auf einander beziehen lassen, und dass man dabei in
jedem der beiden Fälle noch drei reelle Constanten zur willkürlichen
Verfügung hat. Wir können die letzteren insbesondere
dazu benutzen, um einen beliebigen inneren Punct
der einen Fläche einem entsprechend gelegenen Puncte
der anderen Fläche zuzuweisen und überdiess einen beliebigen
Randpunct der einen Fläche einem beliebigen Randpuncte
der anderen. Diese Bestimmungsweise entspricht dem
bekannten Satze, den Riemann betreffs der conformen Abbildung
einer einfach berandeten, einfach zusammenhängenden,
ebenen Fläche auf die Fläche eines Kreises gegeben und in
Nro. 21 seiner Dissertation als Beispiel für die Anwendung seiner
Theorie auf Probleme der conformen Abbildung ausführlich
erläutert hat.
2) Wir betrachten ferner Doppelflächen (ohne Randcurven).
Aus §§. 21, 22 folgt sofort, dass zwei solche Flächen
allemal conform auf einander bezogen werden können, und
man dabei, den Schlussformeln des §. 21 entsprechend, noch
drei reelle Constanten zu beliebiger Verfügung hat.
3) Die verschiedenen hier in Betracht kommenden Fälle,
welche eine Gesammtfläche ergeben, betrachten wir gemeinsam.
Es gehören dahin zunächst die zweifach berandeten,
zweifach zusammenhängenden Flächen, also Flächen, die wir
uns im einfachsten Falle als geschlossene Bänder vorstellen
dürfen. Es gehören dahin ferner die bekannten Doppelflächen
mit nur einer Randcurve, die man erhält, wenn man die beiden
schmalen Seiten eines rechteckigen Papierstreifens zusammenbiegt,
nachdem man den Streifen um 180 Grad tordirt hat.
Es gehören endlich dahin gewisse unberandete Doppelflächen.
Man kann sich von denselben ein Bild machen, indem man
etwa ein Stück eines Kautschukschlauches umstülpt und nun
so sich selbst durchdringen lässt, dass bei Zusammenbiegung
der Enden die Aussenseite mit der Innenseite zusammenkommt.
Bezüglich aller dieser Flächen besagen die früheren
Sätze, dass die Abbildbarkeit der einzelnen Fläche auf eine
zweite derselben Art das Bestehen einer aber nur einer Gleichung
zwischen den reellen Constanten der Flächen voraussetzt,
dass aber die Abbildung, wenn überhaupt, in unendlich
vielen Weisen geschehen kann, indem man ein doppeltes Vorzeichen
und eine reelle Constante zu beliebiger Verfügung hat.
auf einander beziehen lassen, und dass man dabei in
jedem der beiden Fälle noch drei reelle Constanten zur willkürlichen
Verfügung hat. Wir können die letzteren insbesondere
dazu benutzen, um einen beliebigen inneren Punct
der einen Fläche einem entsprechend gelegenen Puncte
der anderen Fläche zuzuweisen und überdiess einen beliebigen
Randpunct der einen Fläche einem beliebigen Randpuncte
der anderen. Diese Bestimmungsweise entspricht dem
bekannten Satze, den Riemann betreffs der conformen Abbildung
einer einfach berandeten, einfach zusammenhängenden,
ebenen Fläche auf die Fläche eines Kreises gegeben und in
Nro. 21 seiner Dissertation als Beispiel für die Anwendung seiner
Theorie auf Probleme der conformen Abbildung ausführlich
erläutert hat.
2) Wir betrachten ferner Doppelflächen (ohne Randcurven).
Aus §§. 21, 22 folgt sofort, dass zwei solche Flächen
allemal conform auf einander bezogen werden können, und
man dabei, den Schlussformeln des §. 21 entsprechend, noch
drei reelle Constanten zu beliebiger Verfügung hat.
3) Die verschiedenen hier in Betracht kommenden Fälle,
welche eine Gesammtfläche ergeben, betrachten wir gemeinsam.
Es gehören dahin zunächst die zweifach berandeten,
zweifach zusammenhängenden Flächen, also Flächen, die wir
uns im einfachsten Falle als geschlossene Bänder vorstellen
dürfen. Es gehören dahin ferner die bekannten Doppelflächen
mit nur einer Randcurve, die man erhält, wenn man die beiden
schmalen Seiten eines rechteckigen Papierstreifens zusammenbiegt,
nachdem man den Streifen um 180 Grad tordirt hat.
Es gehören endlich dahin gewisse unberandete Doppelflächen.
Man kann sich von denselben ein Bild machen, indem man
etwa ein Stück eines Kautschukschlauches umstülpt und nun
so sich selbst durchdringen lässt, dass bei Zusammenbiegung
der Enden die Aussenseite mit der Innenseite zusammenkommt.
