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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

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Die Ernte.

Bei dem Betriebe und der Wartung der Mähmaschinen ist im Allgemeinen
folgendes zu beachten:

1. Die Maschine ist eher zu viel als zu wenig mit reinem, nicht leicht trocknen-
dem Oel an allen sich bewegenden Theilen zu schmieren. Bei Beginn des Betriebes
ist besonders alle zehn Minuten der Kurbelzapfen der Pläuelstange (Lenkerstange) zu
schmieren. Die Lager der Fahrräder, die Wellen des Uebersetzungsmechanismus, die
Messerführungen sind mindestens zweistündlich mit Oel zu versehen.

2. Die Messerschneiden sollen stets scharf erhalten werden, zu welchem Zwecke
die Messer je nach der Güte des Stahles jeden halben Tag oder jeden zweiten Tag
gegen geschliffene Reservemesser ausgewechselt werden müssen. Das Schleifen geschieht
entweder durch Abziehen mit einer Sägefeile oder auf den bewährten Maschinen zum
Schärfen der Mähemaschinenmesser, wie z. B. auf dem Schleifapparat von Hornsby &
Sons--Grantham, Fig. 104 (s. S. 266). Letzterer besteht aus einem leichten Ge-
stell mit Schleifstein, Rad und Tretschuh.

3. Nachdem die Maschine in der höchsten Stellung des Schneideapparates auf
das Feld gebracht worden ist, wird sie nach Bedarf genau gestellt und nach dem
Schmieren probeweise leer gefahren. Bei dem Beginne der Arbeit oder nach er-
folgtem Stillstande wird die Maschine etwas zurückgeschoben, damit die Messer mit
voller Geschwindigkeit in das stehende Getreide gelangen.

2. Das Trocknen der abgeschnittenen Frucht.

Selten ist das Getreide oder die abgeerntete Hülsenfrucht, der Raps, der Samen-
klee trocken genug, um gleich vom Felde weg ohne Schaden in den Hof und in die
Scheune eingeführt zu werden. Häufig ist die Frucht überdies mit grünen Pflanzen
(Gras, Unkraut) durchwachsen, welche gleichfalls vor dem Einführen getrocknet werden
müssen. Das Trocknungsverfahren richtet sich ebensowohl nach der Beschaffenheit
der Erntefrucht, als nach der jeweiligen Witterung. Das Beste ist jenes, welches
nicht nur das Austrocknen des Getreides etc. befördert, sondern auch Schutz vor Nässe,
Sturm, dem Ausdürren gewährt.

Das schnellste Verfahren, welches aber nur bei vollreifem Getreide und sehr
günstiger Witterung zur Ausführung gelangen kann, besteht im Liegenlassen der in
Schwaden gemäheten Früchte, bis sie -- bei wenig günstiger Witterung durch Wenden
der Schwaden unterstützt -- nach 2--3 Tagen zum Einführen geeignet sind. Ge-
wöhnlich kommt diese Art zu Trocknen bei der Ernte der Hülsenfrüchte, auch des Rapses
zur Anwendung, obgleich auch diese Früchte, wie das Getreide, gebunden und auf-
gestellt werden.

Mehr Zeit, oft einige Wochen beansprucht das Trocknen, wenn das Getreide
gelbreif geschnitten, mit Unterwuchs versehen und die Witterung unsicher, kühl und
feucht ist. In diesen Fällen darf das Getreide nur so lange in Schwaden liegen bleiben,
bis der Unterwuchs so weit abgewelkt, daß er zäh geworden; das Getreide wird dann
in Schwaden aufgebunden und zum Trocknen aufgestellt. Erlaubt es die Beschaffen-
heit des Strohes und Unterwuchses, so wird das Getreide gleich nach dem Schnitte,

Die Ernte.

