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Kortum, Carl Arnold: Die Jobsiade. Bd. 2. Dortmund, 1799.

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3. Dieses aber bei Hieronimi neuem Leben,
So mir nichts, dir nichts, ihm wieder abzu-
geben,
Ginge freilich in der Güte nicht;
Drum kam die Sache vor Gericht.
4. Jeder suchte sich also einen Advokaten,
Um in dieser kritischen Sache ihm zu rathen,
Und vor der Hand ward rechtlich dekretirt:
Daß das Wachteramt entweder würd' sus-
pendirt,
5. Oder, weil die Unterlassung der Nachtwache
Eine gar zu hochbedenkliche Staatssache
Und bei Feuersbrunst und Dieberei
Für das Städtlein gefährlich sey;
6. So könnten beide Kompetenten gebührlich,
Des Nachts jeder für sich u[n]präjudicirlich,
So daß darin keine Verwirrung sey,
Anstimmen ihre nächtliche Melodei.
7. Das Gehalt aber könnte pendente Lite,
Unter ihnen getheilet werden in Güte;
Allenfalls könnten auch um die andre Nacht
Sie abwechselnd halten die gewohnte Wacht.
8. Dies
3. Dieſes aber bei Hieronimi neuem Leben,
So mir nichts, dir nichts, ihm wieder abzu-
geben,
Ginge freilich in der Guͤte nicht;
Drum kam die Sache vor Gericht.
4. Jeder ſuchte ſich alſo einen Advokaten,
Um in dieſer kritiſchen Sache ihm zu rathen,
Und vor der Hand ward rechtlich dekretirt:
Daß das Wachteramt entweder wuͤrd’ ſus-
pendirt,
5. Oder, weil die Unterlaſſung der Nachtwache
Eine gar zu hochbedenkliche Staatsſache
Und bei Feuersbrunſt und Dieberei
Fuͤr das Staͤdtlein gefaͤhrlich ſey;
6. So koͤnnten beide Kompetenten gebuͤhrlich,
Des Nachts jeder fuͤr ſich u[n]praͤjudicirlich,
So daß darin keine Verwirrung ſey,
Anſtimmen ihre naͤchtliche Melodei.
7. Das Gehalt aber koͤnnte pendente Lite,
Unter ihnen getheilet werden in Guͤte;
Allenfalls koͤnnten auch um die andre Nacht
Sie abwechſelnd halten die gewohnte Wacht.
8. Dies
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[40/0062] 3. Dieſes aber bei Hieronimi neuem Leben, So mir nichts, dir nichts, ihm wieder abzu- geben, Ginge freilich in der Guͤte nicht; Drum kam die Sache vor Gericht. 4. Jeder ſuchte ſich alſo einen Advokaten, Um in dieſer kritiſchen Sache ihm zu rathen, Und vor der Hand ward rechtlich dekretirt: Daß das Wachteramt entweder wuͤrd’ ſus- pendirt, 5. Oder, weil die Unterlaſſung der Nachtwache Eine gar zu hochbedenkliche Staatsſache Und bei Feuersbrunſt und Dieberei Fuͤr das Staͤdtlein gefaͤhrlich ſey; 6. So koͤnnten beide Kompetenten gebuͤhrlich, Des Nachts jeder fuͤr ſich unpraͤjudicirlich, So daß darin keine Verwirrung ſey, Anſtimmen ihre naͤchtliche Melodei. 7. Das Gehalt aber koͤnnte pendente Lite, Unter ihnen getheilet werden in Guͤte; Allenfalls koͤnnten auch um die andre Nacht Sie abwechſelnd halten die gewohnte Wacht. 8. Dies

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Zitationshilfe: Kortum, Carl Arnold: Die Jobsiade. Bd. 2. Dortmund, 1799, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kortum_jobsiade02_1799/62>, abgerufen am 24.11.2024.