Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.er auch eben dises Artickels halben alle Theologen vnd Kirchendiener zu Wittenberg zu sich gefordert / vnd wissentlich vnd mit frewdigkeit bezeuget / vnd bekandt / das er von der einfallt der klaren Wort Jesu Christi im Abendtmal nicht ein Haar breit weichen köndte: sondern biß an sein ende dabey bestendig ausdawren wolte / mit ernster Geistreicher Protestation / so jemandt jhme im Rücken andere vnd gefehrlicht vereinigung eyngehen / schliessen vnd auffrichten / oder mit der zeit etwas anders von jhme dichten vnd außgeben würde / das er daran keine schuldt noch theil haben wolte / etc. Das aber vnser Gegentheil einbildet / die Schweitzer haben der Declaration Buceri beygepflichtet / vnd damit kein Mißverstand zwischen jnen vnd Luthero vberbliede / Anno / etc. 37. gegen Schmalcalden geschickt / vnd sich dauon ordentlich erkleret / welche erklerung auch Lutherus damals / als Gottes Wort gemes / angenomen / sich auff Buceri vnd Capitonis Declaration beruffen vnd geschworen / er wölle solche einigkeit hinfürter von Hertzen halten / habe auch seine Seele gleich als zum vnterpfand gesetzt. Dieses fürgeben kan keines Wegs mit Warheit bestehen / dann erstlich / ob wol Bucerus zu Schmalcalden / anno etc. 37. ge west / jedoch befindet sich im geringsten nicht / das solche erklerung von der Schweitzer wegen damals solte geschehen sein / wie vnser gegenteil fürgibt / kan auch aus der Epistel Lutheri anno etc. 38. an die Schweitzer geschrieben / mit keinem Buchstaben solcher gestalt / wie es von jnen fürbracht / erwiesen werden. Des beruffen wir vns auff Lutheri Cpistel selbst / wie in der waren Historia der Augspurgischen Confession erzelet wirdt. Wann es auch wahr were / das sich Lutherus gegen Bucero anno etc. 37. also erkieret / was hette er dann seine vorige Lere in Schmalkaldischen Artickeln dürffen repetieren? Vnd da sie sich solcher gestalt gegen einander erkleret / vnd endtlich vergliechen / er auch eben dises Artickels halben alle Theologen vnd Kirchendiener zu Wittenberg zu sich gefordert / vnd wissentlich vnd mit frewdigkeit bezeuget / vnd bekandt / das er von der einfallt der klaren Wort Jesu Christi im Abendtmal nicht ein Haar breit weichen koͤndte: sondern biß an sein ende dabey bestendig ausdawren wolte / mit ernster Geistreicher Protestation / so jemandt jhme im Ruͤcken andere vnd gefehrlicht vereinigung eyngehen / schliessen vnd auffrichten / oder mit der zeit etwas anders von jhme dichten vnd außgeben wuͤrde / das er daran keine schuldt noch theil haben wolte / etc. Das aber vnser Gegentheil einbildet / die Schweitzer haben der Declaration Buceri beygepflichtet / vnd damit kein Mißverstand zwischen jnen vnd Luthero vberbliede / Anno / etc. 37. gegen Schmalcalden geschickt / vnd sich dauon ordentlich erkleret / welche erklerung auch Lutherus damals / als Gottes Wort gemes / angenomen / sich auff Buceri vnd Capitonis Declaration beruffen vnd geschworen / er woͤlle solche einigkeit hinfuͤrter von Hertzen halten / habe auch seine Seele gleich als zum vnterpfand gesetzt. Dieses fuͤrgeben kan keines Wegs mit Warheit bestehen / dann erstlich / ob wol Bucerus zu Schmalcalden / anno etc. 37. ge west / jedoch befindet sich im geringsten nicht / das solche erklerung von der Schweitzer wegen damals solte geschehen sein / wie vnser gegenteil fuͤrgibt / kan auch aus der Epistel Lutheri anno etc. 38. an die Schweitzer geschrieben / mit keinem Buchstaben solcher gestalt / wie es von jnen fuͤrbracht / erwiesen werden. Des beruffen wir vns auff Lutheri Cpistel selbst / wie in der waren Historia der Augspurgischen Confession erzelet wirdt. Wann es auch wahr were / das sich Lutherus gegen Bucero anno etc. 37. also erkieret / was hette er dann seine vorige Lere in Schmalkaldischen Artickeln duͤrffen repetieren? 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Des beruffen wir vns auff Lutheri Cpistel selbst / wie in der waren Historia der Augspurgischen Confession erzelet wirdt.</p> <p>Wann es auch wahr were / das sich Lutherus gegen Bucero anno etc. 37. also erkieret / was hette er dann seine vorige Lere in Schmalkaldischen Artickeln duͤrffen repetieren? Vnd da sie sich solcher gestalt gegen einander erkleret / vnd endtlich vergliechen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [285/0589]
er auch eben dises Artickels halben alle Theologen vnd Kirchendiener zu Wittenberg zu sich gefordert / vnd wissentlich vnd mit frewdigkeit bezeuget / vnd bekandt / das er von der einfallt der klaren Wort Jesu Christi im Abendtmal nicht ein Haar breit weichen koͤndte: sondern biß an sein ende dabey bestendig ausdawren wolte / mit ernster Geistreicher Protestation / so jemandt jhme im Ruͤcken andere vnd gefehrlicht vereinigung eyngehen / schliessen vnd auffrichten / oder mit der zeit etwas anders von jhme dichten vnd außgeben wuͤrde / das er daran keine schuldt noch theil haben wolte / etc.
Das aber vnser Gegentheil einbildet / die Schweitzer haben der Declaration Buceri beygepflichtet / vnd damit kein Mißverstand zwischen jnen vnd Luthero vberbliede / Anno / etc. 37. gegen Schmalcalden geschickt / vnd sich dauon ordentlich erkleret / welche erklerung auch Lutherus damals / als Gottes Wort gemes / angenomen / sich auff Buceri vnd Capitonis Declaration beruffen vnd geschworen / er woͤlle solche einigkeit hinfuͤrter von Hertzen halten / habe auch seine Seele gleich als zum vnterpfand gesetzt.
Dieses fuͤrgeben kan keines Wegs mit Warheit bestehen / dann erstlich / ob wol Bucerus zu Schmalcalden / anno etc. 37. ge west / jedoch befindet sich im geringsten nicht / das solche erklerung von der Schweitzer wegen damals solte geschehen sein / wie vnser gegenteil fuͤrgibt / kan auch aus der Epistel Lutheri anno etc. 38. an die Schweitzer geschrieben / mit keinem Buchstaben solcher gestalt / wie es von jnen fuͤrbracht / erwiesen werden. Des beruffen wir vns auff Lutheri Cpistel selbst / wie in der waren Historia der Augspurgischen Confession erzelet wirdt.
Wann es auch wahr were / das sich Lutherus gegen Bucero anno etc. 37. also erkieret / was hette er dann seine vorige Lere in Schmalkaldischen Artickeln duͤrffen repetieren? Vnd da sie sich solcher gestalt gegen einander erkleret / vnd endtlich vergliechen /
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