Bei dem Betriebe und der Wartung der Mähmaſchinen iſt im Allgemeinen
folgendes zu beachten:

1. Die Maſchine iſt eher zu viel als zu wenig mit reinem, nicht leicht trocknen-
dem Oel an allen ſich bewegenden Theilen zu ſchmieren. Bei Beginn des Betriebes
iſt beſonders alle zehn Minuten der Kurbelzapfen der Pläuelſtange (Lenkerſtange) zu
ſchmieren. Die Lager der Fahrräder, die Wellen des Ueberſetzungsmechanismus, die
Meſſerführungen ſind mindeſtens zweiſtündlich mit Oel zu verſehen.

2. Die Meſſerſchneiden ſollen ſtets ſcharf erhalten werden, zu welchem Zwecke
die Meſſer je nach der Güte des Stahles jeden halben Tag oder jeden zweiten Tag
gegen geſchliffene Reſervemeſſer ausgewechſelt werden müſſen. Das Schleifen geſchieht
entweder durch Abziehen mit einer Sägefeile oder auf den bewährten Maſchinen zum
Schärfen der Mähemaſchinenmeſſer, wie z. B. auf dem Schleifapparat von Hornsby &
Sons—Grantham, Fig. 104 (ſ. S. 266). Letzterer beſteht aus einem leichten Ge-
ſtell mit Schleifſtein, Rad und Tretſchuh.

3. Nachdem die Maſchine in der höchſten Stellung des Schneideapparates auf
das Feld gebracht worden iſt, wird ſie nach Bedarf genau geſtellt und nach dem
Schmieren probeweiſe leer gefahren. Bei dem Beginne der Arbeit oder nach er-
folgtem Stillſtande wird die Maſchine etwas zurückgeſchoben, damit die Meſſer mit
voller Geſchwindigkeit in das ſtehende Getreide gelangen.

2. Das Trocknen der abgeſchnittenen Frucht.

Selten iſt das Getreide oder die abgeerntete Hülſenfrucht, der Raps, der Samen-
klee trocken genug, um gleich vom Felde weg ohne Schaden in den Hof und in die
Scheune eingeführt zu werden. Häufig iſt die Frucht überdies mit grünen Pflanzen
(Gras, Unkraut) durchwachſen, welche gleichfalls vor dem Einführen getrocknet werden
müſſen. Das Trocknungsverfahren richtet ſich ebenſowohl nach der Beſchaffenheit
der Erntefrucht, als nach der jeweiligen Witterung. Das Beſte iſt jenes, welches
nicht nur das Austrocknen des Getreides ꝛc. befördert, ſondern auch Schutz vor Näſſe,
Sturm, dem Ausdürren gewährt.

Das ſchnellſte Verfahren, welches aber nur bei vollreifem Getreide und ſehr
günſtiger Witterung zur Ausführung gelangen kann, beſteht im Liegenlaſſen der in
Schwaden gemäheten Früchte, bis ſie — bei wenig günſtiger Witterung durch Wenden
der Schwaden unterſtützt — nach 2—3 Tagen zum Einführen geeignet ſind. Ge-
wöhnlich kommt dieſe Art zu Trocknen bei der Ernte der Hülſenfrüchte, auch des Rapſes
zur Anwendung, obgleich auch dieſe Früchte, wie das Getreide, gebunden und auf-
geſtellt werden.

Mehr Zeit, oft einige Wochen beanſprucht das Trocknen, wenn das Getreide
gelbreif geſchnitten, mit Unterwuchs verſehen und die Witterung unſicher, kühl und
feucht iſt. In dieſen Fällen darf das Getreide nur ſo lange in Schwaden liegen bleiben,
bis der Unterwuchs ſo weit abgewelkt, daß er zäh geworden; das Getreide wird dann
in Schwaden aufgebunden und zum Trocknen aufgeſtellt. Erlaubt es die Beſchaffen-
heit des Strohes und Unterwuchſes, ſo wird das Getreide gleich nach dem Schnitte,

