mung beschlossen hatte. Dieses ist den Al- dermännern gar nicht unbekant geblieben; und dennoch wollen sie es jezo hindern. Was sie auch für Ursachen haben mögen, in gewis- sem Betracht, so widersprechend zu handeln; so bin ich doch weit davon entfernt mich da- durch wankend machen zu lassen, und etwa bey meiner Zunft anzufragen, ob sie mir jezo andre Aufträge zu thun habe.
Es geschieht also hiermit durch mich die An- klage des Ungenanten.
Er hatte sich das Gesez, auf welches er an- klagte, bringen lassen. Er las es ganz ab. Er muste, (man riefs ihm aus den Zünften zu,) einige Stellen seiner Rede wiederholen. Da diese Rede so vielen auch deswegen bekant ist, weil sie die Abschrift derselben, die in der grossen Halle beygelegt wurde, nachgelesen ha- ben; so ist es genung den Anfang jeder von diesen Stellen anzuführen.
Da der Angeklagte seinem grossen Mu- ster nur in dem einzigen Fehltritte, den es gethan hat, nachgefolgt ist, und mich diese Nachfolge eben zu seinem Ankläger macht ..
Nach unsrer Meinung darf der Geschicht- schreiber die Erzählung durch Anmerkungen, wie tief sie auch gedacht, und wie kurz sie ge- sagt seyn möchten, niemals unterbrechen. Dieß
ist
mung beſchloſſen hatte. Dieſes iſt den Al- dermaͤnnern gar nicht unbekant geblieben; und dennoch wollen ſie es jezo hindern. Was ſie auch fuͤr Urſachen haben moͤgen, in gewiſ- ſem Betracht, ſo widerſprechend zu handeln; ſo bin ich doch weit davon entfernt mich da- durch wankend machen zu laſſen, und etwa bey meiner Zunft anzufragen, ob ſie mir jezo andre Auftraͤge zu thun habe.
Es geſchieht alſo hiermit durch mich die An- klage des Ungenanten.
Er hatte ſich das Geſez, auf welches er an- klagte, bringen laſſen. Er las es ganz ab. Er muſte, (man riefs ihm aus den Zuͤnften zu,) einige Stellen ſeiner Rede wiederholen. Da dieſe Rede ſo vielen auch deswegen bekant iſt, weil ſie die Abſchrift derſelben, die in der groſſen Halle beygelegt wurde, nachgeleſen ha- ben; ſo iſt es genung den Anfang jeder von dieſen Stellen anzufuͤhren.
Da der Angeklagte ſeinem groſſen Mu- ſter nur in dem einzigen Fehltritte, den es gethan hat, nachgefolgt iſt, und mich dieſe Nachfolge eben zu ſeinem Anklaͤger macht ..
Nach unſrer Meinung darf der Geſchicht- ſchreiber die Erzaͤhlung durch Anmerkungen, wie tief ſie auch gedacht, und wie kurz ſie ge- ſagt ſeyn moͤchten, niemals unterbrechen. Dieß
iſt
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mung beſchloſſen hatte. Dieſes iſt den Al-
dermaͤnnern gar nicht unbekant geblieben;
und dennoch wollen ſie es jezo hindern. Was
ſie auch fuͤr Urſachen haben moͤgen, in gewiſ-
ſem Betracht, ſo widerſprechend zu handeln;
ſo bin ich doch weit davon entfernt mich da-
durch wankend machen zu laſſen, und etwa
bey meiner Zunft anzufragen, ob ſie mir jezo
andre Auftraͤge zu thun habe.
Es geſchieht alſo hiermit durch mich die An-
klage des Ungenanten.
Er hatte ſich das Geſez, auf welches er an-
klagte, bringen laſſen. Er las es ganz ab.
Er muſte, (man riefs ihm aus den Zuͤnften
zu,) einige Stellen ſeiner Rede wiederholen.
Da dieſe Rede ſo vielen auch deswegen bekant
iſt, weil ſie die Abſchrift derſelben, die in der
groſſen Halle beygelegt wurde, nachgeleſen ha-
ben; ſo iſt es genung den Anfang jeder von
dieſen Stellen anzufuͤhren.
Da der Angeklagte ſeinem groſſen Mu-
ſter nur in dem einzigen Fehltritte, den es
gethan hat, nachgefolgt iſt, und mich dieſe
Nachfolge eben zu ſeinem Anklaͤger macht ..
Nach unſrer Meinung darf der Geſchicht-
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/268>, abgerufen am 22.11.2024.
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