Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.Das Etwas seyn und das Nichts seyn. 11°. Auf eine ähnliche, aber schlechthin symbolische Art, wird auch in den Sätzen der ersten, dritten und vierten Classe, und so auch, wo es irgend in Sätzen vorkömmt, das Nichts, wenn es ein Subject ist, als ein Indiuiduum, wenn es aber ein Prädicat ist, als eine Bestimmung angesehen. 12°. Dabey ist nun das Nichts, als ein Indiui- duum betrachtet, das eigentlich absolute und categorische Nichts, und dem absoluten, realen, categorischen Etwas directe entgegengesetzet, als welches allemal auch ein Indiuiduum ist, wenn es anders von dem bloß idealen und symbolischen Etwas genau unterschieden werden soll. 13°. Jnsbesondere, da in dem dritten, eilften und sechszehenten Satze das Nichts das Subject ist, können diese Sätze als Definitionen ange- sehen werden. Und in dem ersten, neunten und dreyzehenten Satze, wo Nichts das Prädicat ist, giebt das Subject die eigenen Merkmale desselben an. Der zweyte, zehente, vierzehente, vierte, zwölfte, funfzehente Satz geben hingegen gerade und umgekehrt Merkmale des Etwas an. 14°. Die vier Sätze der zweyten Classe haben im- mer das Etwas, oder Indiuidua zum Grunde. Der fünfte zeiget, wo man das A, der sechste, wo man das Nicht - A aufzusuchen habe, und der siebente und achte zeigen, daß, wo das eine vorkomme, das andere nicht zu finden sey. Ueberhaupt aber findet sich in diesen vier Sätzen der Unterschied zwischen der bloßen Privation und der Contradiction ausgedrückt. Denn diese Sätze sind nicht den Worten nach, sondern der Sache Lamb. Archit. I. B. Q
Das Etwas ſeyn und das Nichts ſeyn. 11°. Auf eine aͤhnliche, aber ſchlechthin ſymboliſche Art, wird auch in den Saͤtzen der erſten, dritten und vierten Claſſe, und ſo auch, wo es irgend in Saͤtzen vorkoͤmmt, das Nichts, wenn es ein Subject iſt, als ein Indiuiduum, wenn es aber ein Praͤdicat iſt, als eine Beſtimmung angeſehen. 12°. Dabey iſt nun das Nichts, als ein Indiui- duum betrachtet, das eigentlich abſolute und categoriſche Nichts, und dem abſoluten, realen, categoriſchen Etwas directe entgegengeſetzet, als welches allemal auch ein Indiuiduum iſt, wenn es anders von dem bloß idealen und ſymboliſchen Etwas genau unterſchieden werden ſoll. 13°. Jnsbeſondere, da in dem dritten, eilften und ſechszehenten Satze das Nichts das Subject iſt, koͤnnen dieſe Saͤtze als Definitionen ange- ſehen werden. Und in dem erſten, neunten und dreyzehenten Satze, wo Nichts das Praͤdicat iſt, giebt das Subject die eigenen Merkmale deſſelben an. Der zweyte, zehente, vierzehente, vierte, zwoͤlfte, funfzehente Satz geben hingegen gerade und umgekehrt Merkmale des Etwas an. 14°. Die vier Saͤtze der zweyten Claſſe haben im- mer das Etwas, oder Indiuidua zum Grunde. Der fuͤnfte zeiget, wo man das A, der ſechſte, wo man das Nicht ‒ A aufzuſuchen habe, und der ſiebente und achte zeigen, daß, wo das eine vorkomme, das andere nicht zu finden ſey. Ueberhaupt aber findet ſich in dieſen vier Saͤtzen der Unterſchied zwiſchen der bloßen Privation und der Contradiction ausgedruͤckt. Denn dieſe Saͤtze ſind nicht den Worten nach, ſondern der Sache Lamb. Archit. I. B. Q
