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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Glauben gesetzt / als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen Busse vnd Vergebung der Sünden. Da es nur von einen oder vom ersten stücke der Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt.

Wo ferrn nun das Wörtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt / in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stück / Rew vnd Glaube an Christum / gehören / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es da generaliter / für die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stück / Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet.

Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das wörtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch welche die rewe / erkentnis der Sünden / vnd schrecken für Gottes gericht vnd zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu. Dann die rewe oder erkendtnüs der Sünden zu wircken / eygentlich zu reden / des gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden / mann wölle dann muttwillig die sprüche der schrifft / welche vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.

Glauben gesetzt / als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen Busse vnd Vergebung der Suͤnden. Da es nur von einen oder vom ersten stuͤcke der Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt.

Wo ferrn nun das Woͤrtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt / in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stuͤck / Rew vnd Glaube an Christum / gehoͤren / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es da generaliter / fuͤr die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stuͤck / Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet.

Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das woͤrtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch welche die rewe / erkentnis der Suͤnden / vnd schrecken fuͤr Gottes gericht vnd zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu. Dann die rewe oder erkendtnuͤs der Suͤnden zu wircken / eygentlich zu reden / des gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden / mann woͤlle dañ muttwillig die spruͤche der schrifft / welche vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.

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[306/0631] Glauben gesetzt / als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen Busse vnd Vergebung der Suͤnden. Da es nur von einen oder vom ersten stuͤcke der Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt. Wo ferrn nun das Woͤrtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt / in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stuͤck / Rew vnd Glaube an Christum / gehoͤren / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es da generaliter / fuͤr die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stuͤck / Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet. Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das woͤrtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch welche die rewe / erkentnis der Suͤnden / vnd schrecken fuͤr Gottes gericht vnd zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu. Dann die rewe oder erkendtnuͤs der Suͤnden zu wircken / eygentlich zu reden / des gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden / mann woͤlle dañ muttwillig die spruͤche der schrifft / welche vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/631>, abgerufen am 16.06.2024.