Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Lehre de sacra Coena ebener massen widerholet ist / als sie vnser Kirchen noch auff diese stunde füren / vnd in libro Concordiae erzehlet wirdt / so ists leichtlich zu finden / welches der rechte verstand sey / der im vorigen 36. Jare auffgerichteten Concordien / vnd was für eine lehre zur selben zeit verglichen / behalten vnd vnterschrieben worden. Zum 6. bezeugen abermals die wort gedachter Concordien selbst: Das die sache zu der zeit nicht gentzlich oder gar beygelegt (wie vnser Gegenteil aber felschlich fürgibt) sondern nur ein Anfang gemacht ist / dann jeder theil hat es auff weiter nachdencken ad referendum angenommen: Dann so lauten die wort in der Concordia: Dieweil vnser so wenig sindt / vnd die Sachen auch an die andere Prediger vnd Obrigkeit beyderseits gelangen muß: Können wir die Concordia noch nicht beschlissen / zuuor vnd ehe wirs an die andere gelangen lassen. Zum 7. stehen dafür Augen die vielfeltigen Tractationes so Bucerus mit den Schweitzerischen Kirchen darüber gehalten / in welchen nach langer handlung Bucerus nicht mehr ausgerichtet / als das er von der Zürichern etlichen schimpfflich abgewiesen. Wie er dann darüber selbst zum hefftigsten in seiner Epistola ad Comandrum sich beklaget. Zum 8. steht auch das zeugnüs Lauateri Tigurini: welcher in seiner Historia sacramentaria de Coena Domini pag. 28. mit ausdrücklichen worten bekennet / das der Raht zu Zürich jhren Kirchendienern / in gegenwart der Baßler / geantwortet: das die stück in der Concordien dunckel weren / vnd zweiffelhafftig / derowegen wöllen sie diselben nicht annemen noch vnterschreiben / vnd pag. 29. Zu Bern ist ein gemeiner Synodus gehalten worden den 19. Octob. in welchen dreyhundert / weniger vier / Pfarherrn gewest / wiewol nun die Schweitzer dafür hielten / das Buceri erklerung jhrer bekendnüs gar nicht zu wieder were / wolten sie doch nicht vnterschreiben. Lehre de sacra Coena ebener massen widerholet ist / als sie vnser Kirchen noch auff diese stunde fuͤren / vnd in libro Concordiae erzehlet wirdt / so ists leichtlich zu finden / welches der rechte verstand sey / der im vorigen 36. Jare auffgerichteten Concordien / vnd was fuͤr eine lehre zur selben zeit verglichen / behalten vnd vnterschrieben worden. Zum 6. bezeugen abermals die wort gedachter Concordien selbst: Das die sache zu der zeit nicht gentzlich oder gar beygelegt (wie vnser Gegenteil aber felschlich fuͤrgibt) sondern nur ein Anfang gemacht ist / dann jeder theil hat es auff weiter nachdencken ad referendum angenommen: Dann so lauten die wort in der Concordia: Dieweil vnser so wenig sindt / vnd die Sachen auch an die andere Prediger vnd Obrigkeit beyderseits gelangen muß: Koͤnnen wir die Concordia noch nicht beschlissen / zuuor vnd ehe wirs an die andere gelangen lassen. Zum 7. stehen dafuͤr Augen die vielfeltigen Tractationes so Bucerus mit den Schweitzerischen Kirchen daruͤber gehalten / in welchen nach langer handlung Bucerus nicht mehr ausgerichtet / als das er von der Zuͤrichern etlichen schimpfflich abgewiesen. Wie er dann daruͤber selbst zum hefftigsten in seiner Epistola ad Comandrum sich beklaget. Zum 8. steht auch das zeugnuͤs Lauateri Tigurini: welcher in seiner Historia sacramentaria de Coena Domini pag. 28. mit ausdruͤcklichen worten bekennet / das der Raht zu Zuͤrich jhren Kirchendienern / in gegenwart der Baßler / geantwortet: das die stuͤck in der Concordien dunckel weren / vnd zweiffelhafftig / derowegen woͤllen sie diselben nicht annemen noch vnterschreiben / vnd pag. 29. Zu Bern ist ein gemeiner Synodus gehalten worden den 19. Octob. in welchen dreyhundert / weniger vier / Pfarherrn gewest / wiewol nun die Schweitzer dafuͤr hielten / das Buceri erklerung jhrer bekendnuͤs gar nicht zu wieder were / wolten sie doch nicht vnterschreiben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0586"/> Lehre de sacra Coena ebener massen widerholet ist / als sie vnser Kirchen noch auff diese stunde fuͤren / vnd in libro Concordiae erzehlet wirdt / so ists leichtlich zu finden / welches der rechte verstand sey / der im vorigen 36. Jare auffgerichteten Concordien / vnd was fuͤr eine lehre zur selben zeit verglichen / behalten vnd vnterschrieben worden.