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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Newstedter Buch pag. 223. 233. Dz D. Luter anno / etc. 36 in der Concordia mit Bucero nit Zwinglisch sey worden. Wolffius von den gründen Luteri. pag. 208.

Da geben sie abermal (jrem alten brauch nach) mit vnuersehembtem Munde für / das Lutherus der Schweitzerischen Kirchen Confessionem de Coena, welche Bucerus vnd Capito mit sich bracht / billichet. Allein weil er an jrer meynung vnd ernst gezweiffelt / habe er begert / das sie möchte in gewisse Articulos verfast werden. Welches sie gewilliget / vnd Philippum erbeten / das er dieselben concipiern wolte / wie dann auch geschehen / etc.

Weil aber an dieser sachen gar hoch vnd viel gelegen / müssen wir etwas weitleufftiger dauon bericht thun. In gemein bringet vnser Gegentheil für / das der 10. Artickel der Augspurgischen Confession / durch diese Formulam concordiae sey corrigirt worden / vnd das Luterus in dieser Concordia alle seine Streitschrifften vom Abendmal habe fallen lassen / vnd sey zu den Zwinglischen getredten.

Es ist aber dieses jr fürgeben so gewißlich falsch / das es nicht langes widerlegens bedarff: Sintemal in Formula concordiae-Anno etc. 36. diese klare wort stehen: Fatentur se idem sentire & docere in omnibus articulis, quod in Confessione & Apologia principum Euangelicorum est expositum. Sie bekennen / das sie cynerley halten vnd lehren / in allen Artickeln / wie dasselbig in der Augspurgischen Confession vnd Apologia / der Euangelischen Fürsten erkleret ist.

Nun ist aber dazumal die Augspurgische Confession in decimo articulo de Coena noch nicht mutirt gewest / Wie solte dann die Concordi darauff geschlossen sein? das der Articulus corrigiert / vnd das Lutherus darauff seine lehr vom Abendtmal / wie sie in der Augspurgischen Confession vnd Apologia erzelet / vnd wie er sie in seinen Streitschrifften für der zeit gefürt / wolt fallen lassen / vnd Zwinglisch werden.

Warumb solten auch Bucerus vnd Capito die Augspurgische Confession vnterschrieben haben / wann sie dafür gehalten / das sie im 10. Articulo müste corrigiert oder geendert werden.

Newstedter Buch pag. 223. 233. Dz D. Luter anno / etc. 36 in der Concordia mit Bucero nit Zwinglisch sey worden. Wolffius von den gruͤnden Luteri. pag. 208.

Da geben sie abermal (jrem alten brauch nach) mit vnuersehembtem Munde fuͤr / das Lutherus der Schweitzerischen Kirchen Confessionem de Coena, welche Bucerus vnd Capito mit sich bracht / billichet. Allein weil er an jrer meynung vnd ernst gezweiffelt / habe er begert / das sie moͤchte in gewisse Articulos verfast werden. Welches sie gewilliget / vnd Philippum erbeten / das er dieselben concipiern wolte / wie dann auch geschehen / etc.

Weil aber an dieser sachen gar hoch vnd viel gelegen / muͤssen wir etwas weitleufftiger dauon bericht thun. In gemein bringet vnser Gegentheil fuͤr / das der 10. Artickel der Augspurgischen Confession / durch diese Formulam concordiae sey corrigirt worden / vnd das Luterus in dieser Concordia alle seine Streitschrifften vom Abendmal habe fallen lassen / vnd sey zu den Zwinglischen getredten.

Es ist aber dieses jr fuͤrgeben so gewißlich falsch / das es nicht langes widerlegens bedarff: Sintemal in Formula concordiae-Anno etc. 36. diese klare wort stehen: Fatentur se idem sentire & docere in omnibus articulis, quod in Confessione & Apologia principum Euangelicorum est expositum. Sie bekennen / das sie cynerley halten vnd lehren / in allen Artickeln / wie dasselbig in der Augspurgischen Confession vnd Apologia / der Euangelischen Fuͤrsten erkleret ist.

Nun ist aber dazumal die Augspurgische Confession in decimo articulo de Coena noch nicht mutirt gewest / Wie solte dann die Concordi darauff geschlossen sein? das der Articulus corrigiert / vnd das Lutherus darauff seine lehr vom Abendtmal / wie sie in der Augspurgischen Confession vnd Apologia erzelet / vnd wie er sie in seinen Streitschrifften fuͤr der zeit gefuͤrt / wolt fallen lassen / vnd Zwinglisch werden.

Warumb solten auch Bucerus vnd Capito die Augspurgische Confession vnterschrieben haben / wann sie dafuͤr gehalten / das sie im 10. Articulo muͤste corrigiert oder geendert werden.

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[0584] Da geben sie abermal (jrem alten brauch nach) mit vnuersehembtem Munde fuͤr / das Lutherus der Schweitzerischen Kirchen Confessionem de Coena, welche Bucerus vnd Capito mit sich bracht / billichet. Allein weil er an jrer meynung vnd ernst gezweiffelt / habe er begert / das sie moͤchte in gewisse Articulos verfast werden. Welches sie gewilliget / vnd Philippum erbeten / das er dieselben concipiern wolte / wie dann auch geschehen / etc. Weil aber an dieser sachen gar hoch vnd viel gelegen / muͤssen wir etwas weitleufftiger dauon bericht thun. In gemein bringet vnser Gegentheil fuͤr / das der 10. Artickel der Augspurgischen Confession / durch diese Formulam concordiae sey corrigirt worden / vnd das Luterus in dieser Concordia alle seine Streitschrifften vom Abendmal habe fallen lassen / vnd sey zu den Zwinglischen getredten. Es ist aber dieses jr fuͤrgeben so gewißlich falsch / das es nicht langes widerlegens bedarff: Sintemal in Formula concordiae-Anno etc. 36. diese klare wort stehen: Fatentur se idem sentire & docere in omnibus articulis, quod in Confessione & Apologia principum Euangelicorum est expositum. Sie bekennen / das sie cynerley halten vnd lehren / in allen Artickeln / wie dasselbig in der Augspurgischen Confession vnd Apologia / der Euangelischen Fuͤrsten erkleret ist. Nun ist aber dazumal die Augspurgische Confession in decimo articulo de Coena noch nicht mutirt gewest / Wie solte dann die Concordi darauff geschlossen sein? das der Articulus corrigiert / vnd das Lutherus darauff seine lehr vom Abendtmal / wie sie in der Augspurgischen Confession vnd Apologia erzelet / vnd wie er sie in seinen Streitschrifften fuͤr der zeit gefuͤrt / wolt fallen lassen / vnd Zwinglisch werden. Warumb solten auch Bucerus vnd Capito die Augspurgische Confession vnterschrieben haben / wann sie dafuͤr gehalten / das sie im 10. Articulo muͤste corrigiert oder geendert werden.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/584>, abgerufen am 22.11.2024.