Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.XI. Hauptstück. rathes in einem Hause, der Zimmer in einem zu er-bauenden Hause, der Betten, Bäume, Blumen etc. in einem Garten etc. mögen zu Beyspielen dienen. Jn dem Vortrage der Wissenschaften ist die Tabellar und die Schulmethode schlechthin eine locale, die Euclidische eine gesetzliche Ordnung des Vortrages, weil erstere alles, was von einer jeden Art der Haupt- begriffe gesagt werden kann, zusammen aufhäufen, letztere aber jedes nur da vorbringt, wo es bewiesen werden kann. Die Erfinder der Topik hatten auch die Absicht, die ganze menschliche Erkenntniß in all- gemeine Fächer zu zerlegen, und dadurch die Anord- nung derselben, ohne Rücksicht auf den Zusammen- hang, den sie haben soll, local zu machen. §. 339. Bey der localen Ordnung hat man nur auf die §. 340.
XI. Hauptſtuͤck. rathes in einem Hauſe, der Zimmer in einem zu er-bauenden Hauſe, der Betten, Baͤume, Blumen ꝛc. in einem Garten ꝛc. moͤgen zu Beyſpielen dienen. Jn dem Vortrage der Wiſſenſchaften iſt die Tabellar und die Schulmethode ſchlechthin eine locale, die Euclidiſche eine geſetzliche Ordnung des Vortrages, weil erſtere alles, was von einer jeden Art der Haupt- begriffe geſagt werden kann, zuſammen aufhaͤufen, letztere aber jedes nur da vorbringt, wo es bewieſen werden kann. Die Erfinder der Topik hatten auch die Abſicht, die ganze menſchliche Erkenntniß in all- gemeine Faͤcher zu zerlegen, und dadurch die Anord- nung derſelben, ohne Ruͤckſicht auf den Zuſammen- hang, den ſie haben ſoll, local zu machen. §. 339. Bey der localen Ordnung hat man nur auf die §. 340.
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XI. Hauptſtuͤck.
rathes in einem Hauſe, der Zimmer in einem zu er-
bauenden Hauſe, der Betten, Baͤume, Blumen ꝛc.
in einem Garten ꝛc. moͤgen zu Beyſpielen dienen.
Jn dem Vortrage der Wiſſenſchaften iſt die Tabellar
und die Schulmethode ſchlechthin eine locale, die
Euclidiſche eine geſetzliche Ordnung des Vortrages,
weil erſtere alles, was von einer jeden Art der Haupt-
begriffe geſagt werden kann, zuſammen aufhaͤufen,
letztere aber jedes nur da vorbringt, wo es bewieſen
werden kann. Die Erfinder der Topik hatten auch
die Abſicht, die ganze menſchliche Erkenntniß in all-
gemeine Faͤcher zu zerlegen, und dadurch die Anord-
nung derſelben, ohne Ruͤckſicht auf den Zuſammen-
hang, den ſie haben ſoll, local zu machen.
§. 339.
Bey der localen Ordnung hat man nur auf die
geordneten Dinge und auf die Verhaͤltniſſe des Ortes
zu ſehen. Und da kann ſie auf eine gedoppelte Art
einfach ſeyn. 1°. Jn Abſicht auf den Ort, wenn die
Ordnung nur eine Dimenſion hat, oder linear iſt.
2°. Jn Abſicht auf die Dinge, wenn ſie einander
durchaus aͤhnlich ſind. Da man folglich jedes fuͤr
das andere ſetzen kann, ſo bleibt, in Abſicht auf die
Auswahl der Ordnung, keine Verſchiedenheit, als
die, welche in der linearen Dimenſion und ihren Gra-
den oder Theilen gewaͤhlt werden kann. Denn da
koͤnnen die Dinge auf einerley oder auf verſchiedene
Art geſetzet, und ihr Abſtand von einander gleich oder
ungleich gemacht werden. Eine Reihe von Baͤumen,
Saͤulen ꝛc. moͤgen als bekannte Beyſpiele dienen, es
ſey, daß man ſie in gerader Linie, oder in die Ruͤn-
dung, in gleicher oder auf eine einfoͤrmige Art un-
gleicher Entfernung ſetzet.
§. 340.
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