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0277" n="241"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Das Etwas ſeyn und das Nichts ſeyn.</hi> </fw><lb/> <list> <item>11°. Auf eine aͤhnliche, aber ſchlechthin ſymboliſche<lb/> Art, wird auch in den Saͤtzen der erſten, dritten<lb/> und vierten Claſſe, und ſo auch, wo es irgend<lb/> in Saͤtzen vorkoͤmmt, das <hi rendition="#fr">Nichts,</hi> wenn es<lb/> ein Subject iſt, als ein <hi rendition="#aq">Indiuiduum,</hi> wenn es<lb/> aber ein Praͤdicat iſt, als eine Beſtimmung<lb/> angeſehen.</item><lb/> <item>12°. Dabey iſt nun das <hi rendition="#fr">Nichts,</hi> als ein <hi rendition="#aq">Indiui-<lb/> duum</hi> betrachtet, das eigentlich abſolute und<lb/> categoriſche Nichts, und dem abſoluten, realen,<lb/> categoriſchen <hi rendition="#fr">Etwas</hi> directe entgegengeſetzet, als<lb/> welches allemal auch ein <hi rendition="#aq">Indiuiduum</hi> iſt, wenn<lb/> es anders von dem bloß idealen und ſymboliſchen<lb/><hi rendition="#fr">Etwas</hi> genau unterſchieden werden ſoll.</item><lb/> <item>13°. Jnsbeſondere, da in dem dritten, eilften und<lb/> ſechszehenten Satze das <hi rendition="#fr">Nichts</hi> das Subject<lb/> iſt, koͤnnen dieſe Saͤtze als Definitionen ange-<lb/> ſehen werden. Und in dem erſten, neunten und<lb/> dreyzehenten Satze, wo <hi rendition="#fr">Nichts</hi> das Praͤdicat<lb/> iſt, giebt das Subject die eigenen Merkmale<lb/> deſſelben an. Der zweyte, zehente, vierzehente,<lb/> vierte, zwoͤlfte, funfzehente Satz geben hingegen<lb/> gerade und umgekehrt Merkmale des <hi rendition="#fr">Etwas</hi> an.</item><lb/> <item>14°. Die vier Saͤtze der zweyten Claſſe haben im-<lb/> mer das <hi rendition="#fr">Etwas,</hi> oder <hi rendition="#aq">Indiuidua</hi> zum Grunde.<lb/> Der fuͤnfte zeiget, wo man das <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">A</hi>,</hi> der ſechſte,<lb/> wo man das <hi rendition="#fr">Nicht</hi> ‒ <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">A</hi></hi> aufzuſuchen habe, und<lb/> der ſiebente und achte zeigen, daß, wo das<lb/> eine vorkomme, das andere nicht zu finden ſey.<lb/> Ueberhaupt aber findet ſich in dieſen vier Saͤtzen<lb/> der Unterſchied zwiſchen der bloßen Privation<lb/> und der Contradiction ausgedruͤckt. Denn dieſe<lb/> Saͤtze ſind nicht den Worten nach, ſondern der<lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">Lamb. Archit.</hi><hi rendition="#aq">I.</hi><hi rendition="#fr">B.</hi> Q</fw><fw place="bottom" type="catch">Sache</fw><lb/></item> </list> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [241/0277]
Das Etwas ſeyn und das Nichts ſeyn.
11°. Auf eine aͤhnliche, aber ſchlechthin ſymboliſche
Art, wird auch in den Saͤtzen der erſten, dritten
und vierten Claſſe, und ſo auch, wo es irgend
in Saͤtzen vorkoͤmmt, das Nichts, wenn es
ein Subject iſt, als ein Indiuiduum, wenn es
aber ein Praͤdicat iſt, als eine Beſtimmung
angeſehen.
12°. Dabey iſt nun das Nichts, als ein Indiui-
duum betrachtet, das eigentlich abſolute und
categoriſche Nichts, und dem abſoluten, realen,
categoriſchen Etwas directe entgegengeſetzet, als
welches allemal auch ein Indiuiduum iſt, wenn
es anders von dem bloß idealen und ſymboliſchen
Etwas genau unterſchieden werden ſoll.
13°. Jnsbeſondere, da in dem dritten, eilften und
ſechszehenten Satze das Nichts das Subject
iſt, koͤnnen dieſe Saͤtze als Definitionen ange-
ſehen werden. Und in dem erſten, neunten und
dreyzehenten Satze, wo Nichts das Praͤdicat
iſt, giebt das Subject die eigenen Merkmale
deſſelben an. Der zweyte, zehente, vierzehente,
vierte, zwoͤlfte, funfzehente Satz geben hingegen
gerade und umgekehrt Merkmale des Etwas an.
14°. Die vier Saͤtze der zweyten Claſſe haben im-
mer das Etwas, oder Indiuidua zum Grunde.
Der fuͤnfte zeiget, wo man das A, der ſechſte,
wo man das Nicht ‒ A aufzuſuchen habe, und
der ſiebente und achte zeigen, daß, wo das
eine vorkomme, das andere nicht zu finden ſey.
Ueberhaupt aber findet ſich in dieſen vier Saͤtzen
der Unterſchied zwiſchen der bloßen Privation
und der Contradiction ausgedruͤckt. Denn dieſe
Saͤtze ſind nicht den Worten nach, ſondern der
Sache
Lamb. Archit. I. B. Q
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |