirchen / vnd auch so viel Christliche Obrigkeiten öffentlichen zu beliegen vnd auszuruffen. Wie nun das Christliche Concordibuch solchen vnterscheidtVon den Simbolis der Kirchen wo für die zu achten sindt. in gemein ausdrücklich gesetzt / also hat es auch in specie vnd nominatim von den Symbolis der Kirchen: Apostolico, Nyceno, & Athanasiano, &c. sich erkleret / vnd wo für es dieselben achte / vnterschiedlich angezeiget / nemlich für runde bekendtnüssen des allgemeiuen Christlichen Glabens in der H. Schrifft starck vnd fest gegründet / welchen man derentwegen beyzupflichten schüldig / dieweil sie auß der H. Schrifft zusamen gezogen / vnd mit derselben durchaus vberein stimmen: Also doch / das die Heilige schrifft vber dieselbe noch die einige Regel vnd Richtschnur sey vnd bleibe: Sintemal gemeldte Symbola darumb vnd aus diser vrsach gelten / dieweil sie in der H. Schrifft fundieret / vnd daraus als schöne helle bechlein deriuirt vnd zusammen getragen.Wolfür die Augspurgische Confession von den vnsern gehalten werde. Vber das wird im Christlichen Concordibuch auch von der Augspurgischen Confession bericht gethan / wo für vnsere Kirchen dieselbige halten / nemlich / für ein Symbolum oder bekendtnüs der reinen Kirchen in Deutschlandt / so anno 30. Keiser Carolo / in fürgefallener Religions trennung / mit einhelligen Consenß vbergeben: In welchen die fürnemsten Stende des Reichs / vber die fürnemsten Artickel des Glaubens vnd Lehre / die sie in jhren Kirchen vnd Schulen wider das Bapsthumb / aus vnd nach H. Schrifft / predigen lassen / rechenschafft geben. Welches bekendtnüß sie aus dir H. Schrifft klaren zeugnüssen / vnd dann auch auß den vorigen Symbolis genommen / auch ferrner nicht wöllen noch begeren angenomen haben / dann so fern vnd weit es mit Gottes vnfehlbarem wort fein vber ein stimmet. Haben niemals von solcher bekendtnüß oder Symbolo weder geschrieben noch ge - quieret / also fehret vnser gegenteil herrausser / vnd beschweret das Buch mit solcher falschen aufflage: Vnd was kan oder soll man doch solchen Leuten glauben / die sich nicht schewen oder schemen / mit so greifflicher vnwarheit so viel Kirchen / vnd auch so viel Christliche Obrigkeiten oͤffentlichen zu beliegen vnd auszuruffen. Wie nun das Christliche Concordibuch solchen vnterscheidtVon den Simbolis der Kirchen wo fuͤr die zu achten sindt. in gemein ausdruͤcklich gesetzt / also hat es auch in specie vnd nominatim von den Symbolis der Kirchen: Apostolico, Nyceno, & Athanasiano, &c. sich erkleret / vnd wo fuͤr es dieselben achte / vnterschiedlich angezeiget / nemlich fuͤr runde bekendtnuͤssen des allgemeiuen Christlichen Glabens in der H. Schrifft starck vnd fest gegruͤndet / welchen man derentwegen beyzupflichten schuͤldig / dieweil sie auß der H. Schrifft zusamen gezogen / vnd mit derselben durchaus vberein stimmen: Also doch / das die Heilige schrifft vber dieselbe noch die einige Regel vnd Richtschnur sey vnd bleibe: Sintemal gemeldte Symbola darumb vnd aus diser vrsach gelten / dieweil sie in der H. Schrifft fundieret / vnd daraus als schoͤne helle bechlein deriuirt vnd zusammen getragen.Wolfuͤr die Augspurgische Confession von den vnsern gehalten werde. Vber das wird im Christlichen Concordibuch auch von der Augspurgischen Confession bericht gethan / wo fuͤr vnsere Kirchen dieselbige halten / nemlich / fuͤr ein Symbolum oder bekendtnuͤs der reinen Kirchen in Deutschlandt / so anno 30. Keiser Carolo / in fuͤrgefallener Religions trennung / mit einhelligen Consenß vbergeben: In welchen die fuͤrnemsten Stende des Reichs / vber die fuͤrnemsten Artickel des Glaubens vnd Lehre / die sie in jhren Kirchen vnd Schulen wider das Bapsthumb / aus vnd nach H. Schrifft / predigen lassen / rechenschafft geben. Welches bekendtnuͤß sie aus dir H. Schrifft klaren zeugnuͤssen / vnd dann auch auß den vorigen Symbolis genommen / auch ferrner nicht woͤllen noch begeren angenomen haben / dann so fern vnd weit es mit Gottes vnfehlbarem wort fein vber ein stimmet. Haben niemals von solcher bekendtnuͤß oder Symbolo weder geschrieben noch ge - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0507" n="244"/> quieret / also fehret vnser gegenteil herrausser / vnd beschweret das Buch mit solcher falschen aufflage: Vnd was kan oder soll man doch solchen Leuten glauben / die sich nicht schewen oder schemen / mit so greifflicher vnwarheit so viel Kirchen / vnd auch so viel Christliche Obrigkeiten oͤffentlichen zu beliegen vnd auszuruffen.