Bezüglich aller dieser Flächen besagen die früheren
Sätze, dass die Abbildbarkeit der einzelnen Fläche auf eine
zweite derselben Art das Bestehen einer aber nur einer Gleichung
zwischen den reellen Constanten der Flächen voraussetzt,
dass aber die Abbildung, wenn überhaupt, in unendlich
vielen Weisen geschehen kann, indem man ein doppeltes Vorzeichen
und eine reelle Constante zu beliebiger Verfügung hat.
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auf einander beziehen lassen, und dass man dabei in
jedem der beiden Fälle noch drei reelle Constanten zur willkürlichen
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der einen Fläche einem entsprechend gelegenen Puncte
der anderen Fläche zuzuweisen und überdiess einen beliebigen
Randpunct der einen Fläche einem beliebigen Randpuncte
der anderen. Diese Bestimmungsweise entspricht dem
bekannten Satze, den Riemann betreffs der conformen Abbildung
einer einfach berandeten, einfach zusammenhängenden, <hirendition="#i">ebenen</hi> Fläche auf die Fläche eines Kreises gegeben und in
Nro. 21 seiner Dissertation als Beispiel für die Anwendung seiner
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Man kann sich von denselben ein Bild machen, indem man
etwa ein Stück eines Kautschukschlauches umstülpt und nun
so sich selbst durchdringen lässt, dass bei Zusammenbiegung
der Enden die Aussenseite mit der Innenseite zusammenkommt.
Bezüglich aller dieser Flächen besagen die früheren
Sätze, dass die Abbildbarkeit der einzelnen Fläche auf eine
zweite derselben Art das Bestehen <hirendition="#i">einer</hi> aber nur einer Gleichung
zwischen den reellen Constanten der Flächen voraussetzt,
dass aber die Abbildung, wenn überhaupt, in unendlich
vielen Weisen geschehen kann, indem man ein doppeltes Vorzeichen
und eine reelle Constante zu beliebiger Verfügung hat.</p></div></div></body></text></TEI>
[80/0088]
auf einander beziehen lassen, und dass man dabei in jedem der beiden Fälle noch drei reelle Constanten zur willkürlichen Verfügung hat. Wir können die letzteren insbesondere dazu benutzen, um einen beliebigen inneren Punct der einen Fläche einem entsprechend gelegenen Puncte der anderen Fläche zuzuweisen und überdiess einen beliebigen Randpunct der einen Fläche einem beliebigen Randpuncte der anderen. Diese Bestimmungsweise entspricht dem bekannten Satze, den Riemann betreffs der conformen Abbildung einer einfach berandeten, einfach zusammenhängenden, ebenen Fläche auf die Fläche eines Kreises gegeben und in Nro. 21 seiner Dissertation als Beispiel für die Anwendung seiner Theorie auf Probleme der conformen Abbildung ausführlich erläutert hat.
2) Wir betrachten ferner Doppelflächen [FORMEL] (ohne Randcurven). Aus §§. 21, 22 folgt sofort, dass zwei solche Flächen allemal conform auf einander bezogen werden können, und man dabei, den Schlussformeln des §. 21 entsprechend, noch drei reelle Constanten zu beliebiger Verfügung hat.
3) Die verschiedenen hier in Betracht kommenden Fälle, welche eine Gesammtfläche [FORMEL] ergeben, betrachten wir gemeinsam. Es gehören dahin zunächst die zweifach berandeten, zweifach zusammenhängenden Flächen, also Flächen, die wir uns im einfachsten Falle als geschlossene Bänder vorstellen dürfen. Es gehören dahin ferner die bekannten Doppelflächen mit nur einer Randcurve, die man erhält, wenn man die beiden schmalen Seiten eines rechteckigen Papierstreifens zusammenbiegt, nachdem man den Streifen um 180 Grad tordirt hat. Es gehören endlich dahin gewisse unberandete Doppelflächen. Man kann sich von denselben ein Bild machen, indem man etwa ein Stück eines Kautschukschlauches umstülpt und nun so sich selbst durchdringen lässt, dass bei Zusammenbiegung der Enden die Aussenseite mit der Innenseite zusammenkommt. Bezüglich aller dieser Flächen besagen die früheren Sätze, dass die Abbildbarkeit der einzelnen Fläche auf eine zweite derselben Art das Bestehen einer aber nur einer Gleichung zwischen den reellen Constanten der Flächen voraussetzt, dass aber die Abbildung, wenn überhaupt, in unendlich vielen Weisen geschehen kann, indem man ein doppeltes Vorzeichen und eine reelle Constante zu beliebiger Verfügung hat.
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Klein, Felix: Über Riemann's Theorie der Algebraischen Functionen und ihrer Integrale. Leipzig, 1882, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klein_riemann_1882/88>, abgerufen am 28.02.2025.
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