</p> <p>Zum 6. bezeugen abermals die wort gedachter Concordien selbst: Das die sache zu der zeit nicht gentzlich oder gar beygelegt (wie vnser Gegenteil aber felschlich fuͤrgibt) sondern nur ein Anfang gemacht ist / dann jeder theil hat es auff weiter nachdencken ad referendum angenommen: Dann so lauten die wort in der Concordia: Dieweil vnser so wenig sindt / vnd die Sachen auch an die andere Prediger vnd Obrigkeit beyderseits gelangen muß: Koͤnnen wir die Concordia noch nicht beschlissen / zuuor vnd ehe wirs an die andere gelangen lassen.</p> <p>Zum 7. stehen dafuͤr Augen die vielfeltigen Tractationes so Bucerus mit den Schweitzerischen Kirchen daruͤber gehalten / in welchen nach langer handlung Bucerus nicht mehr ausgerichtet / als das er von der Zuͤrichern etlichen schimpfflich abgewiesen. Wie er dann daruͤber selbst zum hefftigsten in seiner Epistola ad Comandrum sich beklaget.</p> <p>Zum 8. steht auch das zeugnuͤs Lauateri Tigurini: welcher in seiner Historia sacramentaria de Coena Domini pag. 28. mit ausdruͤcklichen worten bekennet / das der Raht zu Zuͤrich jhren Kirchendienern / in gegenwart der Baßler / geantwortet: das die stuͤck in der Concordien dunckel weren / vnd zweiffelhafftig / derowegen woͤllen sie diselben nicht annemen noch vnterschreiben / vnd pag. 29. Zu Bern ist ein gemeiner Synodus gehalten worden den 19. Octob. in welchen dreyhundert / weniger vier / Pfarherrn gewest / wiewol nun die Schweitzer dafuͤr hielten / das Buceri erklerung jhrer bekendnuͤs gar nicht zu wieder were / wolten sie doch nicht vnterschreiben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0586]
Lehre de sacra Coena ebener massen widerholet ist / als sie vnser Kirchen noch auff diese stunde fuͤren / vnd in libro Concordiae erzehlet wirdt / so ists leichtlich zu finden / welches der rechte verstand sey / der im vorigen 36. Jare auffgerichteten Concordien / vnd was fuͤr eine lehre zur selben zeit verglichen / behalten vnd vnterschrieben worden.
Zum 6. bezeugen abermals die wort gedachter Concordien selbst: Das die sache zu der zeit nicht gentzlich oder gar beygelegt (wie vnser Gegenteil aber felschlich fuͤrgibt) sondern nur ein Anfang gemacht ist / dann jeder theil hat es auff weiter nachdencken ad referendum angenommen: Dann so lauten die wort in der Concordia: Dieweil vnser so wenig sindt / vnd die Sachen auch an die andere Prediger vnd Obrigkeit beyderseits gelangen muß: Koͤnnen wir die Concordia noch nicht beschlissen / zuuor vnd ehe wirs an die andere gelangen lassen.
Zum 7. stehen dafuͤr Augen die vielfeltigen Tractationes so Bucerus mit den Schweitzerischen Kirchen daruͤber gehalten / in welchen nach langer handlung Bucerus nicht mehr ausgerichtet / als das er von der Zuͤrichern etlichen schimpfflich abgewiesen. Wie er dann daruͤber selbst zum hefftigsten in seiner Epistola ad Comandrum sich beklaget.
Zum 8. steht auch das zeugnuͤs Lauateri Tigurini: welcher in seiner Historia sacramentaria de Coena Domini pag. 28. mit ausdruͤcklichen worten bekennet / das der Raht zu Zuͤrich jhren Kirchendienern / in gegenwart der Baßler / geantwortet: das die stuͤck in der Concordien dunckel weren / vnd zweiffelhafftig / derowegen woͤllen sie diselben nicht annemen noch vnterschreiben / vnd pag. 29. Zu Bern ist ein gemeiner Synodus gehalten worden den 19. Octob. in welchen dreyhundert / weniger vier / Pfarherrn gewest / wiewol nun die Schweitzer dafuͤr hielten / das Buceri erklerung jhrer bekendnuͤs gar nicht zu wieder were / wolten sie doch nicht vnterschreiben.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/586>, abgerufen am 27.07.2024. |