</p> <p>Wie nun das Christliche Concordibuch solchen vnterscheidt<note place="right">Von den Simbolis der Kirchen wo fuͤr die zu achten sindt.</note> in gemein ausdruͤcklich gesetzt / also hat es auch in specie vnd nominatim von den Symbolis der Kirchen: Apostolico, Nyceno, & Athanasiano, &c. sich erkleret / vnd wo fuͤr es dieselben achte / vnterschiedlich angezeiget / nemlich fuͤr runde bekendtnuͤssen des allgemeiuen Christlichen Glabens in der H. Schrifft starck vnd fest gegruͤndet / welchen man derentwegen beyzupflichten schuͤldig / dieweil sie auß der H. Schrifft zusamen gezogen / vnd mit derselben durchaus vberein stimmen: Also doch / das die Heilige schrifft vber dieselbe noch die einige Regel vnd Richtschnur sey vnd bleibe: Sintemal gemeldte Symbola darumb vnd aus diser vrsach gelten / dieweil sie in der H. Schrifft fundieret / vnd daraus als schoͤne helle bechlein deriuirt vnd zusammen getragen.<note place="right">Wolfuͤr die Augspurgische Confession von den vnsern gehalten werde.</note></p> <p>Vber das wird im Christlichen Concordibuch auch von der Augspurgischen Confession bericht gethan / wo fuͤr vnsere Kirchen dieselbige halten / nemlich / fuͤr ein Symbolum oder bekendtnuͤs der reinen Kirchen in Deutschlandt / so anno 30. Keiser Carolo / in fuͤrgefallener Religions trennung / mit einhelligen Consenß vbergeben: In welchen die fuͤrnemsten Stende des Reichs / vber die fuͤrnemsten Artickel des Glaubens vnd Lehre / die sie in jhren Kirchen vnd Schulen wider das Bapsthumb / aus vnd nach H. Schrifft / predigen lassen / rechenschafft geben. Welches bekendtnuͤß sie aus dir H. Schrifft klaren zeugnuͤssen / vnd dann auch auß den vorigen Symbolis genommen / auch ferrner nicht woͤllen noch begeren angenomen haben / dann so fern vnd weit es mit Gottes vnfehlbarem wort fein vber ein stimmet. Haben niemals von solcher bekendtnuͤß oder Symbolo weder geschrieben noch ge - </p> </div> </body> </text> </TEI> [244/0507]
quieret / also fehret vnser gegenteil herrausser / vnd beschweret das Buch mit solcher falschen aufflage: Vnd was kan oder soll man doch solchen Leuten glauben / die sich nicht schewen oder schemen / mit so greifflicher vnwarheit so viel Kirchen / vnd auch so viel Christliche Obrigkeiten oͤffentlichen zu beliegen vnd auszuruffen.
Wie nun das Christliche Concordibuch solchen vnterscheidt in gemein ausdruͤcklich gesetzt / also hat es auch in specie vnd nominatim von den Symbolis der Kirchen: Apostolico, Nyceno, & Athanasiano, &c. sich erkleret / vnd wo fuͤr es dieselben achte / vnterschiedlich angezeiget / nemlich fuͤr runde bekendtnuͤssen des allgemeiuen Christlichen Glabens in der H. Schrifft starck vnd fest gegruͤndet / welchen man derentwegen beyzupflichten schuͤldig / dieweil sie auß der H. Schrifft zusamen gezogen / vnd mit derselben durchaus vberein stimmen: Also doch / das die Heilige schrifft vber dieselbe noch die einige Regel vnd Richtschnur sey vnd bleibe: Sintemal gemeldte Symbola darumb vnd aus diser vrsach gelten / dieweil sie in der H. Schrifft fundieret / vnd daraus als schoͤne helle bechlein deriuirt vnd zusammen getragen.
Von den Simbolis der Kirchen wo fuͤr die zu achten sindt.
Wolfuͤr die Augspurgische Confession von den vnsern gehalten werde. Vber das wird im Christlichen Concordibuch auch von der Augspurgischen Confession bericht gethan / wo fuͤr vnsere Kirchen dieselbige halten / nemlich / fuͤr ein Symbolum oder bekendtnuͤs der reinen Kirchen in Deutschlandt / so anno 30. Keiser Carolo / in fuͤrgefallener Religions trennung / mit einhelligen Consenß vbergeben: In welchen die fuͤrnemsten Stende des Reichs / vber die fuͤrnemsten Artickel des Glaubens vnd Lehre / die sie in jhren Kirchen vnd Schulen wider das Bapsthumb / aus vnd nach H. Schrifft / predigen lassen / rechenschafft geben. Welches bekendtnuͤß sie aus dir H. Schrifft klaren zeugnuͤssen / vnd dann auch auß den vorigen Symbolis genommen / auch ferrner nicht woͤllen noch begeren angenomen haben / dann so fern vnd weit es mit Gottes vnfehlbarem wort fein vber ein stimmet. Haben niemals von solcher bekendtnuͤß oder Symbolo weder geschrieben noch ge -
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