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[267/0285] Die Ernte. Bei dem Betriebe und der Wartung der Mähmaſchinen iſt im Allgemeinen folgendes zu beachten: 1. Die Maſchine iſt eher zu viel als zu wenig mit reinem, nicht leicht trocknen- dem Oel an allen ſich bewegenden Theilen zu ſchmieren. Bei Beginn des Betriebes iſt beſonders alle zehn Minuten der Kurbelzapfen der Pläuelſtange (Lenkerſtange) zu ſchmieren. Die Lager der Fahrräder, die Wellen des Ueberſetzungsmechanismus, die Meſſerführungen ſind mindeſtens zweiſtündlich mit Oel zu verſehen. 2. Die Meſſerſchneiden ſollen ſtets ſcharf erhalten werden, zu welchem Zwecke die Meſſer je nach der Güte des Stahles jeden halben Tag oder jeden zweiten Tag gegen geſchliffene Reſervemeſſer ausgewechſelt werden müſſen. Das Schleifen geſchieht entweder durch Abziehen mit einer Sägefeile oder auf den bewährten Maſchinen zum Schärfen der Mähemaſchinenmeſſer, wie z. B. auf dem Schleifapparat von Hornsby & Sons—Grantham, Fig. 104 (ſ. S. 266). Letzterer beſteht aus einem leichten Ge- ſtell mit Schleifſtein, Rad und Tretſchuh. 3. Nachdem die Maſchine in der höchſten Stellung des Schneideapparates auf das Feld gebracht worden iſt, wird ſie nach Bedarf genau geſtellt und nach dem Schmieren probeweiſe leer gefahren. Bei dem Beginne der Arbeit oder nach er- folgtem Stillſtande wird die Maſchine etwas zurückgeſchoben, damit die Meſſer mit voller Geſchwindigkeit in das ſtehende Getreide gelangen. 2. Das Trocknen der abgeſchnittenen Frucht. Selten iſt das Getreide oder die abgeerntete Hülſenfrucht, der Raps, der Samen- klee trocken genug, um gleich vom Felde weg ohne Schaden in den Hof und in die Scheune eingeführt zu werden. Häufig iſt die Frucht überdies mit grünen Pflanzen (Gras, Unkraut) durchwachſen, welche gleichfalls vor dem Einführen getrocknet werden müſſen. Das Trocknungsverfahren richtet ſich ebenſowohl nach der Beſchaffenheit der Erntefrucht, als nach der jeweiligen Witterung. Das Beſte iſt jenes, welches nicht nur das Austrocknen des Getreides ꝛc. befördert, ſondern auch Schutz vor Näſſe, Sturm, dem Ausdürren gewährt. Das ſchnellſte Verfahren, welches aber nur bei vollreifem Getreide und ſehr günſtiger Witterung zur Ausführung gelangen kann, beſteht im Liegenlaſſen der in Schwaden gemäheten Früchte, bis ſie — bei wenig günſtiger Witterung durch Wenden der Schwaden unterſtützt — nach 2—3 Tagen zum Einführen geeignet ſind. Ge- wöhnlich kommt dieſe Art zu Trocknen bei der Ernte der Hülſenfrüchte, auch des Rapſes zur Anwendung, obgleich auch dieſe Früchte, wie das Getreide, gebunden und auf- geſtellt werden. Mehr Zeit, oft einige Wochen beanſprucht das Trocknen, wenn das Getreide gelbreif geſchnitten, mit Unterwuchs verſehen und die Witterung unſicher, kühl und feucht iſt. In dieſen Fällen darf das Getreide nur ſo lange in Schwaden liegen bleiben, bis der Unterwuchs ſo weit abgewelkt, daß er zäh geworden; das Getreide wird dann in Schwaden aufgebunden und zum Trocknen aufgeſtellt. Erlaubt es die Beſchaffen- heit des Strohes und Unterwuchſes, ſo wird das Getreide gleich nach dem Schnitte,

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/285>, abgerufen am 21.11.2024.