Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784.that, und was ihn bestimmte, so, und nicht an- Wenn jemand solche Handlungen, dar- J 3
that, und was ihn beſtimmte, ſo, und nicht an- Wenn jemand ſolche Handlungen, dar- J 3
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that, und was ihn beſtimmte, ſo, und nicht an-
ders zu handeln. Werft nicht ſo geradezu das
Loos der Ehrloſigkeit uͤber einen Verbrecher
hin; bedenkt, es iſt ein ſchrekliches Loos, der
Tod iſt Wolthat dagegen. — Und dieſes Loos
greift ſchon ſo mancher durch ein Ungefaͤhr der
Geburt, ja durch eine Handthieruug, darauf Vor-
urteile und eitler Wahn es warfen. Dies iſt eine
Sache der Menſchheit, die eine naͤhere Be-
leuchtung fordert, und ich will ſie nach meinen
wenigen Kraͤften wagen. Moͤge doch der
Rechtſchaffene mir Beifall zulispeln — der
Lehrer ſeine Stimme zum Volk erheben — und
der Staatsmann ſeinen Fleis verdoppeln, und
mit gluͤhendem Eifer der Menſchheit ihre ver-
lohrnen Rechte wiederſchenken.
Wenn jemand ſolche Handlungen, dar-
auf die Geſezze der Vernunft und Billigkeit,
das Brandmal der Schande, und Verachtung
gedruͤkt, begeht, ſo verfaͤllt er unter die Zal
der Ehrloſen, und hoͤrt dadurch nicht nur auf,
ein Buͤrger des Staats zu ſein, ſondern ver-
liert auch die groſſen Rechte, die ihm als
Menſchen in der Geſellſchaft zukommen. So
ſind z. B. die Untreue eines Vormunds ge-
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